Kontakt
Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Im Jahr 2021 ereigneten sich rund 2,3 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Neben dem anfänglichen Schock stehen die Unfallbeteiligten oft vor einem langwierigen juristischen Nachspiel. Behörden, Gerichte, Versicherungen, Gutachter: alle sind involviert im juristischen Karussell der Unfallabwicklung. Doch wie ist die Situation? Zahlreiche Gesetze regeln das komplexe Verhältnis von Rechten und Pflichten.
Alle gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkehr betreffen, werden im Verkehrsrecht zusammengefasst. Mein Hauptziel in diesem Rechtsgebiet ist es, einen sicheren und funktionstüchtigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen, die vom Autokauf bis zur Abwicklung von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie Straßenverkehrsregeln reichen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Recht stammen. Zu den wesentlichen Gesetzen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese Vorschriften gliedern das Rechtsgebiet in verschiedene Bereiche, die sich mit den relevanten alltäglichen Problemen im Verkehr auseinandersetzen.
Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsversicherungsrecht:
Recht der Fahrerlaubnis
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Im Straßenverkehr können Straftaten schnell vorkommen. Straftatbestände wie Nötigung oder Fahrerflucht können bereits durch eine einfache Lichthupe erfüllt sein. Es liegt im Ermessen der Polizei, ein Bußgeld auszustellen, wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt. Bei Straftaten hingegen muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dieses ist bereits Teil eines Strafprozesses und richtet sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Zudem regelt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Besonderheiten im Umgang mit minderjährigen Beschuldigten. Das Ermittlungsverfahren wird mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage abgeschlossen. Entscheidend ist hierbei, inwieweit die Staatsanwaltschaft eine mögliche Verurteilung nach dem Tatvorwurf für realistisch hält. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird die Anklage gegen den Beschuldigten, also nunmehr Angeklagten, erhoben. Bei leichteren Delikten, also nur bei Vergehen, wird meist ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet. Hierbei kommt es nicht zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Sollte der Beschuldigte oder sein Vertreter dem widersprechen oder erlässt das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss, kommt es zu einem Strafprozess.
Autofahrt endet im Strafverfahren – was muss ich tun?
Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten oder sich strafbar gemacht? Dann handeln Sie nicht voreilig. Juristische Laien neigen zu Fehlern, die im späteren Strafverfahren zu einem ungünstigen Verlauf führen können: also Aussage verweigern. Es besteht die Gefahr, durch vermeintlich neutrale Antworten die eigene Schuld einzugestehen. Nutzen Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht und kontaktieren Sie mich.
Ich biete Ihnen eine zügige Ersteinschätzung und unterstütze Sie während des gesamten Prozesses. Dabei lege ich Einspruch ein und nehme Einsicht in die Ermittlungsakten. Im Ermittlungsverfahren führe ich Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei über die Einstellung des Verfahrens. Ich verteidige Sie vor Gericht und sorge dafür, dass Sie Ihren Führerschein behalten und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister vermeiden. Zudem wehre ich Regressansprüche Ihrer Versicherung ab.
Die Unfallregulierung bezieht sich auf die Abwicklung eines Unfalls. Dabei stellt sich die Frage, wer welche Ansprüche geltend machen kann. In Deutschland sind die Fahrzeughalter verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung vor der Zulassung des Fahrzeugs abzuschließen, wodurch Personen-, Sach- und weitere Schäden von den Versicherungen übernommen werden. Entscheidend für die Haftung der Versicherung ist, wer den Unfall verursacht hat.
Oft nimmt die Versicherung des Unfallverursachers Regress, was bedeutet, dass sie von ihm die Haftsumme zurückfordern möchte, die sie dem Unfallopfer vorausgezahlt hat. Dabei ist es wichtig, in welchem Maße dem Unfallverursacher Verschulden (ob vorsätzlich, fahrlässig oder etwa bei einer Trunkenheitsfahrt) vorzuwerfen ist. Auch Fragen zur Selbstbeteiligung spielen häufig eine Rolle bei der Unfallregulierung im Zusammenhang mit den Versicherungen.
Um bei der Schadensregulierung keine Nachteile zu erleiden, dokumentieren Sie den Unfall gründlich. Sammeln Sie Beweise, wie Fotos vom Unfallort und Zeugenaussagen. Sie sind verpflichtet, Ihre Personalien und Versicherungsinformationen anzugeben und sollten dies auch vom Unfallgegner erfragen. Ansonsten sagen Sie nichts. Ihnen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, da alles als Schuldeingeständnis interpretiert werden kann. Bei Personenschäden oder Sachschäden sollte die Polizei verständigt werden. Hierbei sind auch indirekte Schäden wie Behandlungskosten, reduzierte Erwerbsfähigkeit, merkantiler Minderwert des Unfallfahrzeugs oder erhöhte Versicherungskosten zu berücksichtigen.
Gerne übernehme ich die Schadensregulierung für Sie. Ich wickele den Unfall mit Ihrer Versicherung sowie der des Unfallgegners ab. Auch bei einer Teilkaskoversicherung setze ich Ihr „Quotenvorrecht“ durch, damit Sie keine negativen Konsequenzen befürchten müssen. Viele Details, wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder der Umfang der Folgekosten können kompliziert sein. Im Zweifelsfall setze ich Ihre Ansprüche gerichtlich durch, sollte der Unfallgegner nicht zahlen. Von den Kosten für die Tankfüllung über die Gutachter- bis hin zu Arzt- und Therapiekosten vertrete ich Sie sowohl vor als auch außerhalb des Gerichts.
Es könnte Ihnen vorgeworfen werden, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder ein Rotlicht missachtet zu haben, oder Sie haben den Mindestabstand nicht eingehalten und stehen möglicherweise vor der Aussicht, ein Bußgeld zu erhalten. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten nicht selbst belasten müssen und außer Ihren Personalien keine weiteren Angaben machen müssen. Ich empfehle Ihnen daher, sich an mich als Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre Rechte und Optionen zu erörtern. Die Strafen bei Ordnungswidrigkeiten richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Häufig treten Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen auf, insbesondere wenn „Blitzer“ nicht ordnungsgemäß eingestellt sind. Durch meine Prüfung könnten Sie möglicherweise Geldstrafen und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) vermeiden. Besonders problematisch kann dies sein, wenn Ihnen aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie beruflich oder gesundheitlich darauf angewiesen sind.
Ich überprüfe Bußgeldbescheide gründlich und kann Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass eine winzige Sekunde den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen kann. Wenden Sie sich daher innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist an mich, damit ich Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten kann.
Gewährleistungsansprüche bei meinem „Gebrauchten“? Mängel, die mir der Verkäufer verschwiegen hat? Unfall bei Probefahrt: Wer haftet?
Beim Autokauf, ob gewerblich oder privat, ob Neuwagen oder gebraucht, tauchen immer wieder neue Fragen auf. In solchen Fällen ist es ratsam, sich rechtlich abgesichert zu fühlen. Ich arbeite mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um technische Fragen zu klären und kann so Ansprüche gerichtlich für Sie geltend machen. Auch außerhalb des Gerichts vertrete ich Sie gerne. Nach einer Beratung liefere ich eine Einschätzung der Rechtslage. Auf Wunsch übernehme ich weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten. So setze ich Ihre verkehrsvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch. Auch als gewerblicher Händler erstelle ich für Sie Musterformulare für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Immer orientiert an der neuesten Rechtsprechung, sind Sie auf der rechtlich abgesicherten Seite.
Eine fundierte Unterstützung in Angelegenheiten des Verkehrsrechts ist unerlässlich, da dieses Rechtsgebiet äußerst komplex und vielschichtig ist. Insbesondere wenn Sie auf Ihren Führerschein oder Ihr Fahrzeug angewiesen sind, ist eine qualifizierte Vertretung von großer Bedeutung. Als Rechtsanwalt habe ich mich darauf spezialisiert, Ihnen in sämtlichen Belangen des Verkehrsrechts zu helfen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Ich stehe Ihnen mit meinem rechtlichen Beistand zur Seite, um Ihre Situation zu erleichtern und Sie sowohl vor Gericht als auch außerhalb davon zu verteidigen.
Im Rahmen meiner Tätigkeiten biete ich folgende Leistungen an:
Verkehrsstrafrecht
Für die Einstellung des Verfahrens sorgen
Verteidigung vor Gericht
Fahrerlaubnisrecht
Beratung
Vorbereitung auf MPU
Unfallregulierung
Schadensregulierung
Versicherungskontakt
Personenschäden
Schmerzensgeld erstreiten
Bußgeldsachen
Erfolgseinschätzung
Vertretung in Bußgeldverfahren
Verkehrsvertragsrecht
Außergerichtliche Vertretung
Kaufvertrag & AGB
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen