Kontakt
Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Der Vorfall - zunächst die Überraschung und anschließend der Verlust
Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, kommen verschiedene Ansprüche für Sie in Betracht:
Ein Anspruch auf Schadensersatz: Sie sollten in den Zustand versetzt werden, in dem Sie ohne das Unfallereignis wären. Dazu zählen insbesondere:
Die Reparatur der beschädigten Fahrzeuge oder die Kosten für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs;
Der Ausgleich des merkantilen Minderwerts – also der Ersatz des Wertverlustes, den das Fahrzeug erleidet, da es nunmehr als Unfallfahrzeug gilt;
Der Ersatz von Gutachter- oder Werkstattkosten, sofern diese zur Schadensermittlung erforderlich waren;
Der Ersatz der Kosten für eventuell notwendige Einsätze der Feuerwehr oder eines Abschleppunternehmens;
Der Ersatz weiterer Kosten und Aufwendungen, wie beispielsweise Verwaltungsgebühren für die Ummeldung, Nebenkostenpauschale, Spritkosten bei einem leergefahrenen Tank, verpasste Termine, zusätzliche Fahrtkosten wie Taxigebühren sowie Nutzungsausfallschaden;
Der Ersatz der erforderlichen Heilbehandlungskosten sowie Verdienstausfall und erforderliche Umbauten der Wohnung, falls Ihre Verletzung Ihre Mobilität einschränkt;
Ein angemessenes Schmerzensgeld – dies richtet sich nach der Dauer und Schwere der Verletzung;
Die Gerichts- und Anwaltskosten sollten gerichtlich bestätigt werden, dass der Unfallgegner haftet.
Die Ansprüche können sich bei einem Mitverschulden um Ihren Verschuldensanteil mindern.
Um sicherzustellen, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben, ist es entscheidend, dass Sie wie folgt vorgehen:
Am Unfallort:
Geben Sie keine Zugeständnisse und unterschreiben Sie nichts.
Tauschen Sie die Personalien mit dem Unfallgegner aus. Notieren Sie sich das Nummernschild und verlangen Sie, dass Ihnen ein Ausweisdokument gezeigt wird. Der Unfallgegner ist verpflichtet, sich auszuweisen. Als Unfallopfer haben Sie das Recht, die Personalien zu erfahren.
Einige Versicherungen melden sich unmittelbar nach dem Unfall bei Ihnen. Gehen Sie nicht darauf ein und bestehen Sie darauf, zuerst mit einem Anwalt zu sprechen.
Bei Personenschäden oder größeren Schäden sollten Sie die Polizei verständigen.
Dokumentieren Sie Beweise, indem Sie Zeugenaussagen von Passanten festhalten, Fotos vom Unfallgeschehen machen und Rechnungen sowie Dokumente aufbewahren.
Nach dem Unfall:
Kontaktieren Sie einen Anwalt im Verkehrsrecht.
Bei höheren Schäden können Sie den Schaden durch einen Kostenvoranschlag oder gutachterlich feststellen lassen.
Verweisen Sie auf Ihren Anwalt, wenn Sie kontaktiert werden.
Als Unfallopfer sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Es gibt mehrere gute Gründe dafür:
Die Interessen der Versicherung des Unfallgegners stehen im Widerspruch zu Ihren eigenen. Diese werden versuchen, Ihre Ansprüche zu verneinen oder zu reduzieren.
Ein Rechtsanwalt informiert Sie über den vollständigen Umfang Ihrer Ansprüche.
Die gegnerische Versicherung hat die Schadensregulierung als Tagesgeschäft. Sie sind in dieser Hinsicht nicht so erfahren wie die Sachbearbeiter.
Ein Rechtsanwalt vertritt Sie auf Augenhöhe.
Die Kosten für den Rechtsanwalt werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Bei einer Teilschuld tragen Sie einen entsprechenden Anteil selbst.
Viele Beteiligte eines Autounfalls zögern, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Eine Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt ist leichtfertig. Selbst wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld tragen, wird Ihnen die gegnerische Versicherung nicht von sich aus Ihre Ansprüche offenbaren.
Ich unterstütze Sie in {{ Stadt }} bei allen Anliegen rund um Ihren Verkehrsunfall. Ich kläre Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Mit meiner Beratung und Vertretung setze ich mich dafür ein, dass Sie vollen Ersatz Ihrer Ansprüche erhalten.
Mein Ziel ist die außergerichtliche Auseinandersetzung. Sollte es notwendig sein, setze ich Ihr Recht jedoch auch gerichtlich durch.
Nein, bei einem Auffahrunfall trägt nicht automatisch der Hintermann die Schuld. Wenn der Vorausfahrende ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung macht und ich als Hintermann nicht rechtzeitig reagieren kann, liegt die Schuld nicht bei mir. Dies sei denn, es gibt Faktoren wie Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn.
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen