Kontakt
Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Wird Ihnen die Kündigung drohen oder sind Sie bereits entlassen worden? Wurden Sie unter falschen Vorwänden gekündigt oder sind die vom Arbeitgeber angeführten Kündigungsgründe unrichtig? Wenn man Ihnen kündigt, fühlt man sich zu Recht ungerecht behandelt: Oftmals sind Kündigungen offensichtlich unwirksam. Die Erfolgsaussichten, sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen, sind daher hoch.
Ich weiß, wie belastend dieses Thema sein kann; schließlich hängt Ihr Lebensunterhalt von dem Arbeitsverhältnis ab. Wenn das Kündigungsschreiben im Briefkasten liegt, kann dies schnell nicht nur finanzielle, sondern auch soziale Probleme mit sich bringen. Es ist daher umso wichtiger, professionellen Rat einzuholen. Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht weiß ich, wie Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen können. Es ist entscheidend, dass Sie umgehend handeln, denn im Arbeitsrecht gilt eine kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Damit ich Sie erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage verteidigen kann, sind folgende Punkte zu beachten:
Klagefrist
Arbeitsamt
Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis
Betriebsrat (soweit vorhanden)
Vorsicht bei Absprachen mit dem Arbeitgeber:
Arbeitsgericht
Bei einer Kündigung stehe ich an Ihrer Seite, um das Beste für Sie herauszuholen. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie im Kündigungsschutzprozess: vom Kündigungsschreiben bis zum Arbeitsgericht. Entscheidend ist, die Umstände der Kündigung aufzuklären. Je nach Erfolgsaussichten ist es wichtig, auf die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung zu verhandeln. Meine Maxime ist eine verträgliche Lösung, die Ihren Rechten und Ansprüchen entspricht.
Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne bespreche ich vorab Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses setzen sich auf Gerichts- und Anwaltskosten. Sie berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe ist vom Streitwert abhängig, der in einem Kündigungsschutzverfahren 3 Bruttomonatsgehälter bemisst.
Die Frist für die Erhebung einer Klage beträgt gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) 3 Wochen. Im Prinzip kann auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Klage eingereicht werden. Allerdings wird der Kündigungsgrund, selbst wenn er ungerechtfertigt ist, als wirksam betrachtet, sodass die Kündigungsschutzklage als unbegründet zurückgewiesen wird.
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