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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Michael Siebel.
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Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Deutschland plant, den digitalen Führerschein bereits Ende 2026 einzuführen, was deutlich früher ist als der Zeitrahmen der gesamten EU. Der Führerschein wird zukünftig auch in digitaler Form über das Smartphone zugänglich sein, bleibt jedoch lediglich ein ergänzendes Dokument. Der Kartenführerschein behält weiterhin seine Gültigkeit. Die Digitalisierung soll langfristig die Verwaltung und die Kontrollen erleichtern.
Besonders bedeutend ist der verpflichtende Führerscheinumtausch: Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, sind dazu verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Format umzutauschen. Für Fahrerinnen und Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033.
Zu Beginn des Jahres 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer angehoben, um Berufspendler zu entlasten. Gleichzeitig wird der CO₂-Preis erhöht, da dieser künftig durch Emissionszertifikate festgelegt wird. Der prognostizierte Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne wird voraussichtlich zu höheren Preisen für Benzin und Diesel führen. Bei Benzin könnten etwa drei Cent Mehrkosten pro Liter entstehen, während es bei Diesel möglicherweise etwas mehr sein könnte. Die tatsächlichen Preise hängen zudem von Marktbedingungen wie dem Ölpreis ab.
Ab dem 1. Januar 2026 wird das überarbeitete NG-eCall-System für neue Fahrzeugtypen verpflichtend. Es setzt moderne Mobilfunkstandards ein und übermittelt detailliertere Informationen an die Rettungsdienste. Ab 2027 werden nur noch Fahrzeuge mit diesem System neu zugelassen. Darüber hinaus werden ab dem 7. Juli 2026 weitere Assistenzsysteme vorgeschrieben, zu denen die Notbremsassistenz zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, Ablenkungswarnsysteme für den Fahrer sowie ein umfassender Fußgängerschutz gehören. Der Notfall-Spurhalteassistent wird zudem auf zusätzliche Fahrzeugarten ausgeweitet.
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