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Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage Schwelm

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Klage zum Kündigungsschutz - Mein Instrument gegen unrechtmäßige Kündigung

Wird Ihnen die Kündigung drohen oder sind Sie bereits entlassen worden? Wurden Sie unter falschen Vorwänden gekündigt oder sind die vom Arbeitgeber angeführten Kündigungsgründe unrichtig? Wenn man Ihnen kündigt, fühlt man sich zu Recht ungerecht behandelt: Oftmals sind Kündigungen offensichtlich unwirksam. Die Erfolgsaussichten, sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen, sind daher hoch.

Ich weiß, wie belastend dieses Thema sein kann; schließlich hängt Ihr Lebensunterhalt von dem Arbeitsverhältnis ab. Wenn das Kündigungsschreiben im Briefkasten liegt, kann dies schnell nicht nur finanzielle, sondern auch soziale Probleme mit sich bringen. Es ist daher umso wichtiger, professionellen Rat einzuholen. Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht weiß ich, wie Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen können. Es ist entscheidend, dass Sie umgehend handeln, denn im Arbeitsrecht gilt eine kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen.

So wehre ich mich erfolgreich

Damit ich Sie erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage verteidigen kann, sind folgende Punkte zu beachten:

Klagefrist

  • Innerhalb von 3 Wochen die Klage erheben.
  • Wird die Klage nicht fristgerecht erhoben, gilt die Kündigung als wirksam.

Arbeitsamt

  • Unabhängig davon, ob Sie klagen oder nicht: Melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt als arbeitssuchend.
  • Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld I.

Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis

  • Reichen Sie Ihren Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis ein, sofern vorhanden und nicht bereits während des Arbeitsverhältnisses geschehen.
  • Trotz einer bereits ausgesprochenen Kündigung müssen Sie allerdings klagen.

Betriebsrat (soweit vorhanden)

  • Konsultieren Sie den Betriebsrat.
  • Der Arbeitgeber muss vor jeder Kündigung dort die Kündigungsgründe darlegen und ihn anhören.
  • Wenn der Betriebsrat Ihrer Kündigung widersprochen hat, erhöht das Ihre Chancen.
  • Notieren Sie möglichst genau Ihre Arbeitsumstände.

Vorsicht bei Absprachen mit dem Arbeitgeber:

  • Achten Sie auf Aufhebungsverträge, Zusagen zur Kündigungsrücknahme und Prozessbeschäftigungsverträge.
  • Aufhebungsverträge können einerseits eine Abfindung beinhalten, andererseits führen sie jedoch für einige Zeit zur Sperrung des Arbeitslosengeldes I.
  • Versprechen zur Kündigungsrücknahme sind nur schriftlich gültig; mit mündlichen Zusagen versuchen Arbeitgeber, die Arbeitnehmer dazu zu bringen, die Kündigungsfrist verstreichen zu lassen.
  • Ihr Anspruch auf Gehaltsnachzahlung bei einer gewonnenen Kündigungsschutzklage geht verloren, wenn Sie ungerechtfertigt eine angebotene Prozessbeschäftigung ablehnen.

Arbeitsgericht

  • Ziel ist die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses, häufig enden Prozesse jedoch in einer Abfindung.
  • Bestandteil des Gerichts ist ein hauptamtlicher Richter.
  • Wenn keine Einigung erzielt wird, findet ein Kammertermin mit einem Richter und 2 Laienrichtern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) statt.
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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen helfen kann

Bei einer Kündigung stehe ich an Ihrer Seite, um das Beste für Sie herauszuholen. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie im Kündigungsschutzprozess: vom Kündigungsschreiben bis zum Arbeitsgericht. Entscheidend ist, die Umstände der Kündigung aufzuklären. Je nach Erfolgsaussichten ist es wichtig, auf die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung zu verhandeln. Meine Maxime ist eine verträgliche Lösung, die Ihren Rechten und Ansprüchen entspricht.

Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne bespreche ich vorab Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses setzen sich auf Gerichts- und Anwaltskosten. Sie berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe ist vom Streitwert abhängig, der in einem Kündigungsschutzverfahren 3 Bruttomonatsgehälter bemisst.

Die Frist für die Erhebung einer Klage beträgt gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) 3 Wochen. Im Prinzip kann auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Klage eingereicht werden. Allerdings wird der Kündigungsgrund, selbst wenn er ungerechtfertigt ist, als wirksam betrachtet, sodass die Kündigungsschutzklage als unbegründet zurückgewiesen wird.

Während eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis sofort beendet, muss bei einer ordentlichen Kündigung zunächst die Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich, jedoch muss ich als Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Eine außerordentliche Kündigung kann nur aus bestimmten Gründen ausgesprochen werden.
Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber orientiert sich am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Frist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und variiert zwischen 1 und 7 Monaten. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat zu kündigen. Abweichungen können durch (tarif-)vertragliche Regelungen festgelegt werden.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Kündigung schriftlich abzufassen. Dies bedeutet, dass das Kündigungsschreiben in Papierform vorliegen und von mir handschriftlich unterzeichnet sein muss. Elektronische Formen wie SMS, E-Mail, PDF oder elektronische Signaturen sind nicht zulässig.
Das Arbeitsgericht ist für sämtliche zivilrechtlichen Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (wie beispielsweise bei einer Kündigungsschutzklage) zuständig. Örtlich bin ich dem Arbeitsgericht des Bezirks zugeordnet, in dem der Arbeitnehmer in der Regel seine Tätigkeit ausübt oder die Betriebsstätte befindet.
Ein Aufhebungsvertrag stellt einen Ersatz für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. In diesem Zusammenhang sind weder Kündigungsfristen noch eine Sozialauswahl zu berücksichtigen. Schließe ich jedoch einen Aufhebungsvertrag, verhängt das Arbeitsamt eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I.
Ein Arbeitsverhältnis kann ebenfalls durch einen Aufhebungsvertrag (auch als Auflösungsvertrag bezeichnet) beendet werden. In diesem Vertrag kann ich als Rechtsanwalt beispielsweise eine Abfindung oder Wettbewerbsverbote festlegen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Schriftform, ähnlich wie bei einem Kündigungsschreiben, eingehalten werden muss.
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung. Allerdings kann ich in einem Aufhebungsvertrag eine Abfindungsvereinbarung treffen.
Das Ziel meiner Kündigungsschutzklage besteht darin, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Sollte die Kündigung tatsächlich unwirksam sein, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. In der Regel führen Kündigungsschutzprozesse jedoch zu einem Vergleich, der auch die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses umfasst.

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