Kontakt
Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Möchten Sie als Vermieter sicherstellen, dass Sie nicht auf den Nebenkosten Ihrer Mieter sitzenbleiben? Das Ausbleiben der Zahlungen kann zu einem häufigen Ärgernis werden, insbesondere wenn Mieter der Abrechnung widersprechen. Doch es besteht kein Grund zur Sorge! Es gibt rechtliche Möglichkeiten, um gegen Nichtzahlungen vorzugehen, sei es durch eine Mahnung, Kündigung oder Klage. Da das Mietrecht Mieter besonders schützt, ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Details zu kennen. Ich als Rechtsanwalt im Miet- und Wohneigentumsrecht, sowie im Gewerbemietrecht, stehe Ihnen zur Verfügung, um Sie darüber aufzuklären, worauf Sie achten müssen, wenn ein Mieter in Verzug gerät, Widerspruch einlegt oder die Zahlung verweigert. Nutzen Sie jetzt meine Dienste, um erfolgreich gegen unwillige Mieter vorzugehen!
Um als Vermieter erfolgreich gegen säumige Mieter vorzugehen, sind folgende Aspekte zu beachten:
Voraussetzung für einen Zahlungsverzug bei Nebenkosten
Damit der Mieter zur Zahlung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet ist, muss dies wirksam im Mietvertrag vereinbart worden sein. Im Vertrag sind die einzelnen Posten ausdrücklich aufzuführen.
Die Kosten dürfen nur einen Zeitraum von maximal 12 Monaten abdecken. Eine Nebenkostenabrechnung, die einen längeren Zeitraum umfasst, ist nicht gültig.
Ich muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit senden.
Ich muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit zusenden. Unter anderem sind folgende Informationen anzugeben:
die Art der Nebenkosten
der Verteilerschlüssel
der Gesamtbetrag
die Mietsache
die Namen von Mieter und Vermieter
die Abzüge der Vorauszahlungen
Der Mieter hat das Recht, auf Nachfrage Einsicht in die Abrechnung zu nehmen.
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Mieter eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Zahlt der Mieter nicht fristgerecht, gerät er auch ohne vorherige Mahnung automatisch in Zahlungsverzug. Ein Widerspruch des Mieters hindert den Verzug nicht.
Möglichkeiten, gegen die Nichtzahlung vorzugehen
Kaution einbehalten: Ich darf die Kaution nur einbehalten, um ausstehende Zahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses abzusichern. Eine Aufrechnung gegen die Nichtzahlung während eines laufenden Mietverhältnisses ist unzulässig.
Fristlose Kündigung: Die Nichtzahlung der Nebenkostenabrechnung muss einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen, z. B. wenn der Mieter regelmäßig nicht oder nur teilweise zahlt oder die ausstehende Nachzahlungspflicht die Höhe einer Monatsmiete übersteigt. Eine vorherige Mahnung ist erforderlich. Die Kündigung muss schriftlich begründet werden.
Gerichtliches Mahnverfahren: Ich kann beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen (sowohl schriftlich als auch online möglich). Der säumige Mieter erhält einen Mahnbescheid mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Wird die Mahnung nicht beglichen, kann ich einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn der Mieter widerspricht, habe ich die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Gerichtliches Klageverfahren: Die zuständige Gerichtsinstanz richtet sich nach dem Streitwert. Übersteigt der Streitwert der Nebenkosten 5.000 EUR, ist das Landgericht (LG) zuständig, andernfalls das Amtsgericht (AG). Bei Wohnraummietverträgen ist das Amtsgericht unabhängig vom Streitwert zuständig. Aufgrund des Anwaltszwangs müssen die Parteien vor dem Landgericht anwaltlich vertreten sein.
Ob sich eine Nachzahlung überhaupt durchsetzen lässt, hängt zuerst davon ab, ob die abgerechneten Kosten rechtlich umlagefähig sind. Maßgeblich ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV). § 1 BetrKV definiert, was Betriebskosten sind: laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes fortlaufend entstehen. Ausdrücklich ausgenommen sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten – diese dürfen Sie als Vermieter nicht umlegen.
Den eigentlichen Katalog enthält § 2 BetrKV. Dort sind in 17 Nummern die umlagefähigen Kostenarten abschließend aufgeführt, darunter:
Wichtig: Die Umlage funktioniert nur, wenn sie wirksam vereinbart ist. Nach § 556 BGB müssen die umzulegenden Posten im Mietvertrag konkret benannt sein – ein pauschaler Verweis auf „die Nebenkosten“ genügt nicht. Bei den „sonstigen Betriebskosten“ nach § 2 Nr. 17 BetrKV ist die ausdrückliche Einzelbenennung sogar zwingend, da diese Position kein Auffangtatbestand für beliebige Kosten ist. Den vollständigen Wortlaut finden Sie hier: § 2 BetrKV auf dejure.org. Wenn ich Ihre Abrechnung prüfe, ist das regelmäßig der erste Schritt – denn eine nicht umlagefähige Position macht die Forderung in diesem Punkt von vornherein angreifbar.
Zahlt der Mieter trotz fälliger und korrekter Abrechnung nicht, ist das gerichtliche Mahnverfahren oft der schnellste und kostengünstigste Weg zu einem vollstreckbaren Titel. Es läuft in folgenden Schritten ab:
Der Vorteil: Solange der Mieter nicht widerspricht, kommen Sie ohne mündliche Verhandlung und ohne Beweisaufnahme zu Ihrem Titel.
Beispiel 1 – Verwaltungskosten in der Abrechnung: Ein Vermieter setzt pauschal „Verwaltungskosten“ an, der Mieter widerspricht. Zu Recht: Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV nicht umlagefähig. Die Position muss gestrichen werden – die übrige Abrechnung bleibt aber wirksam.
Beispiel 2 – Widerspruch ohne Zahlung: Ein Mieter widerspricht der Abrechnung und stellt die Nachzahlung von 480 EUR ein. Da der bloße Widerspruch den Zahlungsverzug nicht hindert, beantrage ich einen Mahnbescheid. Der Mieter reagiert nicht, ich erwirke den Vollstreckungsbescheid und sichere die Forderung.
Beispiel 3 – Verspätete Abrechnung: Ein Vermieter rechnet erst 14 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ab. Die Nachforderung ist verfristet (§ 556 Abs. 3 BGB): Der Mieter muss grundsätzlich nicht mehr nachzahlen, ein etwaiges Guthaben ist ihm aber dennoch auszuzahlen.
Sie sind unsicher, ob Ihre Abrechnung der BetrKV standhält oder welcher Weg der richtige ist? Ich prüfe Ihren Fall und setze berechtigte Forderungen konsequent durch.
Als Rechtsanwalt im Bereich Miet- und Wohneigentumsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um hartnäckige Mieter zur Nachzahlung zu bewegen. Wenn Ihre Mieter die Nebenkosten nicht begleichen, kann das ärgerlich sein. Allerdings ist das Mietrecht häufig mieterfreundlich, weshalb Sie als Vermieter die rechtlichen Feinheiten kennen sollten. Ich berate und vertrete Sie, damit Sie rechtssicher gegen die Nichtzahlung vorgehen können.
Meine Expertise umfasst Kündigungen, Mahnverfahren und Klagen – ich weiß, was juristisch zu beachten ist. Mein Ziel ist eine außergerichtliche Streitbeilegung, um Zeit und Kosten zu sparen. Sollte dies nicht möglich sein, setze ich Ihr Recht auch gerichtlich durch. Vorab bespreche ich gerne mit Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen