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Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
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Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Zeitablauf oder Kündigung beendet werden, sondern auch durch einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag. Häufig wird Arbeitnehmern in Aussicht gestellt, dass eine Kündigung drohen könnte, wenn sie den vorgelegten Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen.
Als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Arbeitnehmer in allen Angelegenheiten rund um den Aufhebungsvertrag. Meine kompetente Beratung und Vertretung hilft Ihnen, Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.
Dabei verfügen Sie in vielen Fällen über eine starke Verhandlungsposition, da Arbeitgeber oft einen Kündigungsschutzprozess vermeiden möchten. Mit meinem spezialisierten Wissen sorge ich dafür, dass Sie auf Augenhöhe verhandeln und verschaffe Ihnen einen wichtigen Vorteil.
Erfahren Sie im Folgenden, worauf Sie achten sollten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird.
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es mir als Rechtsanwalt, Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu helfen, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – unabhängig von Kündigungsfristen, sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Ein Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich gestaltet werden, was bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ihn im Original unterzeichnen müssen.
Aufhebungsvertrag bei Geschäftsführer-Dienstverträgen
Wenn ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer ernannt wird und ein Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen wird, gilt das vorherige Arbeitsverhältnis als aufgehoben.
Der Kündigungsschutz entfällt, es sei denn, dies wird ausdrücklich im Geschäftsführer-Dienstvertrag festgelegt.
Eine arbeitsrechtliche Beratung ist in solchen Fällen besonders empfehlenswert.
Keine Bedingungen im Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag darf nicht an Bedingungen geknüpft werden – beispielsweise durch eine Klausel, die das Arbeitsverhältnis nur unter bestimmten Voraussetzungen beendet.
Solche Verträge sind nicht gültig.
Aufhebungsvertrag für Minderjährige
Bei minderjährigen Arbeitnehmern müssen die Erziehungsberechtigten den Aufhebungsvertrag unterzeichnen.
Ein Aufhebungsvertrag sollte eindeutig formulierte Regelungen zu den folgenden Punkten enthalten:
Beendigungsdatum: Wann endet das Arbeitsverhältnis offiziell?
Abfindung: Wird eine Abfindung gewährt und, falls ja, in welcher Höhe?
Freistellung: Erfolgt eine Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung?
Arbeitszeugnis: Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt?
Sonderzahlungen: Werden Zahlungen wie Weihnachtsgeld berücksichtigt?
„Turbo-Klausel“: Ist ein schnelleres Ausscheiden mit einer erhöhten Abfindung möglich?
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen kenne ich die Regelungen, die individuell am besten geeignet sind. Ein einmal unterzeichneter Aufhebungsvertrag ist nur schwer widerrufbar – daher empfehle ich Ihnen, rechtzeitig meine Kanzlei für Arbeitsrecht zu kontaktieren und von meiner Expertise bei der Prüfung und Gestaltung Ihres Aufhebungsvertrags zu profitieren.
Ein Aufhebungsvertrag bietet für Arbeitnehmer verschiedene Vorteile:
Rasche Beendigung:
Der Aufhebungsvertrag gestattet eine zügige Trennung vom Arbeitgeber, oft ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist.
Dies ist besonders vorteilhaft, wenn ein neuer Job kurzfristig angetreten werden soll.
Verhandelbare Abfindung:
In vielen Fällen lässt sich eine Abfindung aushandeln, da der Arbeitgeber Kündigungsschutzprozesse vermeiden möchte, was ihm Zeit und Kosten spart.
Rechtliche Klarheit:
Eine sofortige Beendigung sorgt für rechtliche Klarheit.
Themen wie Arbeitszeugnis und Sonderzahlungen können verbindlich geregelt werden, wodurch zukünftige Streitigkeiten vermieden werden.
Ein Nachteil besteht darin, dass keine Anhörung durch den Betriebsrat stattfindet und oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht.
Arbeitnehmer sollten daher niemals vorschnell unterschreiben! Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten, um die finanziellen Konsequenzen umfassend zu verstehen und ungünstige Bedingungen zu vermeiden.
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von bis zu 12 Wochen entstehen, da der Arbeitnehmer durch die Unterschrift seine Arbeitslosigkeit mitverursacht.
Allerdings lässt sich diese Sperrzeit häufig umgehen, wenn ein „wichtiger Grund“ für den Aufhebungsvertrag gegeben ist.
Mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann der Aufhebungsvertrag so gestaltet werden, dass das Risiko einer Sperrzeit minimiert wird.
Die finanziellen Folgen sollten nicht unterschätzt werden – daher ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht.
Dennoch wird oft eine Abfindungsregelung in den Aufhebungsvertrag aufgenommen, um die Zustimmung des Arbeitnehmers zu gewinnen.
Die Chancen auf eine höhere Abfindung steigen mit längerer Betriebszugehörigkeit.
Häufig sind die initialen Abfindungsangebote zu niedrig.
Dank meiner langjährigen Erfahrung und detaillierten Kenntnis der Vorgehensweisen und finanziellen Möglichkeiten der größten Arbeitgeber erziele ich für meine Mandanten regelmäßig Abfindungen, die weit über den ursprünglichen Angeboten liegen.
Ein Aufhebungsvertrag kann Klauseln enthalten, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) betrachtet werden, insbesondere wenn sie regelmäßig zum Einsatz kommen sollen.
Diese AGB müssen eindeutig formuliert sein – überraschende, widersprüchliche oder missverständliche Klauseln sind nicht gültig.
Das gleiche Prinzip findet auch bei Arbeitsverträgen Anwendung.
Sofern die Klauseln jedoch individuell ausgehandelt und nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt wurden, gelten sie nicht als AGB, sondern als auslegungsfähige Vertragsbestandteile.
In diesem Fall ist es deutlich schwieriger, die Unwirksamkeit der Klauseln gemäß §§ 305 BGB zu behaupten.
Ein Aufhebungsvertrag wird häufig voreilig unterzeichnet und später von Arbeitnehmern angefochten, um die Vereinbarung rückgängig zu machen. Doch auf welche Weise kann ich mich als Arbeitnehmer rechtlich vom Aufhebungsvertrag lösen? Hier sind die Optionen:
Anfechtung des Aufhebungsvertrags
Eine Anfechtung kann erfolgen, wenn der Vertrag durch Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zustande kam.
Anfechtung wegen Irrtums: Ein Irrtum liegt vor, wenn ich nicht wusste, dass ich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterzeichnet habe. Eine Anfechtung wegen Irrtums ist selten und greift nur bei wesentlichen Missverständnissen.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Die Anfechtung ist möglich, wenn der Arbeitgeber mich vorsätzlich getäuscht hat, beispielsweise über den Wegfall meines Arbeitsplatzes oder eine bevorstehende Betriebsstilllegung.
Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung: Eine Anfechtung ist möglich, wenn die Drohung in der Situation als widerrechtlich angesehen wird und ein „vernünftiger“ Arbeitgeber nicht in ähnlicher Weise handeln würde.
Rücktritt vom Aufhebungsvertrag
Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtungen, wie die Abfindungszahlung, nicht erfüllt.
Ich muss dem Arbeitgeber eine Frist setzen und eine Rücktrittsandrohung aussprechen, bevor ich den Rücktritt erklären kann.
Widerruf des Aufhebungsvertrags
Ein Widerrufsrecht besteht bei Haustürgeschäften, wenn der Aufhebungsvertrag unter besonderen Umständen wie einem Hausbesuch des Arbeitgebers abgeschlossen wurde.
Verträge, die direkt in der Betriebsstätte abgeschlossen werden, fallen nicht darunter.
Ein Aufhebungsvertrag kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen, erfordert jedoch eine gründliche Prüfung und strategische Verhandlung. Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und sicherzustellen, dass Sie den größtmöglichen Nutzen aus Ihrem Aufhebungsvertrag ziehen.
Meine Leistungen für Sie im Detail:
Ich prüfe Ihren Aufhebungsvertrag umfassend und berate Sie zu allen wesentlichen Fragen:
Besteht Kündigungsgefahr? Ich kläre, ob eine Kündigung ohnehin im Raum steht und ob dafür rechtliche Gründe bestehen.
Kündigungsschutz und Erfolgsaussichten einer Klage – Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz, und lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Vermeidung einer Sperrzeit – Ich analysiere die Wahrscheinlichkeit einer Sperre beim Arbeitslosengeld und wie diese umgangen werden kann.
Mein Ziel ist es, Ihre Interessen vollständig durchzusetzen, indem ich:
die maximale Abfindung verhandle, einschließlich steuerlich optimierter Lösungen,
eine Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung erziele,
eine Turboprämie oder „Sprinterklausel“ vereinbare,
ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit hervorragender Gesamtnote sicherstelle,
für die Abgeltung von Überstunden und Resturlaub sorge und
eine Sperre beim Arbeitslosengeld vermeide.
Mit meiner langjährigen Spezialisierung, umfangreicher Erfahrung und kontinuierlicher Fortbildung setze ich alles daran, Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu sichern.
Die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags sollte stets mit der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht erfolgen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Ich verfüge über umfassende Kenntnisse und Verhandlungserfahrung, um rasch zu erkennen, welche Punkte durchsetzbar sind.
Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht analysiert den Aufhebungsvertrag hinsichtlich seiner Vor- und Nachteile und unterstützt dabei, die Interessen des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers optimal zu vertreten. Mit meiner Hilfe lassen sich bessere Ergebnisse erzielen (z.B. eine höhere Abfindung, Freistellungen oder die Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld).
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht mir Flexibilität, indem er eine zügige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist erlaubt und die Option bietet, eine Abfindung auszuhandeln. Zudem lassen sich auch besondere Vereinbarungen wie die Abgeltung von Überstunden oder Resturlaub sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verhandeln.
Ein Nachteil für Arbeitnehmer kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld darstellen, da die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags als Mitverursachung der Arbeitslosigkeit angesehen wird. Ich kann Ihnen dabei helfen, das Risiko einer Sperrzeit zu verringern.
In der Regel gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Allerdings ist es häufig möglich, im Zuge der Verhandlungen eine Abfindungszahlung zu vereinbaren, insbesondere wenn der Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage verhindern möchte.
Eine Kündigungsschutzklage kann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt und die Möglichkeit besteht, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten oder eine höhere Abfindung zu verhandeln. Ich als Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten einer derartigen Klage beurteilen.
Ja, ich kann einen Aufhebungsvertrag unter bestimmten Bedingungen anfechten, beispielsweise bei Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung. Eine Anfechtung ist zum Beispiel möglich, wenn ich als Arbeitnehmer durch falsche Informationen zur Unterschrift verleitet wurde.
Ein Rücktritt ist möglich, wenn ich als Rechtsanwalt feststelle, dass der Arbeitgeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, wie der Abfindungszahlung, nicht nachkommt. Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber eine Frist setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufs der Frist den Rücktritt androhen.
Ein Widerrufsrecht gilt in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei sogenannten Haustürgeschäften. Wenn der Vertrag in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers zustande gekommen ist, können unter bestimmten Bedingungen die Bestimmungen des Haustürwiderrufs Anwendung finden.
Eine Abfindung lässt sich steuerlich optimieren, beispielsweise durch die sogenannte Fünftelregelung. Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierzu beraten, um die Steuerlast zu reduzieren und die Auszahlung bestmöglich zu gestalten.
Eine „Sprinterklausel“ oder „Turbo-Prämie“ erlaubt es mir als Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und dafür eine höhere Abfindung zu erhalten. Dies kann von Vorteil sein, wenn ich einen neuen Job antreten möchte.
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