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Rechtsanwalt Kaufvertrag erstellen Schwelm

Dienstleistung im Vertrags- & Zivilrecht

Kaufvertrag – Meine Rechte, meine Pflichten

Sie möchten einen Vertrag abschließen, sind sich jedoch unsicher, auf welche Aspekte Sie achten sollten? Sie haben einen Kaufvertrag, aber es treten Probleme aufgrund von Mängeln an der Kaufsache auf? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Ein Vertrag bildet die Grundlage für Rechte und Pflichten. Daher ist es entscheidend, dass er rechtssicher und gerichtsfest gestaltet wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umfasst zahlreiche Vertragsarten. Dabei sind verschiedene Rechte und Pflichten zu beachten: Gewährleistungsrecht, Widerruf, Nacherfüllung und Formvorschriften. Ich stehe Ihnen zur Seite, damit Sie Verträge rechtssicher abschließen können.

Kaufvertrag – darauf sollte ich achten

Damit Ihr Kaufvertrag rechtssicher und gerichtsfest ist, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Vertragsschluss
    • Rechtsverbindliches Angebot
      • Für einen Vertrag ist eine Einigung erforderlich. Angebote in Katalogen, im Internet usw. stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar und müssen zunächst bestätigt werden.
    • Formvorschrift
      • Verträge können grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden.
      • Einige Verträge müssen schriftlich oder notariell beurkundet werden (z.B. Immobilienkaufverträge).
      • Verträge können auch konkludent – also durch schlüssiges Verhalten wie Aufzeigen, Nicken oder Händeschütteln – geschlossen werden.
    • Anfechtung
      • Wenn ein Vertrag einem Irrtum unterliegt (z.B. durch Versprechen, Verrechnen oder Verschreiben), kann er angefochten werden.
      • Durch die Anfechtung wird er unwirksam.
    • Minderjährigkeit
      • Minderjährige können nur eingeschränkt Verträge abschließen.
  • AGB
    • Hierbei handelt es sich um vorformulierte Klauseln für eine Vielzahl von Verträgen, die nicht individuell ausgehandelt wurden.
    • Folgende Klauseln zwischen Unternehmer und Verbraucher sind nach AGB-Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unwirksam:
      • z.B. kurzfristige Preiserhöhungen, Vertragsstrafen, Aufrechnungsverbote.
    • Im Verhältnis zwischen Unternehmern besteht ein geringerer Schutz.
  • Mängelgewährleistung
    • Bei Mängeln besteht ein Recht auf Mängelgewährleistung.
    • Was als Mangel gilt, hängt davon ab, welche Eigenschaften der Leistung die Parteien vereinbart oder vorausgesetzt hatten bzw. ob die Leistung den üblichen Anforderungen entspricht.
    • Dies umfasst Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
    • Dem Verkäufer muss die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden, bevor andere Rechte geltend gemacht werden können.
  • Leistungsort/-zeit
    • Diese können vertraglich frei geregelt werden (z.B. bei Lieferung).
  • Widerruf
    • Bei Bestellungen über das Internet, Kataloge, Telefon usw. (sogenannte Fernabsatzverträge) sowie bei Vertragsschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. Haustür- oder Straßengeschäfte).
    • Dauer: 14 Tage nach Vertragsschluss oder Erhalt der Ware.
      • 1 Jahr + 14 Tage bei mangelhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung.
      • Händler gewähren aus Kulanz häufig längere Fristen.
    • Der Käufer muss den Widerruf nicht begründen, hat jedoch die Rücksendekosten zu tragen.
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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen beim Kaufvertrag behilflich sein kann

Ihr Kaufvertrag sollte gemäß Ihren Vorstellungen gestaltet sein. Damit der Vertrag rechtskräftig ist, ist es entscheidend, dass er rechtssicher und gerichtsfest formuliert wird.

Ich unterstütze Sie bei der Vertragserstellung:
Möchten Sie ein Geschäft vertraglich fixieren? Haben Sie bereits einen Vertragstext und möchten diesen rechtlich überprüfen lassen? Ich stehe Ihnen bei der Vertragserstellung und -prüfung zur Seite. Gemeinsam besprechen wir, welche Ziele Sie verfolgen und wie dies rechtlich optimal umgesetzt werden kann.

Ich unterstütze Sie bei der Vertragsabwicklung:
Haben Sie Schwierigkeiten aufgrund bestehender Mängel und möchten Ihre Gewährleistungsrechte durchsetzen? Möchten Sie den Widerruf erklären? Ich prüfe die vertraglichen und gesetzlichen Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ich berate Sie aus meiner langjährigen Praxiserfahrung. Da Sie bei Verträgen viele Optionen haben, ist es wichtig, Ihre Wünsche in die rechtlich korrekten Bahnen zu lenken.

Verträge sind formfrei, was bedeutet, dass sie mündlich, elektronisch, schriftlich oder notariell beurkundet werden können. Entscheidend ist der Wille der Parteien. Für bestimmte Kaufverträge gibt es jedoch Formvorschriften. So müssen Unternehmenskäufe von GmbH-Anteilen oder Immobilienkäufe notariell beurkundet werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen dem Kaufvertrag und der Übereignung der Ware. Sie werden als Käufer nicht durch den Kaufvertrag zum Eigentümer. Der Verkäufer muss die Ware zunächst übereignen. Dies kann entweder direkt an der Kasse oder getrennt bei der Lieferung durch die Annahme des Pakets erfolgen.
Zunächst müssen Sie als Käufer eine Frist zur Nacherfüllung festlegen. Die Länge dieser Frist hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Versäumt der Verkäufer diese Frist, kann ich Ihr Gewährleistungsrecht Ihrer Wahl formlos erklären. Die Mängelgewährleistungsrechte müssen innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden.
Ich als Käufer setze dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung. Die Frist, innerhalb der eine Nacherfüllung erfolgen oder zumindest eingeleitet werden kann, hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls ab. Bei kleineren Verträgen kann dies Stunden in Anspruch nehmen, während es bei größeren Volumen auch Wochen dauern kann.
Die Höhe der Minderung des Kaufpreises bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Wert der Ware im mangelfreien und im mangelhaften Zustand. Sollte der Mangel dazu führen, dass die Kaufsache etwa 10 % weniger wert ist, so beläuft sich die Minderung auf 10 % des Kaufpreises.
Im Allgemeinen sind alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichtig, wenn sie den Vertragspartner in unzulässiger Weise benachteiligen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich zudem Klauselverbote, die das Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher betreffen. Ein Beispiel für eine unzulässige Benachteiligung sind plötzliche Preiserhöhungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfassen sämtliche einseitig formulierten Vertragsklauseln, die für eine Vielzahl von Verträgen erstellt wurden. Sie stellen einen Bestandteil des Vertrages dar, sofern sie nicht aufgrund eines Klauselverbots als unwirksam gelten.
Eine Sache gilt als mangelhaft, wenn sie nicht den objektiven, subjektiven oder Montageanforderungen entspricht. Der relevante Sollzustand wird durch den Vertrag, die übliche oder vorausgesetzte Beschaffenheit oder die Montageanleitung festgelegt.
Ein Kaufvertrag lässt sich nicht einfach kündigen. Ähnlich wie bei einer Kündigung habe ich als Käufer die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen, anzufechten oder den Rücktritt zu erklären. Diese Optionen setzen unterschiedliche Voraussetzungen voraus. Es ist entscheidend, dass ich rechtzeitig reagiere. Sowohl Anfechtung als auch Widerruf sind bereits nach etwa 2 Wochen ausgeschlossen.
Wenn Sie beim Abschluss eines Vertrags einem Irrtum unterlegen sind – beispielsweise einen falschen Preis berechnet oder das Lieferdatum falsch angegeben haben – habe ich die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. In diesem Fall erhalten Sie entweder Geld oder die Ware zurück. Ich als Anfechtender muss die Kosten der Anfechtung tragen. Der bloße Wunsch, den Kauf rückgängig zu machen, berechtigt jedoch nicht zur Anfechtung.

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