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Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
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Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Möchten Sie als Vermieter sicherstellen, dass Sie nicht auf den Nebenkosten Ihrer Mieter sitzenbleiben? Das Ausbleiben der Zahlungen kann zu einem häufigen Ärgernis werden, insbesondere wenn Mieter der Abrechnung widersprechen. Doch es besteht kein Grund zur Sorge! Es gibt rechtliche Möglichkeiten, um gegen Nichtzahlungen vorzugehen, sei es durch eine Mahnung, Kündigung oder Klage. Da das Mietrecht Mieter besonders schützt, ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Details zu kennen. Ich als Rechtsanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht stehe Ihnen zur Verfügung, um Sie darüber aufzuklären, worauf Sie achten müssen, wenn ein Mieter in Verzug gerät, Widerspruch einlegt oder die Zahlung verweigert. Nutzen Sie jetzt meine Dienste, um erfolgreich gegen unwillige Mieter vorzugehen!
Um als Vermieter erfolgreich gegen säumige Mieter vorzugehen, sind folgende Aspekte zu beachten:
Voraussetzung für einen Zahlungsverzug bei Nebenkosten
Damit der Mieter zur Zahlung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet ist, muss dies wirksam im Mietvertrag vereinbart worden sein. Im Vertrag sind die einzelnen Posten ausdrücklich aufzuführen.
Die Kosten dürfen nur einen Zeitraum von maximal 12 Monaten abdecken. Eine Nebenkostenabrechnung, die einen längeren Zeitraum umfasst, ist nicht gültig.
Ich muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit senden.
Ich muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit zusenden. Unter anderem sind folgende Informationen anzugeben:
die Art der Nebenkosten
der Verteilerschlüssel
der Gesamtbetrag
die Mietsache
die Namen von Mieter und Vermieter
die Abzüge der Vorauszahlungen
Der Mieter hat das Recht, auf Nachfrage Einsicht in die Abrechnung zu nehmen.
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Mieter eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Zahlt der Mieter nicht fristgerecht, gerät er auch ohne vorherige Mahnung automatisch in Zahlungsverzug. Ein Widerspruch des Mieters hindert den Verzug nicht.
Möglichkeiten, gegen die Nichtzahlung vorzugehen
Kaution einbehalten: Ich darf die Kaution nur einbehalten, um ausstehende Zahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses abzusichern. Eine Aufrechnung gegen die Nichtzahlung während eines laufenden Mietverhältnisses ist unzulässig.
Fristlose Kündigung: Die Nichtzahlung der Nebenkostenabrechnung muss einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen, z. B. wenn der Mieter regelmäßig nicht oder nur teilweise zahlt oder die ausstehende Nachzahlungspflicht die Höhe einer Monatsmiete übersteigt. Eine vorherige Mahnung ist erforderlich. Die Kündigung muss schriftlich begründet werden.
Gerichtliches Mahnverfahren: Ich kann beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen (sowohl schriftlich als auch online möglich). Der säumige Mieter erhält einen Mahnbescheid mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Wird die Mahnung nicht beglichen, kann ich einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn der Mieter widerspricht, habe ich die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Gerichtliches Klageverfahren: Die zuständige Gerichtsinstanz richtet sich nach dem Streitwert. Übersteigt der Streitwert der Nebenkosten 5.000 EUR, ist das Landgericht (LG) zuständig, andernfalls das Amtsgericht (AG). Bei Wohnraummietverträgen ist das Amtsgericht unabhängig vom Streitwert zuständig. Aufgrund des Anwaltszwangs müssen die Parteien vor dem Landgericht anwaltlich vertreten sein.
Als Rechtsanwalt im Bereich Miet- und Wohneigentumsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um hartnäckige Mieter zur Nachzahlung zu bewegen. Wenn Ihre Mieter die Nebenkosten nicht begleichen, kann das ärgerlich sein. Allerdings ist das Mietrecht häufig mieterfreundlich, weshalb Sie als Vermieter die rechtlichen Feinheiten kennen sollten. Ich berate und vertrete Sie, damit Sie rechtssicher gegen die Nichtzahlung vorgehen können.
Meine Expertise umfasst Kündigungen, Mahnverfahren und Klagen – ich weiß, was juristisch zu beachten ist. Mein Ziel ist eine außergerichtliche Streitbeilegung, um Zeit und Kosten zu sparen. Sollte dies nicht möglich sein, setze ich Ihr Recht auch gerichtlich durch. Vorab bespreche ich gerne mit Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
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