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Rechtsanwalt Mutterschutz Schwelm

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Mutterschutz am Arbeitsplatz: Meine Rechte als werdende Mutter

Als werdende Mutter haben Sie spezielle Rechte am Arbeitsplatz, die durch das Mutterschutzgesetz gewährleistet sind. Mit der Reform des Mutterschutzrechts trat zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft, das die Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen und Mütter in einem Beschäftigungsverhältnis verbessert.

Auch Schülerinnen und Studentinnen profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von diesen Regelungen.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ich mich in Ihre Situation hineinversetzen und verstehe Ihre Bedenken. Im folgenden Beitrag habe ich die wichtigsten Informationen zum Thema Mutterschutz für Sie zusammengefasst.

Für wen ist das Mutterschutzgesetz anwendbar?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde am 1. Januar 2018 überarbeitet, um die Schutzrechte werdender und stillender Mütter zu erweitern. Das Gesetz gilt für alle Frauen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sowie für bestimmte Gruppen wie Schülerinnen, Studentinnen und Frauen in Heimarbeit.

  • Gemäß § 1 MuSchG sind auch Aushilfen, unständig Beschäftigte, Hausangestellte, Auszubildende und Volontärinnen durch den Mutterschutz geschützt.

    • Der Mutterschutz greift bereits während der Probezeit und gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens – sogar in Kleinstbetrieben.

  • Eine wesentliche Neuerung der Reform von 2018 ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Schülerinnen und Studentinnen sowie Frauen in arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen.

    • Diese Regelungen tragen dazu bei, dass mehr Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit umfassend geschützt sind.

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

Nach § 5 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) bin ich als werdende Mutter verpflichtet, meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin zu informieren.

  • Die Mitteilung sollte umgehend erfolgen, sobald ich von meiner Schwangerschaft erfahre.

  • Auf Wunsch des Arbeitgebers kann ein ärztliches Attest oder ein Nachweis von einer Hebamme verlangt werden, um die Schwangerschaft zu bestätigen.

  • Die Kosten für diesen Nachweis trägt der Arbeitgeber.

Haben Sie Fragen zum Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen? Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre persönlichen Fragen zu beantworten.

Besondere Rechte für Schwangere und Frauen in der Stillzeit: Arbeitsplatzschutz

Schwangere und stillende Mütter profitieren am Arbeitsplatz von speziellen Schutzvorschriften laut dem Mutterschutzgesetz. Ein zentrales Element sind die Beschäftigungsverbote, die das Wohl von Mutter und Kind sicherstellen.

  • Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt

    • In den letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin besteht ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, die werdende Mutter möchte ausdrücklich weiterarbeiten.

    • Nach der Geburt dürfen Mütter für acht Wochen nicht arbeiten.

    • Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Geburten von Kindern mit Behinderung verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen.

    • Falls die Entbindung vor dem voraussichtlichen Termin erfolgt, wird die Schutzfrist um die Tage verlängert, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden.

  • Individuelles Beschäftigungsverbot

    • Ein weiteres bedeutendes Recht ist das individuelle Beschäftigungsverbot.

    • Wenn ein Arzt feststellt, dass die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet, kann er ein Beschäftigungsverbot verhängen.

    • Generell sind werdende und stillende Mütter von Tätigkeiten ausgeschlossen, die Gesundheitsrisiken darstellen, wie Arbeiten mit Gefahrstoffen, Akkord- oder Fließbandarbeit sowie Nacht- und Mehrarbeit.

Unsicher, welchen Schutz Sie an Ihrem Arbeitsplatz haben? Kommen Sie in meine Kanzlei für Arbeitsrecht und lassen Sie sich eingehend über diese und weitere Themen zum Mutterschutz beraten.

Freistellung für Untersuchungen während der Schwangerschaft: Meine Rechte als werdende Mutter

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben das Recht, von ihrem Arbeitgeber für Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft freigestellt zu werden, sofern diese nur während der Arbeitszeit stattfinden können.

  • Diese Freistellung erfolgt ohne Nacharbeitspflicht und ohne Verdienstausfall – der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt während dieser Zeit weiter zu zahlen.

  • Des Weiteren besteht auch während der Stillzeit ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für die zur Stillzeit notwendigen Zeiträume.

  • Auch in diesem Fall gilt: Die freigestellte Zeit muss nicht nachgearbeitet werden.

Erlaubt Ihr Arbeitgeber keine Freistellungen für Vorsorgeuntersuchungen oder Stillzeit? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie gerne zu diesen und weiteren Aspekten des Mutterschutzes und setze Ihre Rechte durch!

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft: Ist es dem Arbeitgeber erlaubt, schwangere Frauen zu kündigen?

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der ab dem Beginn der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt des Kindes gilt.

  • Dieser Schutz gilt auch während der Probezeit und in Kleinstbetrieben.

  • Seit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2018 sind zudem Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, für vier Monate vor einer Kündigung geschützt.

  • Eine Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist.

    • Diese Mitteilung kann bis zu zwei Wochen nach Erhalt einer Kündigung nachgeholt werden – diese Frist ist unbedingt zu beachten.

    • Wichtig: Es genügt nicht, nur die Kündigungsschutzklage innerhalb der dreiwöchigen Frist beim Arbeitsgericht einzureichen.

    • Die Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber ausdrücklich mitgeteilt werden, um den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen zu können.

  • Kündigung in Ausnahmefällen möglich

    • In besonderen Fällen kann eine Kündigung während der Schwangerschaft und des Kündigungsschutzes ausgesprochen werden.

    • Allerdings nur aus schwerwiegenden Gründen, die nicht mit der Schwangerschaft oder der Geburt in Verbindung stehen (zum Beispiel eine Betriebsstilllegung).

    • In jedem Fall muss der Arbeitgeber die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen, bevor die Kündigung wirksam werden kann.

Wurden Sie trotz Schwangerschaft gekündigt? Wenn ich ein Kind erwarte, ist ein sicheres Einkommen von besonderer Bedeutung. In meiner Kanzlei für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, gegen die unwirksame Kündigung vorzugehen.

Darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft fragen?

Im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs ist es grundsätzlich untersagt, falsche Angaben zu machen. Werden wesentliche Eigenschaften verschwiegen oder falsch dargestellt, kann ich den Arbeitsvertrag aufgrund von Täuschung anfechten.

  • Für schwangere Frauen gilt jedoch eine besondere Regelung:

    • Sie sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung geschützt.

    • Die Frage nach einer Schwangerschaft verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, da Arbeitnehmerinnen nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden dürfen.

  • Sie sind nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten und dürfen sogar unwahr antworten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Wurden Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft im Bewerbungsverfahren benachteiligt? Leider sind sich viele Arbeitgeber nicht bewusst, welche Fragen in einem Bewerbungsgespräch angemessen sind. Als Rechtsanwalt setze ich mich für Ihre Rechte als Frau ein!

Welche finanziellen Leistungen stehen mir während meiner Mutterschaft zu?

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt erhalten gesetzlich versicherte Frauen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse.

  • Den Antrag auf Mutterschaftsgeld kann ich frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen.

    • Die ärztliche Bescheinigung darf ich erst eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausstellen lassen.

  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind und entweder pflicht- oder freiwillig versichert sind mit Anspruch auf Krankengeld.

  • Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

    • Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

    • Bei wöchentlicher Abrechnung werden die letzten 13 Wochen berücksichtigt. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag.

    • Privat krankenversicherte Selbstständige, die eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, erhalten während der Mutterschutzfristen das vereinbarte Krankentagegeld.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung von Mutterschaftsgeld? In meiner Kanzlei für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen!

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihre Anwalt für Arbeitsrecht: Unterstützung beim Mutterschutz für Arbeitnehmer

Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Belangen rund um Mutterschutz und Schwangerschaft. 

Der Mutterschutz gewährt werdenden Müttern besondere Rechte, darunter Kündigungsschutz, finanzielle Leistungen sowie Schutzfristen vor und nach der Geburt. 

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen zum Mutterschutz. Dazu zählen Themen wie:

  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft: 

    • Erfahren Sie, wie Sie sich vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen können und welche Rechte Ihnen während der Probezeit oder in kleinen Betrieben zustehen.

  • Mutterschaftsgeld und finanzielle Leistungen: 

    • Ich unterstütze Sie dabei, die Ihnen zustehenden Zahlungen ordnungsgemäß zu beantragen und stehe Ihnen bei Problemen mit der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber zur Seite.

  • Arbeitszeitregelungen und Freistellungen: 

    • Unabhängig davon, ob es um Ihre Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen oder die Regelungen während der Stillzeit geht, setze ich mich dafür ein, dass Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

  • Arbeitgeberfragen zum Thema Schwangerschaft: 

    • Wenn Ihr Arbeitgeber unzulässige Fragen zur Familienplanung stellt oder Sie benachteiligt werden, biete ich Ihnen rechtliche Beratung an.

Gesetze und Rechte rund um Schwangerschaft und Mutterschutz können komplex sein. Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber zu verteidigen und sorge dafür, dass Sie in dieser besonderen Lebensphase rechtlich abgesichert sind.

Der Mutterschutz bietet schwangeren und stillenden Frauen im Arbeitsverhältnis Schutz. Er regelt unter anderem die Schutzfristen vor und nach der Geburt, das Beschäftigungsverbot sowie den Kündigungsschutz. Diese Regelungen finden Anwendung auf alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Größe des Betriebs.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen nach der Entbindung.

Ja, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Das Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen vor und nach der Geburt gewährt und beläuft sich maximal auf 13 Euro pro Tag. Privatversicherte haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Krankentagegeld zu erhalten.

Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Eintritt der Schwangerschaft und besteht bis vier Monate nach der Geburt des Kindes. Schwangere sind selbst während der Probezeit und in Kleinstbetrieben vor einer Kündigung geschützt.

Ja, sobald ich von der Schwangerschaft erfahre, sollte ich meinen Arbeitgeber informieren, um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Es gibt zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, jedoch ist es ratsam, frühzeitig Bescheid zu geben.

Nein, die Nachfrage nach einer Schwangerschaft verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und sollte nicht gestellt werden. Sie sind nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten und haben auch das Recht, wahrheitswidrig zu antworten.

Ja, Schwangere und stillende Mütter haben das Recht auf Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen sowie auf bezahlte Stillpausen. Darüber hinaus gelten spezielle Bestimmungen hinsichtlich Arbeitszeiten, Nachtarbeit und riskanten Tätigkeiten.

Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf einen Kündigungsschutz von vier Monaten. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wird.

Ein persönliches Beschäftigungsverbot kann vom Arzt erteilt werden, wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes durch die berufliche Tätigkeit gefährdet ist. In diesem Fall darf die werdende Mutter ihrer Arbeit nicht weiter nachgehen und erhält dennoch ihr volles Gehalt.

Wenn Ihr Arbeitgeber den Mutterschutz oder Ihre Rechte während der Schwangerschaft missachtet, empfehle ich Ihnen, rechtliche Unterstützung zu suchen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ich mich gut in Ihre Situation hineinversetzen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beraten und vertreten.

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