Kirchenaustritt und arbeitgeberseitige Kündigung: Der EuGH hat klare Grenzen gezogen. Welche konkreten Folgen das Urteil vom 17.03.2026 für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen hat, lesen Sie in unserem Beitrag.
Kontakt
Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich