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Rechtsanwalt Hilfe bei Eigenbedarfskündigung Schwelm

Dienstleistung im Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Meinen Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen

Möchten Sie als Vermieter Eigenbedarf anmelden? Sind Sie unsicher, ob Sie bei der Eigenbedarfskündigung alles richtig gemacht haben? Mit einer Eigenbedarfskündigung können Sie Ihre Wohnung zurückerhalten.

Das Mietrecht schützt jedoch den Mieter. Daher ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Es ist wichtig, genaue Fristen einzuhalten und gute Begründungen zu liefern. Daher sollten Sie als Mieter oder Vermieter den Überblick behalten, da das Mietverhältnis davon abhängt. Als Rechtsanwalt für Mietrecht kläre ich Sie auf. Ob als Vermieter oder Mieter – ich vertrete Sie und sichere Ihre Wohnung.

Eigenbedarfskündigung – das sollten Sie beachten

Um Ihren Eigenbedarf erfolgreich durchzusetzen, müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Kündigungsgrund

    • Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige, nahe Verwandte oder Haushaltsangehörige benötigen

      • Dazu zählen: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen

      • Ausgeschlossen sind: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder sonstige Angehörige

      • Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) dürfen keinen Eigenbedarf anmelden

    • Der Kündigungsgrund muss bis zum Auszug des Mieters bestehen bleiben

    • Im Härtefall kann der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung einlegen

      • Ein Härtefall liegt insbesondere bei fehlendem Ersatzwohnraum, geringem Einkommen, Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kindern, Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel vor

      • Überwiegt ein berechtigtes Interesse des Mieters, verlängert dies das Mietverhältnis

  • Formalia

    • Eine schriftliche Kündigungserklärung ist erforderlich

      • Detaillierte Angaben über die Person und den Grund, weshalb der Vermieter die Wohnung benötigt, müssen enthalten sein

  • Kündigungsfrist

    • Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses

      • 3 Monate Frist bei bis zu 5 Jahren Mietverhältnis

      • 6 Monate Frist bei einer Dauer zwischen 5 und 8 Jahren Mietverhältnis

      • 9 Monate Frist ab 8 Jahren Mietverhältnis

  • Abwehrmöglichkeiten

    • Zieht der Mieter nach einer wirksamen Kündigung nicht aus, kann ich Räumungsklage erheben

    • Zuständig ist jeweils das Amtsgericht (AG) im Bezirk, in dem sich die Wohnung befindet

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei Eigenbedarfskündigungen stehe ich Ihnen zur Seite. Eigenbedarfskündigungen unterliegen strengen Voraussetzungen. Es gelten genaue Fristen und überzeugende Argumente. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung nutzen oder als Mieter Ihre Wohnung behalten. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung im Mietrecht weiß ich, worauf es ankommt. Ich berate und vertrete Sie rund um das Thema Mietverträge und Kündigung. Sie schildern Ihren Sachverhalt und ich überlege das weitere Vorgehen. Ich helfe beim Erstellen und Prüfen von Kündigungen und Widersprüchen. Gerne übernehme ich die Kommunikation mit dem Mieter, Sachverständigen und dem Gericht. Hierbei setze ich auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu sparen. Zur Not setze ich Ihr Recht auch vor Gericht durch.

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Ich kann als Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, sofern ich einen Eigenbedarf habe und dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Eigenbedarf liegt vor, wenn ich selbst oder ein naher Familienangehöriger die Wohnung benötigt.
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur rechtmäßig, wenn ein ausreichender Grund vorliegt, weshalb ich die Wohnung selbst oder für einen nahen Familienangehörigen benötige. Dies ist beispielsweise bei einer Familiengründung, Trennung, Pflege oder einem Arbeitsplatzwechsel der Fall. Hierbei muss der Grund individuell und nicht pauschal begründet werden.
Der Vermieter hat die Möglichkeit, Eigenbedarf für sich selbst, einen nahen Familienangehörigen oder eine Person seines Haushalts geltend zu machen. Dazu gehören Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Nichten sowie auch Pflegekräfte. Onkel, Cousins, Großneffen und andere Angehörige sind davon nicht erfasst.
Falls der Mieter die Wohnung nicht räumt, haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, auf Räumung der Wohnung zu klagen. Entscheidend ist, dass das Mietverhältnis tatsächlich durch eine wirksame Eigenbedarfskündigung beendet wurde. Nur mit einem Räumungstitel kann ich gegen den Mietnomaden vorgehen.
Das Mietverhältnis endet bei einer Eigenbedarfskündigung gemäß den üblichen Kündigungsfristen. Die Dauer der Frist hängt von der Mietdauer ab. Beträgt die Mietdauer bis zu 5 Jahre, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, während sie bei einer Mietdauer von über 8 Jahren 9 Monate beträgt.
Gegen eine Eigenbedarfskündigung können Sie als Mieter Widerspruch einlegen. Bei einem Härtefall kann das Interesse des Mieters, in der Wohnung zu verbleiben, das Interesse des Vermieters, die Wohnung zu nutzen, dauerhaft oder vorübergehend überwiegen. Dies liegt etwa bei Altersschwäche, Schwangerschaft oder ähnlichen Umständen vor.
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Eigenbedarfskündigung schriftlich zu erklären. Zusätzlich müssen Sie diese detailliert begründen, indem Sie die zukünftigen Mieter benennen, Ihr Verhältnis zu ihnen darlegen und die speziellen Gründe erläutern, warum Sie diese Wohnung benötigen.
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages beginnt eine Sperrfrist von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums ist es Ihnen als Vermieter untersagt, Eigenbedarf anzumelden. Diese Sperrfrist kann auch vertraglich verlängert oder der Eigenbedarf vollständig ausgeschlossen werden.
Wenn Sie als Vermieter Eigenbedarf anmelden, müssen Sie den Mieter darüber informieren, wer der zukünftige Mieter ist und in welchem Verhältnis Sie zu ihm stehen. Persönliche Daten, wie Name oder Geburtsdatum, müssen Sie jedoch nicht preisgeben. Außerdem müssen Sie erläutern, warum Sie die Wohnung benötigen.
Eine Eigenbedarfskündigung wird unwirksam, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder diese nicht mehr gegeben sind. Wenn die Gründe für die Kündigung vor dem Auszug des Mieters entfallen, kann die Eigenbedarfskündigung nachträglich unwirksam werden.

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