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Rechtsanwalt Arbeitszeugnis Schwelm

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Das Arbeitszeugnis: Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg

Arbeitszeugnis: Schlüssel zum Erfolg oder Karrierehindernis – beides ist möglich. In der heutigen Zeit ist ein gutes und korrektes Arbeitszeugnis in der Regel entscheidend für den beruflichen Erfolg. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich bei unvollständigen oder fehlerhaften Arbeitszeugnissen oder wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert, an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich individuell beraten zu lassen. Ich verstehe die Zeugnissprache und erkenne verborgene Codes.

Um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, überprüfe ich es für Sie und setze gegebenenfalls einen Anspruch auf Nachbesserung durch. Wenn kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, kann ich eine Klage auf Ausstellung einreichen.

Sind Sie Arbeitgeber und unsicher bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Ich helfe Ihnen gerne dabei und sorge so für Rechtssicherheit.

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

  • Unabhängig von der Art der Beschäftigung – ob Minijob, Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet – hat jeder Arbeitnehmer gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Gewerbeordnung (GewO) das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, sobald das Arbeitsverhältnis endet.
  • Sogar Praktikanten haben das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen.
  • Je nach Beschäftigungsdauer bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, auf Anfrage ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
  • Ich kann Ihr Arbeitszeugnis bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfordern, sofern im Arbeitsvertrag keine Frist für die Anforderung festgelegt ist.

Überblick: Die unterschiedlichen Arten von Arbeitszeugnissen

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis.

Zwischenzeugnis:

  • Ein Zwischenzeugnis kann angefordert werden, wenn der Arbeitnehmer ein „berechtigtes Interesse“ darlegen kann, beispielsweise bei einem geplanten Jobwechsel, einer langen Betriebszugehörigkeit, einer Versetzung oder dem Wechsel des Vorgesetzten.
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sein berechtigtes Interesse nachzuweisen; nennt er einen anerkannten Grund, steht der Ausstellung nichts im Wege.
  • Die Angaben müssen nicht immer im Detail erfolgen; bei einem geplanten Jobwechsel reicht in der Regel der Hinweis auf eine berufliche oder finanzielle Verbesserung aus.

Einfaches Arbeitszeugnis vs. qualifiziertes Zeugnis:

  • Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf Informationen zur Art und Dauer der Tätigkeit, ohne Bewertung der Leistung oder des Verhaltens.
  • Es bietet daher beruflich keinen nennenswerten Mehrwert, sondern fungiert lediglich als Nachweis über die Tätigkeit.
  • Das qualifizierte Zeugnis liefert detaillierte Informationen über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers und steht ihm in der Regel bereits nach kurzer Beschäftigungsdauer zu.
  • Im Gegensatz zum einfachen Zeugnis muss der Arbeitnehmer die Ausstellung des qualifizierten Zeugnisses aktiv anfordern.
  • Das Fehlen eines qualifizierten Zeugnisses kann im Bewerbungsprozess negativ beurteilt werden.

Bewertungssystem

  • Das übliche Benotungssystem für Arbeitszeugnisse ist wie folgt festgelegt:

    • Sehr gut: Die Aufgaben wurden jederzeit zur vollen Zufriedenheit erfüllt.
    • Gut: Die Aufgaben wurden konstant zur vollen Zufriedenheit erfüllt.
    • Befriedigend: Die Aufgaben wurden zur vollen Zufriedenheit ausgeführt.
    • Ausreichend: Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erledigt.
    • Mangelhaft und ungenügend: Die Aufgaben wurden meist zur Zufriedenheit bearbeitet.

    Die Beweislast für die Bewertung hängt von der jeweiligen Note ab:

    • Wird der Arbeitnehmer schlechter als befriedigend bewertet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Bewertung zu begründen.
    • Daher habe ich grundsätzlich Anspruch auf mindestens eine befriedigende Bewertung.
    • Möchte ich eine bessere Note als befriedigend erhalten, muss ich nachweisen, dass ich tatsächlich „gute“ oder sogar bessere Leistungen erbracht habe.

    Zusätzlich zur Leistungsbeurteilung sollten auch Einschätzungen zur Leistungsbereitschaft und zum Sozialverhalten angemessen Beachtung finden.

    Tipp: Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Arbeitgeber ist es empfehlenswert, sich auf eine spezifische Bewertung oder Zeugnisnote zu einigen. Dies kann auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses festgelegt werden.

Zulässige und unzulässige Formulierungen

In der Praxis hat sich eine besondere Zeugnissprache entwickelt, die negative Bewertungen von Mitarbeitern hinter vermeintlich neutralen Formulierungen oder dem bewussten Weglassen üblicher Bestandteile verbirgt. Arbeitnehmer sollten diesen „Code“ kennen.

  • Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alles im Arbeitszeugnis akzeptiert werden muss!

  • Ein Arbeitszeugnis muss den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Gewerbeordnung (GewO) sowie der relevanten Rechtsprechung bestimmten Grundsätzen genügen:

    • Klarheit

    • Wahrheit

    • Wohlwollen

    • Vollständigkeit

    • Individuelle Beurteilung

  • Besonders sollten Arbeitnehmer auf die folgenden Aspekte achten:

    • Wie werden die Leistungen bewertet? 

    • Das Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und keine Hindernisse für eine berufliche Neuorientierung schaffen. 

    • Konflikte mit dem Arbeitgeber sollten beispielsweise im Zeugnis nicht erwähnt werden.

  • Die Verwendung spezifischer Formulierungen kann ebenfalls versteckte Hinweise enthalten. 

    • So könnte der Satz „Herr Meier zeigte auch Einsatzbereitschaft“ darauf hindeuten, dass dies nur gelegentlich der Fall war.

    • Die Formulierung „Herrn Meiers Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war ohne Beanstandung“ lässt darauf schließen, dass es weder vorbildlich noch durchweg korrekt war.

  • Die Schlussformel des Zeugnisses ist von Bedeutung: 

    • Positiv zu bewerten ist, wenn Ihnen für Ihre Leistungen gedankt wird, Ihr Ausscheiden bedauert wird und zusätzlich gute Wünsche ausgesprochen werden. 

    • Diese sollten sowohl persönlich als auch beruflich sein und den Zusatz „weiterhin viel Erfolg“ enthalten. 

    • Wenn Ihnen lediglich „für die Zukunft viel Erfolg“ gewünscht wird, könnte darin ein Hinweis darauf liegen, dass es in der Vergangenheit nicht optimal verlief.

    • Fehlt die Schlussformel vollständig, kann der Arbeitnehmer in der Regel nicht darauf bestehen, dass sie hinzugefügt wird, wie es die überwiegende Rechtsprechung festlegt.

    • Der Grund für das Ausscheiden darf im Zeugnis nur erwähnt werden, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist. 

    • Der Arbeitgeber darf nicht eigenmächtig verhaltensbedingte Kündigungen oder Ähnliches hinzufügen.

Formale Vorgaben für ein Arbeitszeugnis

Bei der formellen Erstellung von Arbeitszeugnissen existieren festgelegte Standards, von denen ich als Arbeitgeber in der Regel nicht abweichen sollte.

  • Normalerweise verwende ich das A4-Format auf ungelochtem und unbeschädigtem Firmenpapier, das weder zerknittert noch verschmutzt sein sollte.

  • Das Zeugnis sollte gedruckt vorliegen und nicht lediglich in digitaler Form. Es sollte in Maschinenschrift verfasst sein und nicht nur handschriftlich.

  • Die Länge des Zeugnisses sollte angemessen sein und der Dauer der Zusammenarbeit entsprechen.

  • Das Ausstellungsdatum sollte dem letzten Arbeitstag entsprechen. Wenn ich das Arbeitszeugnis später ausstelle, kann ich es in der Regel nicht rückdatiert.

  • Die Unterschrift sollte vom Geschäftsführer, einem direkten Vorgesetzten oder dem Personalchef kommen.

    • Eine Unterzeichnung durch einen Kollegen oder die Assistentin der Geschäftsleitung ist normalerweise nicht ausreichend.

Arbeitszeugnis anfechten

Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis überprüfen lassen möchten, sollten Sie möglicherweise die folgenden Schritte unternehmen.

  • Es ist ratsam, Änderungen so zeitnah wie möglich einzufordern. Überprüfen Sie dazu Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, um Fristen für die Anforderung und mögliche Änderungen des Arbeitszeugnisses zu ermitteln.

    • Die gesetzliche Frist für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses beträgt drei Jahre, während die Frist für die Anfechtung sechs Monate beträgt.

    • Es wird angenommen, dass Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen nicht mehr angemessen bewerten können.

  • Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen:

    • Bei Problemen mit meinem Arbeitszeugnis sollte ich zuerst meinen Vorgesetzten ansprechen.

    • Ich bereite dazu eine Argumentation und mögliche Änderungsvorschläge vor.

  • Arbeitszeugnis prüfen lassen:

    • Wenn ich einen Widerspruch gegen mein Arbeitszeugnis in Betracht ziehe, sollte ich es von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

    • Nicht alle Aussagen im Arbeitszeugnis, die mir möglicherweise missfallen, können rechtlich beanstandet werden.

    • Ein Klageverfahren könnte erfolglos verlaufen.

  • Rechtsanwalt einschalten:

    • Entscheide ich mich für die Einschaltung eines Rechtsanwalts, sollte dieser Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufnehmen.

    • In einem weiteren Gespräch kann ich meine Forderungen mit Unterstützung des Rechtsanwalts vorbringen, während mein Arbeitgeber seine Sicht der Dinge darlegt.

    • Eine Einigung wäre für beide Seiten vorteilhaft, um ein kostspieliges und zeitaufwendiges Klageverfahren zu vermeiden.

  • Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht

    • Wenn keine Einigung erzielt wird, besteht die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

    • Je nach Ausgangssituation liegt die Beweispflicht entweder bei mir oder beim Arbeitgeber.

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Fachwissen in Arbeitszeugnissen

Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen oder rechtlichen Angelegenheiten im Arbeitsrecht? Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Vertretung.

Meine Dienstleistungen umfassen:

  1. Überprüfung von Arbeitszeugnissen:

    • Ich analysiere sorgfältig die Formulierungen und Inhalte Ihres Arbeitszeugnisses, um sicherzustellen, dass es Ihren Leistungen und Qualifikationen gerecht wird.
    • Bei Bedarf unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis.
  2. Erstellung von Arbeitszeugnissen für Arbeitgeber:

    • Ich verfüge über das Fachwissen, um maßgeschneiderte Arbeitszeugnisse zu erstellen, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die individuellen Leistungen und Fähigkeiten des Mitarbeiters angemessen würdigen.
  3. Gerichtliche Auseinandersetzung bei Arbeitszeugnissen:

    • Sollten Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sein und eine rechtliche Auseinandersetzung in Betracht ziehen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite.
    • Ich vertrete Ihre Interessen vor Gericht und setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Für weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich bin Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht und biete Ihnen professionelle Beratung sowie engagierte Unterstützung an. Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren.

Nach der 6. Woche Ihrer Betriebszugehörigkeit haben Sie das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis anzufordern. Nach der Probezeit besteht für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, ein Zwischenzeugnis auszustellen, obwohl dies empfehlenswert sein kann.
Bei jeder Kündigung hat der Arbeitnehmer laut den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es ist jedoch notwendig, dass der Arbeitnehmer selbst tätig wird und das Zeugnis ausdrücklich anfordert – dies wird juristisch als Holpflicht bezeichnet.

Das einfache Zeugnis bestätigt die Tatsache der Anstellung. Im Gegensatz dazu beinhaltet das qualifizierte Zeugnis umfassende Informationen über die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters. Ein Zwischenzeugnis wird während der Beschäftigung ausgestellt und dient häufig dem Zweck, die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters zu dokumentieren.

Ein Arbeitszeugnis sollte den Namen des Mitarbeiters, die Dauer der Anstellung, eine Erläuterung der erledigten Aufgaben, eine Einschätzung der Leistung und des Verhaltens sowie eine abschließende Formulierung beinhalten.
Ja, ich habe das Recht, Änderungen an meinem Arbeitszeugnis zu verlangen, wenn ich der Meinung bin, dass es ungenau oder ungerecht ist. In vielen Fällen kann dies durch eine diplomatische Kommunikation mit meinem Arbeitgeber erreicht werden.

Das Arbeitszeugnis wird von mir als Rechtsanwalt innerhalb von 2 Wochen ausgestellt. Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Falls es zu Verzögerungen seitens des Arbeitgebers kommt, empfehle ich, um eine angemessene Fristverlängerung zu bitten, da andernfalls Schadensersatzansprüche entstehen können.

Im Arbeitszeugnis ist es von Bedeutung, auf einschränkende Aussagen und doppelte Verneinungen zu verzichten. Klare und präzise Formulierungen sind hierbei entscheidend. Ich lege nicht nur Wert auf die Betonung der Aufgaben, sondern auch auf eine angemessene Bewertung des Verhaltens gegenüber dem Kunden.

Ein Arbeitszeugnis sollte immer im positiven Licht verfasst werden, auch wenn die Arbeitsleistung nicht durchweg zufriedenstellend war. In solchen Fällen entspricht die Bewertung in der Regel der Schulnote 3. Sollte das Zeugnis jedoch negativer ausfallen, ist es erforderlich, dies durch spezifische Beweise zu untermauern.
Ja, ich habe das Recht, dagegen vorzugehen. Dies ist möglich, wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler aufweist oder ich mit der Leistungsbewertung nicht einverstanden bin. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen habe ich nach jeder Kündigung Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis.

Die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, besteht. Wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler enthält oder ich mit der Leistungsbeurteilung nicht einverstanden bin, kann ich entsprechende Maßnahmen ergreifen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben steht mir nach jeder Kündigung ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu.

Um mögliche Änderungen zu beantragen, empfehle ich, das Gespräch mit meinem Vorgesetzten zu suchen und eine schriftliche Frist für die Überarbeitung des Zeugnisses festzulegen. Für die Überprüfung des Arbeitszeugnisses ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und ein Gespräch mit meinem Rechtsanwalt sowie meinem Vorgesetzten zu führen, um die Situation zu klären.

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