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Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Beantworten Sie E-Mails nach Dienstschluss? Sind Sie auf der Heimfahrt im Außendienst? Gelegentlich fallen kleine Aufgaben außerhalb der Arbeitszeit an – jedoch werden diese Überstunden selten erfasst. Arbeitszeit ist auch ein Aspekt des Arbeitsschutzes. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung reagiert: Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber seinen Angestellten – dazu gehört auch eine konkrete Zeiterfassung. Dadurch werden unbezahlte Überstunden und Ruhepausen dokumentiert. Dies stärkt Ihr Recht als Arbeitnehmer.
Damit Ihre Rechte im Arbeitsalltag nicht verloren gehen, kläre ich Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf. Ich berate Sie, wie Sie mit der neuen Rechtsprechung Ihre Rechte unterstützen können.
Um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt bleiben, ist es wichtig, auf Folgendes zu achten:
Anwendungsbereich
Die Grundlage bildet die allgemeine Arbeitsschutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – nicht dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Die Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers muss dokumentiert werden.
Bislang ist unklar, ob dies auch für leitende Angestellte gilt.
Die gesamte Arbeitszeit muss erfasst werden. Das bedeutet: tatsächlicher Beginn und Ende der Arbeitszeit, einschließlich Überstunden und Pausen. Pauschale Eintragungen sind nicht zulässig.
Wie die Arbeitszeiterfassung den Arbeitnehmer betrifft
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein objektives und zuverlässiges System zur Zeiterfassung bereitzustellen. Dies kann sowohl digital als auch analog sein. Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung des Systems einen großen Spielraum.
Aufgrund des Mitbestimmungsrechts gemäß dem Betriebsratsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat das Recht, an der Gestaltung mitzuwirken.
Die Mitarbeiter können auch selbst ihre Arbeitsstunden dokumentieren. Der Arbeitgeber muss dies jedoch stichprobenartig kontrollieren.
Eine flexible und freie Arbeitszeiteinteilung bleibt weiterhin möglich.
Vertrauensarbeitszeiten und Homeoffice sind weiterhin zulässig. Die Überprüfung der Stunden erfolgt auf Vertrauensbasis.
Der Arbeitgeber muss zudem auf die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten achten.
Bei der Umsetzung ist der Datenschutz zu berücksichtigen.
Bei der Erfassung von Daten muss der Arbeitgeber die geltenden Datenschutzbestimmungen (zum Beispiel gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz – BDSG) beachten.
Vorgehen bei Verstößen
Verstößt Ihr Arbeitgeber gegen die Bestimmungen (z.B. wenn keine geleisteten Überstunden erfasst werden), können Sie sich als Arbeitnehmer an die zuständige Landesbehörde (in der Regel die Landesämter für Arbeitsschutz) wenden.
Zusätzlich sollten Sie Beweise sammeln, indem Sie eigene Aufzeichnungen Ihrer Arbeitszeiten führen.
Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht nach, obwohl Ihnen dies übertragen wurde, drohen Ihnen Abmahnung oder Kündigung.
Was sollte ich bei der Zeiterfassung beachten? Welche Stunden werden erfasst? Welche Pflichten und Rechte habe ich? Für Arbeitnehmer ergeben sich bei der neuen BAG-Rechtsprechung viele Fragen. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate ich Sie, worauf Sie bei der Zeiterfassung achten müssen: Ob Überstunden oder Vertrauensarbeitszeit, ob Schutz Ihrer Daten oder das Beteiligungsrecht des Betriebsrats. Dabei kläre ich auch über die Besonderheiten in Ihrem Unternehmen auf. Es ist wichtig, dass Sie bei Verstößen durch den Arbeitgeber eigene Aufzeichnungen führen. Ich vertrete Sie bei Abmahnungen und Kündigungen. Mein Ziel ist die außergerichtliche Lösung; falls nötig, setze ich Ihr Recht auch gerichtlich durch.
Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen unnötigen Stress zu ersparen. Gerne bespreche ich vorab Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
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