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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Michael Siebel.
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Was ist eine Tantieme, wer hat Anspruch darauf und unter welchen Voraussetzungen? Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht erläutere ich Ihnen auf dieser Seite, was unter einer Tantieme im arbeitsrechtlichen Kontext zu verstehen ist und wie sich dieser variable Vergütungsbestandteil rechtlich einordnen lässt.
Sie erfahren:
wann ein Anspruch auf Tantieme besteht,
welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
wie sich die Tantieme von anderen variablen Vergütungsmodellen unterscheidet
und welche arbeitsrechtlichen Regelungen bei Freiwilligkeitsvorbehalt oder Widerrufsvorbehalt zu beachten sind.
Ich unterstütze Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen – einschließlich Tantiemevereinbarungen. Kontaktieren Sie jetzt meine Kanzlei für Arbeitsrecht für eine individuelle Beratung.
Im Arbeitsrecht bezeichnet man eine Tantieme als einen variablen Vergütungsbestandteil, der vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängt. Dieser erfolgsabhängige Bonus wird in der Regel an Führungskräfte wie Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder leitende Angestellte vergeben. Die spezifische Ausgestaltung der Tantieme erfolgt meist vertraglich und kann individuell festgelegt werden.
Sie möchten herausfinden, ob ein Anspruch auf Tantieme besteht oder wie eine Tantiemeregelung rechtssicher gestaltet werden kann? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit meiner Kanzlei für Arbeitsrecht – ich berate Sie kompetent und individuell.
Ein Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder – bei Geschäftsführern – aus dem Geschäftsführerdienstvertrag. Die vertragliche Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für diesen variablen Vergütungsbestandteil, der häufig an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist.
In Ausnahmefällen kann sich ein Anspruch auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Gewährt ein Unternehmen vergleichbaren Führungskräften unter denselben Bedingungen eine Tantieme, darf es einzelne Mitglieder der Führungsebene nicht ohne sachlichen Grund davon ausschließen. Eine Ungleichbehandlung ohne nachvollziehbare Begründung kann rechtlich angreifbar sein.
Sie möchten Ihre vertraglichen Ansprüche auf eine Tantieme prüfen lassen oder sind von Ungleichbehandlung betroffen? Kontaktieren Sie jetzt meine Kanzlei für Arbeitsrecht – ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck.
Ob ein Anspruch auf eine Tantieme besteht und in welcher Höhe, hängt grundsätzlich von den vertraglichen Vereinbarungen ab – entweder im Arbeitsvertrag oder im Geschäftsführerdienstvertrag. Diese Regelungen legen fest, unter welchen Bedingungen ich die variable Vergütung gewähren kann.
Typischerweise ist die Zahlung einer Tantieme an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gebunden. Dabei kann sich die Bemessungsgrundlage auf bestimmte Erfolgskennzahlen wie Umsatz, Gewinn oder andere messbare Unternehmensziele beziehen.
Sie streben rechtliche Klarheit bezüglich Ihrer Tantiemevereinbarung an oder möchten eine rechtssichere Regelung erstellen? Sichern Sie sich jetzt eine fundierte Beratung durch meine Kanzlei für Arbeitsrecht – ich unterstütze Sie kompetent und individuell.
Die Tantieme stellt einen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil dar, der sich deutlich von anderen variablen Zahlungen im Arbeitsverhältnis abhebt. Im Gegensatz zur Provision, die auf den individuellen Verkaufserfolg eines einzelnen Mitarbeiters fokussiert ist, orientiert sich die Tantieme am wirtschaftlichen Gesamterfolg des Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs.
Auch im Vergleich zur Zielvereinbarungsprämie besteht ein Unterschied: Während Zielprämien hauptsächlich an persönliche Leistungen gebunden sind, basiert die Tantieme in erster Linie auf kollektiven Unternehmensergebnissen – wie zum Beispiel dem Gewinn oder Umsatz am Ende eines Geschäftsjahres.
Im Gegensatz zur Gratifikation – etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld – ist die Tantieme nicht automatisch fällig, sondern setzt in der Regel das Erreichen spezifischer wirtschaftlicher Ziele voraus.
Obwohl der Begriff Bonus oft synonym verwendet wird, ist die Tantieme rechtlich zu differenzieren: Ein Bonus kann individuell bemessen und an Abteilungsergebnisse oder Einzelleistungen gekoppelt sein, während die Tantieme typischerweise den Erfolg des Gesamtunternehmens widerspiegelt.
Sie möchten herausfinden, ob in Ihrem Fall eine echte Tantieme oder ein Bonus existiert und welche Rechte sich daraus ableiten? Als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche rechtlich einzuordnen und durchzusetzen. Jetzt können Sie eine unverbindliche Erstberatung anfragen!
Der Freiwilligkeitsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme ist rechtlich problematisch und in vielen Fällen nicht wirksam. Wenn eine Tantieme auf Grundlage allgemeiner, unternehmensweit geltender Regelungen gezahlt wird, beispielsweise im Rahmen eines betrieblichen Vergütungssystems für Führungskräfte, kann ich den Anspruch nicht wirksam unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellen.
Denn: Wenn einem leitenden Angestellten oder Geschäftsführer die Teilnahme an einem bestehenden Tantiemensystem verbindlich zugesichert wird, handelt das Unternehmen widersprüchlich, wenn es gleichzeitig erklärt, die Zahlung sei freiwillig und unverbindlich. Ein solcher Widerspruch kann dazu führen, dass die Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als intransparent und unwirksam bewertet wird.
Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seinem Urteil vom 24.10.2007 (Az. 10 AZR 825/06) bestätigt: Eine Bonusklausel, die einerseits die Teilnahme an einem Bonussystem zusichert, andererseits jedoch den Anspruch auf Auszahlung ausschließt, verstößt gegen die Transparenzanforderungen des BGB und ist somit rechtlich nicht haltbar.
Wünschen Sie eine Prüfung, ob ein Freiwilligkeitsvorbehalt in Ihrem Vertrag rechtswirksam ist? Ich, als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, stehe Ihnen bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite – lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!
Ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen wirksam. Laut der Rechtsprechung dürfen formulierte Widerrufsvorbehalte lediglich dann verwendet werden, wenn sie zumindest stichpunktartig konkrete Gründe für einen potenziellen späteren Widerruf anführen – beispielsweise wirtschaftliche Gründe oder Leistungskriterien.
Darüber hinaus besteht eine eindeutige Grenze: Der widerrufbare Vergütungsbestandteil – also z. B. die Tantieme – darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen. Da Tantiemen insbesondere im Managementbereich häufig einen erheblichen Anteil der Gesamtvergütung ausmachen, ist ein formularmäßiger Widerrufsvorbehalt in der Regel unzulässig und somit rechtlich unwirksam.
Haben Sie einen Arbeits- oder Geschäftsführervertrag mit einem Widerrufsvorbehalt und möchten dessen Wirksamkeit überprüfen lassen? Ich kläre Ihre Rechte – kompetent, individuell und zielgerichtet. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
Haben Sie Fragen zu Ihrem Tantiemeanspruch oder möchten Sie klären, ob eine bislang gezahlte Tantieme rechtmäßig widerrufen oder verändert wurde? Ich unterstütze Sie als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht umfassend bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um die variable Vergütung und Tantiemeregelungen.
Meine Leistungen für Sie:
Prüfung von Tantiemeansprüchen im Arbeitsvertrag oder Geschäftsführerdienstvertrag
Bewertung von Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalten
Beratung bei geänderter Berechnungsgrundlage oder unterlassener Auszahlung
Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Taktische Vorgehensberatung unter Berücksichtigung möglicher Ausschlussfristen
Ob diskrete Beratung im Hintergrund oder Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber – ich richte mich ganz nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen.
Handeln Sie rechtzeitig – häufig gibt es kurze Fristen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche! Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Beratung an – ich setze mich für Ihr Recht auf Tantieme ein.
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