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Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Wohneigentum wird, ähnlich wie bei freistehenden Immobilien, im Grundbuch vermerkt, wobei das Eigentumsrecht des BGB Anwendung findet und insbesondere das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von Bedeutung ist. Ein typisches Merkmal von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus ist die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die das Gemeinschaftseigentum, wie den Grund und Boden, eine zentrale Heizungsanlage oder einen gemeinsamen Garten, verwaltet und über die Angelegenheiten in der Eigentümerversammlung entscheidet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Möglichkeit, die Immobilie eigenständig zu verwalten oder einen externen Hausverwalter zu beauftragen, der einen Wirtschaftsplan, eine Jahresabrechnung und einen Vermögensbericht erstellt.
Haben Sie Schwierigkeiten bei der Eigentümerversammlung? Ich stehe Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite, um Ihre Interessen in der Wohneigentümergemeinschaft zu vertreten.
Ich biete umfassende Leistungen im Bereich Mieten und Vermieten aus einer einzigen Quelle an.
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