Kontakt
Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Vor der Räumungsklage: Kündigung
Fristlose Kündigung, wenn ein Mieter das Mietverhältnis schwerwiegend verletzt, beispielsweise durch Mietschulden von mindestens zwei Monatsmieten oder wiederholtes unpünktliches Zahlen der Miete.
Bei langjährigen Mietern müssen die gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe wie Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung berücksichtigt werden.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen drei Monate bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Mietdauer von mehr als fünf Jahren und neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren.
Zeitraum
Die genaue Dauer einer Zwangsräumung kann nicht vorhergesagt werden, da sie vom individuellen Fall abhängt.
Der Zeitraum zwischen dem vollstreckbaren Räumungsurteil und dem endgültigen Auszug kann zwischen zwei Monaten und einem Jahr liegen.
Räumungsurteil
Ein rechtskräftiges Urteil eines Amtsgerichts oder Landesgerichts ist erforderlich, bevor eine Räumung durchgeführt werden kann.
Räumungstitel vollstrecken
Ein Räumungstitel wird ausgestellt, sobald das vollstreckbare Urteil vorliegt. Der Gerichtsvollzieher wird damit beauftragt, die Wohnung zu räumen.
Es ist wichtig, dass alle Mitbesitzer namentlich genannt werden, damit der Räumungstitel gegen alle Mitbesitzer vollstreckt werden kann. Ehepartner, Lebenspartner und Mitbewohner gelten grundsätzlich als Mitbesitzer.
Wenn ich als Vermieter erst während der Zwangsräumung von Mitbesitzern erfahre, kann eine einstweilige Verfügung gemäß § 940a II Zivilprozessordnung (ZPO) Abhilfe schaffen.
Achtung vor Selbstjustiz!
Wenn ich als Vermieter ohne gültigen Räumungstitel Zutritt zur Wohnung verschaffe, kann dies teuer werden. Ein solches Vorgehen kann als verbotene Eigenmacht nach § 858 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und unerlaubte Selbsthilfe gemäß § 229 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gewertet werden, und ich muss für entstandene Schäden haften.
Die Zwangsräumung
Die Zwangsräumung beginnt mit der Setzung einer vierwöchigen Frist durch den Gerichtsvollzieher. Sollte der Mieter diese Frist nicht einhalten, kann der Räumungstitel vollstreckt werden.
Die Wohnung wird geöffnet, die Schlösser werden ausgetauscht, und ein Umzug wird angeordnet, wodurch der Vermieter wieder in Besitz der Wohnung gelangt.
Sonderfall: Berliner Räumung
In Berlin gibt es die Möglichkeit einer kostengünstigeren Räumung.
Dabei tauscht der Gerichtsvollzieher lediglich das Schloss aus und verschafft dem Vermieter somit den Besitz zurück.
Kosten
Die Kosten für eine Räumung belaufen sich etwa auf 3.000 € für den Schlüsseldienst und die Spedition.
Die Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab, der sich nach dem Zwölffachen der Jahreskaltmiete richtet. Sie betragen etwa 700 € zuzüglich der Kosten für einen Rechtsanwalt.
Diese Kosten können nach Abschluss des Prozesses vom Mieter zurückverlangt werden. Falls der Mieter zahlungsunfähig ist, erhält der Vermieter einen Titel über die Kosten, aus dem 30 Jahre vollstreckt werden kann.
Nach der Räumung folgt die Renovierung
Oft sind umfangreiche Renovierungsarbeiten erforderlich, die nicht nur Schönheitsreparaturen umfassen.
Diese Sanierungsarbeiten können zwischen 10.000 und 15.000 € kosten und können vom Vermieter mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts vor Gericht geltend gemacht werden.
Als Vermieter kann eine Räumung ein langwieriger und teurer Prozess sein. Als erfahrener Rechtsanwalt im Mietrecht stelle ich sicher, dass das Verfahren so kosteneffizient und stressfrei wie möglich verläuft. Sobald Sie zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch in meine Kanzlei kommen, wird Ihre Wohnung bald wieder in guten Händen sein. Mit mir an Ihrer Seite läuft alles rechtlich korrekt!
Ich berate und begleite Sie von Anfang an: Wenn es noch ein bestehendes Mietverhältnis gibt, sorge ich für eine wirksame Kündigung! Wenn Sie bereits gekündigt haben, aber der Mieter nicht ausziehen will, helfe ich bei der Erstellung der Räumungsklage! Wenn die Räumung bevorsteht, aber Sie sich um die Kosten sorgen, behalte ich den Durchblick über die Finanzen und kümmere mich um die Rückgewinnung.
Zögern Sie nicht und überlassen Sie den Zustand Ihrer Immobilie nicht dem Zufall!
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