Kontakt
Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
So setze ich Mobbingprävention erfolgreich um:
Mobbing erkennen
Ein Mobbingfall liegt vor, wenn ein Mitarbeiter regelmäßig und systematisch schlecht behandelt wird, sei es durch aktives Handeln oder durch Unterlassen
Insbesondere sind folgende Verhaltensweisen zu beachten:
Beleidigungen, Degradierung, Isolierung, Verleumdung
Unnötige Arbeitsanweisungen
Sexistische, rassistische oder diskriminierende Äußerungen sowie Handlungen
Ständige Kritik sowie willkürliche Abmahnungen oder Benachteiligungen
Über einen längeren Zeitraum hinweg (also nicht lediglich 1-2 Wochen)
Gesetzliche Handlungspflicht
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ergibt sich die Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag zwischen mir als Arbeitgeber und meinen Arbeitnehmern
Nachforschungspflicht bei Kenntnis
Mobbing-Schutzpflicht
Ich empfehle, die Mobbingberatung so früh wie möglich durch einen Rechtsanwalt oder Betriebsrat in Anspruch zu nehmen.
Um eigene Pflichten im Einzelfall zu erkennen und besser auf den Mobbingfall reagieren zu können
Um die Rechtslage zu klären
Führen Sie ein offenes, protokolliertes Gespräch mit dem mobbenden Mitarbeiter.
Dies ist auch in Begleitung des Anwalts möglich
Betriebsinterne Beratungs- und Beschwerdestelle für Mobbingopfer
Die Verfahrensregeln sollten durch Betriebsvereinbarung oder betriebliche Absprachen geregelt werden
Ich rate dem Mobbingopfer, ein Mobbingtagebuch zu führen
Mit genauen Angaben zu Ort, Zeit, Zeugen, Beteiligten und Verhaltensarten
Eine mögliche Versetzung des mobbenden Mitarbeiters oder des Mobbingopfers
Ultima ratio: ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Mobbers wegen Verstoßes gegen das Betriebsklima als Treuepflicht des Arbeitnehmers
Im Mobbingfall am Arbeitsplatz berate ich Sie auf der Grundlage meiner langjährigen Praxiserfahrung. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit der aktuellen Rechtsprechung und der komplexen Gesetzeslage vertraut, um eine effektive Mobbingprävention umzusetzen. Ich orientiere mich dabei an Ihren individuellen Bedürfnissen. Mein Ziel ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden, um Kosten und Nerven zu schonen. Sollte es notwendig sein, gehe ich auch gegen mobbende Mitarbeiter Ihres Unternehmens vor Gericht.
Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen effektive Strukturen und Vorgehensweisen, um Mobbing vorzubeugen. Wenn Sie mein Mandant sind, arbeite ich den Sachverhalt auf und gebe Ihnen nützliche Verhaltenstipps. Gerne bespreche ich im Voraus die Beratungskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Um meiner Fürsorgepflicht als Vorgesetzter nachzukommen, sind präventive Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, wie die Durchführung innerbetrieblicher Schlichtungsverfahren mit dem Betriebsrat oder die Protokollierung von Gesprächen. Auf diese Weise kann ich nachweisen, dass ich Schritte gegen Mobbing unternommen habe.
Mobbing bezeichnet die wiederholte und systematische Benachteiligung eines Mitarbeiters über einen längeren Zeitraum. Dies kann sowohl durch aktives Handeln erfolgen – wie beispielsweise durch Beleidigungen, Sexismus, Rassismus oder Abmahnungen – als auch durch Unterlassungen, wie etwa Ignorieren oder Ausgrenzung.
Der Arbeitgeber ist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie dem Grundgesetz (GG) verpflichtet, für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen. Er muss die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die Persönlichkeitsrechte respektiert werden, und erforderliche Maßnahmen, wie die Versetzung oder Kündigung des Aggressors, ergreifen.
Wenn es zu einem Mobbingvorfall gekommen ist, können verschiedene Maßnahmen gegen den mobbenden Mitarbeiter ergriffen werden. Zunächst sollte ich ein offenes, protokolliertes Gespräch anstreben. Sollte dies nicht zielführend sein, habe ich die Möglichkeit, die Beteiligten zu versetzen oder ihnen ordentlich bzw. außerordentlich zu kündigen.
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Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
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