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Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Möchten Sie als Vermieter Eigenbedarf anmelden? Sind Sie unsicher, ob Sie bei der Eigenbedarfskündigung alles richtig gemacht haben? Mit einer Eigenbedarfskündigung können Sie Ihre Wohnung zurückerhalten.
Das Mietrecht schützt jedoch den Mieter. Daher ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Es ist wichtig, genaue Fristen einzuhalten und gute Begründungen zu liefern. Daher sollten Sie als Mieter oder Vermieter den Überblick behalten, da das Mietverhältnis davon abhängt. Als Rechtsanwalt für Mietrecht kläre ich Sie auf. Ob als Vermieter oder Mieter – ich vertrete Sie und sichere Ihre Wohnung.
Um Ihren Eigenbedarf erfolgreich durchzusetzen, müssen Sie folgende Punkte beachten:
Kündigungsgrund
Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige, nahe Verwandte oder Haushaltsangehörige benötigen
Dazu zählen: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen
Ausgeschlossen sind: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder sonstige Angehörige
Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) dürfen keinen Eigenbedarf anmelden
Der Kündigungsgrund muss bis zum Auszug des Mieters bestehen bleiben
Im Härtefall kann der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung einlegen
Ein Härtefall liegt insbesondere bei fehlendem Ersatzwohnraum, geringem Einkommen, Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kindern, Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel vor
Überwiegt ein berechtigtes Interesse des Mieters, verlängert dies das Mietverhältnis
Formalia
Eine schriftliche Kündigungserklärung ist erforderlich
Detaillierte Angaben über die Person und den Grund, weshalb der Vermieter die Wohnung benötigt, müssen enthalten sein
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses
3 Monate Frist bei bis zu 5 Jahren Mietverhältnis
6 Monate Frist bei einer Dauer zwischen 5 und 8 Jahren Mietverhältnis
9 Monate Frist ab 8 Jahren Mietverhältnis
Abwehrmöglichkeiten
Zieht der Mieter nach einer wirksamen Kündigung nicht aus, kann ich Räumungsklage erheben
Zuständig ist jeweils das Amtsgericht (AG) im Bezirk, in dem sich die Wohnung befindet
Nehmen Sie hier Kontakt mit mir auf!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Bei Eigenbedarfskündigungen stehe ich Ihnen zur Seite. Eigenbedarfskündigungen unterliegen strengen Voraussetzungen. Es gelten genaue Fristen und überzeugende Argumente. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung nutzen oder als Mieter Ihre Wohnung behalten. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung im Mietrecht weiß ich, worauf es ankommt. Ich berate und vertrete Sie rund um das Thema Mietverträge und Kündigung. Sie schildern Ihren Sachverhalt und ich überlege das weitere Vorgehen. Ich helfe beim Erstellen und Prüfen von Kündigungen und Widersprüchen. Gerne übernehme ich die Kommunikation mit dem Mieter, Sachverständigen und dem Gericht. Hierbei setze ich auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu sparen. Zur Not setze ich Ihr Recht auch vor Gericht durch.
Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung mit mir.
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