Kontakt
Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Sobald ich ein Arbeitszeugnis anfordere, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dieses zu erstellen. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Dieses Recht besteht!
Auch im Falle einer Kündigung während der Probezeit habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Dies gilt nicht für Freelancer oder freie Mitarbeiter.
Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht eigenständig anfordern.
Ein schlechtes Zeugnis muss ich nicht akzeptieren!
Ich kann eine Änderung des Zeugnisses verlangen.
Diese kann im Bedarfsfall auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Form und Frist des Arbeitszeugnisses
Es muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden.
Angaben zur Dauer der Beschäftigung
Einsatzbereich
Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers
Keine Bewertung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hingegen ist umfangreicher:
Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen.
Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, weil ich Kündigungsschutzklage eingereicht habe, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate zahlen, in denen ich zuhause war. Dies wird als Annahmeverzugslohn bezeichnet.
Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.
Sobald ich Kündigungsschutzklage erhebe, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War sie unwirksam, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn nachzuzahlen.
Die Fälligkeit erfolgt wie beim normalen Lohn im Arbeitsverhältnis. Wenn der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nachkommt, kann ich eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Der Arbeitgeber gerät direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug, und an diesem Tag kann ich die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale fordern.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Gewährung des Weihnachtsgeldes ist vielmehr eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld im Falle einer Kündigung kann sich ergeben aus:
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Auch aus einer betrieblichen Übung kann ein Anspruch entstehen.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, indem er in der Vergangenheit wiederholt eine Leistung erbracht hat.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen beispielsweise 3 Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld gezahlt hat, ist er verpflichtet, dies auch im kommenden Jahr zu tun.
<spanHat er jedoch bei jeder Zahlung ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hingewiesen, besteht kein Anspruch.
Das Weihnachtsgeld ist in zahlreichen Unternehmen an eine Bedingung gebunden: Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeitenden muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen, und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag, erlischt der Anspruch. Die Gültigkeit der Stichtagsregelung hängt davon ab, welchem Zweck der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zugrunde gelegt hat:
als zusätzlichen Lohn (Entgeltcharakter)
Stichtagsregelung ist unwirksam
Anspruch besteht zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung
zur Honorierung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)
Stichtagsregelung ist wirksam
Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld
eine Mischform aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)
Stichtagsregelung ist unwirksam
Anspruch besteht zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung
Das Urlaubsgeld stellt eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers dar. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Dennoch kann sich ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Für die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:
Urlaubsentgelt: Vergütung der Beschäftigten für die Dauer des Urlaubs, meist in Höhe des regulär gezahlten Lohns
Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?
abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarungen
Rückzahlungsklausel ist nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld zulässig
Der Arbeitgeber kann einen Teil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.
Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllt hat und dieser erst durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.
Ich berate Sie im Rechtsgebiet Arbeitsrecht gerne rund um das Thema Kündigung und Vertragsauflösung. Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet ist, stellen sich viele finanzielle Fragen. Daher gilt es zu klären, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld auszahlen lassen können. Auch das richtige Arbeitszeugnis ist für den weiteren Berufsweg entscheidend. Als Rechtsanwalt prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, desto schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.
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