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Mieterhöhung nach energetischer Sanierung - Tatsächlicher Energieverbrauch nicht maßgeblich

Fachbeitrag im Mietrecht

Mieterhöhung nach energetischer Sanierung - Tatsächlicher Energieverbrauch nicht maßgeblich

Viele Vermieter modernisieren ihre Häuser, um Energie zu sparen. Danach wollen sie die Miete erhöhen. Aber darf der Vermieter dafür einfach die tatsächlich gesunkenen Heizkosten zugrunde legen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. März 2025 im Urteil VIII ZR 283/23 klargestellt: Für die Mieterhöhung zählt allein die zu Beginn erstellte Prognose über die erwartete Energieeinsparung – nicht der spätere, tatsächliche Verbrauch.

1. Rechtliche Grundlage und Bedeutung der Prognose

  • Nach § 555b Absatz 1 Nummer 1 BGB darf der Vermieter nach einer energetischen Modernisierung die jährliche Miete um bis zu 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen.

  • Eine energetische Modernisierung ist eine bauliche Maßnahme, die den Endenergiebedarf dauerhaft senken soll, etwa bessere Wärmedämmung, neue Fenster oder eine moderne Heizungsanlage.

  • Entscheidend ist, dass der Vermieter zum Zeitpunkt der Mieterhöhungserklärung eine nachvollziehbare Prognose vorlegt, aus der hervorgeht, wie viel Energie durch die Maßnahme eingespart wird. Der tatsächliche Verbrauch nach der Modernisierung spielt keine Rolle.

2. Warum der tatsächliche Verbrauch nicht maßgeblich ist

  • Wetter und Nutzungsverhalten variieren von Jahr zu Jahr – dadurch sind Verbrauchswerte unzuverlässig, um die Wirksamkeit einer Modernisierung zu belegen.

  • Der BGH betont, dass eine Prognose auf standardisierten Pauschalwerten oder einem Gutachten beruhen darf. Diese Werte stammen aus anerkannten Regelwerken wie den „Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohnungsbau“.

  • Ein solches Vorgehen gewährleistet Klarheit für Mieter und Vermieter und verhindert Streit um spätere Abweichungen zwischen prognostizierten und echten Verbrauchswerten.

3. Anforderungen an die Prognose

  • Detaillierte Beschreibung der durchgeführten Maßnahme (Art und Umfang).
  • Nachweis der eingesparten Energie in Kilowattstunden pro Jahr.
  • Angabe der Grundlage für die Prognose:
    • Pauschalwerte aus amtlichen Regelwerken oder
    • Sachverständigengutachten, das Einsparungen rechnerisch ermittelt.
  • Transparente Kalkulation: Die Berechnung muss für Sie als Mieter nachvollziehbar sein.

4. Fristen und Formvorschriften

  • Die Mieterhöhungserklärung muss schriftlich erfolgen und die Modernisierung genau beschreiben.
  • Sie darf frühestens sechs Monate nach Abschluss der Modernisierung wirksam werden.
  • Nach Zugang der Erklärung haben Sie drei Monate Zeit, um zuzustimmen oder Widerspruch einzulegen.

5. So gehen Sie als Mieter vor

  1. Prüfen Sie die Modernisierungserklärung genau.

    • Stimmen Umfang und Beschreibung der Maßnahme mit der Realität überein?

    • Liegen Pauschalwerte oder ein Gutachten vor?

  2. Verstehen Sie die Einsparungsrechnung.

    • Fragen Sie nach den konkreten Grundlagen (z. B. welchen Jahreskilowattstundenwert man zugrunde gelegt hat).

  3. Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein, wenn:

    • Details unklar oder widersprüchlich sind,

    • die Berechnung nicht nachvollziehbar ist,

    • kein Gutachten oder keine offiziellen Pauschalwerte angegeben wurden.

  4. Fordern Sie alle Berechnungsunterlagen schriftlich an.

  5. Ziehen Sie bei Bedarf selbst einen unabhängigen Energiegutachter hinzu, um die Prognose prüfen zu lassen.

6. Wie kann ich Ihnen behilflich sein?

Eine fundierte Prüfung Ihrer Modernisierungserklärung erfordert eine detaillierte Analyse der Unterlagen und gegebenenfalls Rücksprache mit einem Sachverständigen.

In einem persönlichen Gespräch klären wir alle Fragen, ich erläutere Ihnen Ihre Rechte und skizziere die Erfolgsaussichten für einen Widerspruch oder eine gerichtliche Auseinandersetzung. Mit einer genauen Prüfung und klaren Argumenten können Sie Ihre Rechte als Mieter wirkungsvoll verteidigen. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit die Mieterhöhung rechtlich einwandfrei ist und Sie nicht zu viel zahlen.

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