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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Michael Siebel.
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Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Selten bleibt ein Autofahrer von einer Begegnung mit Wildtieren auf der Straße verschont. Ob am Straßenrand oder direkt auf der Fahrbahn – das plötzliche Erscheinen von Rehen oder Wildschweinen kann einen Schock auslösen.
Besonders heikel wird es, wenn hinter mir ein anderes Fahrzeug fährt. Abruptes Bremsen ist in solchen Situationen oft keine Option, da dies zu schweren Auffahrunfällen führen kann. Manchmal ist der Aufprall mit dem Wildtier die sicherere Wahl, um gravierendere Unfälle, wie das Ausweichen in den Gegenverkehr, zu vermeiden. Auch wenn Tierschützer diese Lösung ungern hören, ist sie oft die einzige Möglichkeit, schlimmere Folgen zu verhindern.
Wie sieht es jedoch mit der Meldepflicht bei einem Wildunfall aus? Was geschieht, wenn ich einfach weiterfahre? Bin ich dann wegen Fahrerflucht schuldig? Und wann übernimmt die Versicherung den Schaden?
Ich lade Sie ein, alle wichtigen Informationen zu diesen Fragen in meinem ausführlichen Beitrag zu erfahren und rechtliche sowie finanzielle Fallstricke bei einem Wildunfall zu vermeiden.
Das Strafgesetzbuch (StGB) legt in § 142 die Strafen für Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort fest.
Da im Gesetz von Unfallbeteiligten und Geschädigten die Rede ist, wird Fahrerflucht bei einem Wildunfall grundsätzlich ausgeschlossen.
Tiere werden rechtlich als Sachen betrachtet, und Wildtiere haben keinen Eigentümer.
Daher liegt nach einem Wildunfall keine klassische Fahrerflucht vor.
Nach einem Wildunfall sollten Sie Folgendes tun:
Ich halte an und sichere die Unfallstelle ab.
Ich informiere die Polizei: Diese verständigt den zuständigen Förster oder Jagdpächter.
Ich hole eine Unfallbescheinigung ein: Diese Bescheinigung ist notwendig für die Schadensregulierung durch meine Versicherung.
Damit erfülle ich auch die Meldepflicht, die in vielen Bundesländern in den Landesjagdgesetzen verankert ist.
Die Vorgaben variieren je nach Bundesland, sowohl hinsichtlich der Meldepflicht als auch der Sanktionen bei deren Missachtung.
In der Regel muss ich jedoch mit einem Bußgeld rechnen.
Wildunfall? Fahrerflucht? Handeln Sie sofort, um hohe Bußgelder zu verhindern! Ich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht stehe Ihnen gerne zur Seite!
Ja, ich kann einen Wildunfall nachträglich bei der Polizei melden.
Da ein Wildunfall nicht als Fahrerflucht betrachtet wird, sind normalerweise keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn ich zunächst weitergefahren bin.
Dennoch können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder das jeweilige Landesjagdgesetz zu Sanktionen führen.
Daher ist es ratsam, den Unfall auch nachträglich zu melden, falls ich anfangs überfordert war.
Außerdem benötige ich für die Schadensregulierung durch meine Versicherung eine Unfallbescheinigung, die mir nach der Meldung ausgestellt wird.
Ohne diese Bescheinigung muss ich die Reparaturkosten selbst tragen.
Sie möchten einen Wildunfall nachträglich melden? Ich berate Sie gerne als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht!
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