Das LG Heidelberg hat in einem Urteil festgestellt, dass eine schwerbehinderte Mieterin trotz einer gültigen Eigenbedarfskündigung nicht aus ihrer Wohnung ausziehen muss. Das Urteil hebt die Bedeutung von Härtefallgründen hervor. Erfahren Sie hier mehr darüber!
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Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
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