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Trunkenheitsfahrt E-Scooter Fahrrad

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Alkoholisiert mit dem E-Scooter und Fahrrad – die zeitgemäße Methode, seinen Führerschein zu verlieren

Haben Sie betrunken E-Scooter oder Fahrrad gefahren? Erhalten Sie nun einen Bußgeldbescheid nach der Trunkenheitsfahrt? Und droht Ihnen zudem der Entzug Ihres Führerscheins? Es ist keine weise Entscheidung, betrunken E-Scooter oder Fahrrad zu fahren. Die Gefährdung anderer sowie die eigene Sicherheit im Straßenverkehr sind im betrunkenen Zustand erheblich erhöht. Nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs sind höhere Bußgelder und mehr Punkte zu erwarten. Im schlimmsten Fall kann der Verlust der Fahrerlaubnis drohen. Zudem kann Ihnen beim Vorwurf der Trunkenheitsfahrt ein Strafverfahren bevorstehen, das mit Geld- oder Freiheitsstrafen enden kann.

Ich stehe Ihnen zur Seite und verteidige Sie vor Gericht sowie gegen die Polizei. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, wie Sie am besten vorgehen sollten. Es ist wichtig, dass Sie frühzeitig handeln und Aussagen vermeiden.

So schütze ich mich vor gravierenden rechtlichen Folgen:

Promillegrenzen im Straßenverkehr

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

Ab 0,5 Promille Blutalkohol (bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol) liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz vor – auch dann, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind.

Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit wegen relativer Fahruntüchtigkeit eintreten, sofern alkoholbedingte Auffälligkeiten hinzukommen, etwa unsicheres Fahrverhalten oder ein Unfall.

Ab 1,1 Promille wird bei Kraftfahrzeugen von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. In diesem Fall liegt immer eine Straftat vor – unabhängig davon, ob Fahrfehler erkennbar sind. Für Fahrradfahrer gilt diese Grenze in der Regel erst ab 1,6 Promille. E-Scooter werden rechtlich wie Kraftfahrzeuge behandelt.

Mögliche Konsequenzen

Die rechtlichen Folgen hängen vom Einzelfall ab und reichen von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen regelmäßig Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.

In vielen Fällen wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Auch eine Verlängerung der Probezeit oder eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis – zwischen sechs Monaten und fünf Jahren – ist möglich. Unter Umständen muss die Fahrerlaubnis vollständig neu erworben werden.

Verhalten bei einer Polizeikontrolle

Du bist nicht verpflichtet, vor Ort freiwillige Tests wie einen Atemalkoholtest oder Koordinationsübungen durchzuführen. Eine Blutentnahme kann jedoch auch ohne deine Zustimmung angeordnet werden.

Besonders wichtig ist dein Aussageverweigerungsrecht: Du musst dich nicht selbst belasten und bist lediglich verpflichtet, deine Personalien anzugeben. Alles, was du darüber hinaus sagst, kann später gegen dich verwendet werden. Es ist daher in der Regel sinnvoll, zunächst zu schweigen und erst nach Rücksprache mit einem Anwalt Angaben zu machen.

Akteneinsicht und behördliche Schreiben

Zwar kannst du grundsätzlich Akteneinsicht beantragen, jedoch erhält nur ein Anwalt vollständigen Zugang zu den Ermittlungsakten. Diese Informationen sind häufig entscheidend für eine wirksame Verteidigung.

Auf eine Vorladung der Polizei musst du nicht reagieren. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft – wobei auch hier genau geprüft werden sollte, wer tatsächlich geladen hat.

Fristen und Verteidigungsmöglichkeiten

Gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl musst du aktiv vorgehen. In beiden Fällen gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Wird diese versäumt, wird die Entscheidung rechtskräftig.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Fahrverbot vermieden werden, etwa wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt – beispielsweise bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Auch hier ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend.

MPU und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird häufig eine MPU angeordnet. Dabei geht es nicht nur um fahrerisches Wissen, sondern auch um deine persönliche Eignung und den Umgang mit Alkohol.

Wie ich Ihnen helfen kann

Haben Sie betrunken E-Scooter oder Fahrrad gefahren? Ist Ihnen nach der Trunkenheitsfahrt ein Bußgeldbescheid zugestellt worden? Und jetzt droht Ihnen auch noch der Entzug Ihres Führerscheins? Betrunken E-Scooter oder Fahrrad zu fahren, ist keine weise Entscheidung. Die Gefährdung anderer sowie die eigene Sicherheit sind im Straßenverkehr im betrunkenen Zustand erheblich erhöht. Nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs drohen mehr Punkte und höhere Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen. Zudem kann beim Vorwurf der Trunkenheitsfahrt ein Strafverfahren eingeleitet werden, das mit Geld- oder Freiheitsstrafen enden kann.

Ich stehe auf Ihrer Seite und verteidige Sie vor Gericht sowie gegenüber der Polizei. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht kenne ich die besten Handlungsmöglichkeiten für Sie. Es ist entscheidend, dass Sie frühzeitig aktiv werden und Aussagen vermeiden.

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