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Rechtsanwalt Mobbingprävention: Wirksam gegen Mobbing im Betrieb

Dienstleistung im Arbeitsrecht

In Ihrem Unternehmen gibt es Mobbing? Ihre Angestellten sind im Konflikt? Es herrscht ein angespanntes Betriebsklima?

Mobbing hat negative Auswirkungen auf das Geschäft. Langfristig kann Mobbing zu ernsthaften psychischen Problemen führen, die sich auch nachteilig auf das körperliche Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirken. Depressionen, Selbstzweifel und Schlaflosigkeit – all dies schadet meinen Mitarbeitern und somit dem Geschäftsbetrieb. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiß ich: Mobbing ist kein Einzelfall. Täglich wird in Deutschland am Arbeitsplatz gemobbt. Mobbingopfer trauen sich oft nicht, einen Mobbingfall zu melden oder sich an eine Mobbingberatung zu wenden. Aufgrund meiner Fürsorgepflicht bin ich als Vorgesetzter jedoch verpflichtet, meine Mitarbeiter zu schützen und einen mobbingfreien Arbeitsplatz zu schaffen. Meine Mobbingprävention unterstützt Sie dabei, dieses Ziel zum Wohl aller Beteiligten zu erreichen.

So setze ich mich erfolgreich zur Wehr

So setze ich Mobbingprävention erfolgreich um:

Mobbing erkennen

  • Ein Mobbingfall liegt vor, wenn ein Mitarbeiter regelmäßig und systematisch schlecht behandelt wird, sei es durch aktives Handeln oder durch Unterlassen

  • Insbesondere sind folgende Verhaltensweisen zu beachten:

    • Beleidigungen, Degradierung, Isolierung, Verleumdung

    • Unnötige Arbeitsanweisungen

    • Sexistische, rassistische oder diskriminierende Äußerungen sowie Handlungen

    • Ständige Kritik sowie willkürliche Abmahnungen oder Benachteiligungen

  • Über einen längeren Zeitraum hinweg (also nicht lediglich 1-2 Wochen)


Gesetzliche Handlungspflicht

  • Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ergibt sich die Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag zwischen mir als Arbeitgeber und meinen Arbeitnehmern

    • Nachforschungspflicht bei Kenntnis

    • Mobbing-Schutzpflicht

Abwehrmöglichkeiten für mich als Rechtsanwalt.

Ich empfehle, die Mobbingberatung so früh wie möglich durch einen Rechtsanwalt oder Betriebsrat in Anspruch zu nehmen.

  • Um eigene Pflichten im Einzelfall zu erkennen und besser auf den Mobbingfall reagieren zu können

  • Um die Rechtslage zu klären

Führen Sie ein offenes, protokolliertes Gespräch mit dem mobbenden Mitarbeiter.

  • Dies ist auch in Begleitung des Anwalts möglich

Betriebsinterne Beratungs- und Beschwerdestelle für Mobbingopfer

  • Die Verfahrensregeln sollten durch Betriebsvereinbarung oder betriebliche Absprachen geregelt werden

  • Ich rate dem Mobbingopfer, ein Mobbingtagebuch zu führen

    • Mit genauen Angaben zu Ort, Zeit, Zeugen, Beteiligten und Verhaltensarten

  • Eine mögliche Versetzung des mobbenden Mitarbeiters oder des Mobbingopfers

Ultima ratio: ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Mobbers wegen Verstoßes gegen das Betriebsklima als Treuepflicht des Arbeitnehmers

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen helfe

Im Mobbingfall am Arbeitsplatz berate ich Sie auf der Grundlage meiner langjährigen Praxiserfahrung. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit der aktuellen Rechtsprechung und der komplexen Gesetzeslage vertraut, um eine effektive Mobbingprävention umzusetzen. Ich orientiere mich dabei an Ihren individuellen Bedürfnissen. Mein Ziel ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden, um Kosten und Nerven zu schonen. Sollte es notwendig sein, gehe ich auch gegen mobbende Mitarbeiter Ihres Unternehmens vor Gericht.

Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen effektive Strukturen und Vorgehensweisen, um Mobbing vorzubeugen. Wenn Sie mein Mandant sind, arbeite ich den Sachverhalt auf und gebe Ihnen nützliche Verhaltenstipps. Gerne bespreche ich im Voraus die Beratungskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Ein Mobbingfall kann durch geeignete Mobbingpräventionsmaßnahmen verhindert werden. Hierzu können Betriebsratsvereinbarungen oder betriebliche Abreden eine klare Haltung des Arbeitgebers und eine offene Kommunikation darstellen. Weiterhin können (anonyme) Beschwerdestellen eingerichtet werden.

Um meiner Fürsorgepflicht als Vorgesetzter nachzukommen, sind präventive Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, wie die Durchführung innerbetrieblicher Schlichtungsverfahren mit dem Betriebsrat oder die Protokollierung von Gesprächen. Auf diese Weise kann ich nachweisen, dass ich Schritte gegen Mobbing unternommen habe.

Mobbing bezeichnet die wiederholte und systematische Benachteiligung eines Mitarbeiters über einen längeren Zeitraum. Dies kann sowohl durch aktives Handeln erfolgen – wie beispielsweise durch Beleidigungen, Sexismus, Rassismus oder Abmahnungen – als auch durch Unterlassungen, wie etwa Ignorieren oder Ausgrenzung.

Der Arbeitgeber ist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie dem Grundgesetz (GG) verpflichtet, für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen. Er muss die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die Persönlichkeitsrechte respektiert werden, und erforderliche Maßnahmen, wie die Versetzung oder Kündigung des Aggressors, ergreifen.

Wenn es zu einem Mobbingvorfall gekommen ist, können verschiedene Maßnahmen gegen den mobbenden Mitarbeiter ergriffen werden. Zunächst sollte ich ein offenes, protokolliertes Gespräch anstreben. Sollte dies nicht zielführend sein, habe ich die Möglichkeit, die Beteiligten zu versetzen oder ihnen ordentlich bzw. außerordentlich zu kündigen.

Ein spezifisches Anti-Mobbinggesetz existiert nicht. Dennoch bieten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeleitete Fürsorgepflicht des Arbeitgebers einen angemessenen Schutz. Diese Regelungen bilden die rechtliche Grundlage für weitreichende Schadens- und Schmerzensgeldansprüche.
Dies hängt wesentlich vom individuellen Fall ab. Entweder kann eine diskrete Streitbeilegung oder eine offene Kommunikation vorteilhaft sein. Als Vorgesetzter habe ich das Recht, den Betrieb durch Versetzungen oder alternative Arbeitszeiten so zu gestalten, dass die in den Mobbingfall involvierten Personen getrennt arbeiten können.
Eine fristlose (also außerordentliche) Kündigung stellt immer die letzte Möglichkeit dar. Dennoch kann die Störung des Betriebsfriedens durch einen mobbenden Mitarbeiter eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht darstellen. Wenn die weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist, liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor.
Bei Mobbing werden oft Straftatbestände verletzt, wodurch sich die mobbenden Mitarbeiter und Vorgesetzten strafbar machen. Insbesondere sind Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung, Diebstahl und Körperverletzung häufig relevant.
Wenn Sie Opfer von Mobbing sind, ist es entscheidend, dass Sie sich umgehend rechtliche und Mobbingberatung einholen. Dadurch erhalten Sie Verhaltenshinweise für den Mobbingfall und sind nicht alleine. Mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht habe ich die Möglichkeit, Ihr Recht vehement gerichtlich durchzusetzen.

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