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Rechtsanwalt Schadensregulierung Schwelm

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Der Vorfall - zunächst die Überraschung und anschließend der Verlust

Sind Sie an einem Unfall beteiligt? Wurde Ihr Auto stark beschädigt? Unabhängig davon, ob Sie schuld sind oder nicht – der Schock ist groß. Bewahren Sie jedoch einen kühlen Kopf am Unfallort. Neben medizinischen Fragestellungen müssen auch rechtliche Aspekte geklärt werden: Reparatur, Ersatzwagen, Nutzungsausfallschaden oder merkantiler Minderwert – als Geschädigter liegt die Schadensregulierung in Ihrer Verantwortung. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht weiß ich, wie Sie vorgehen sollten, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Ich stehe Ihnen zur Seite, damit Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.

Welche Ansprüche ich als Unfallopfer habe

Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, kommen verschiedene Ansprüche für Sie in Betracht:

  • Ein Anspruch auf Schadensersatz: Sie sollten in den Zustand versetzt werden, in dem Sie ohne das Unfallereignis wären. Dazu zählen insbesondere:

    • Die Reparatur der beschädigten Fahrzeuge oder die Kosten für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs;

    • Der Ausgleich des merkantilen Minderwerts – also der Ersatz des Wertverlustes, den das Fahrzeug erleidet, da es nunmehr als Unfallfahrzeug gilt;

    • Der Ersatz von Gutachter- oder Werkstattkosten, sofern diese zur Schadensermittlung erforderlich waren;

    • Der Ersatz der Kosten für eventuell notwendige Einsätze der Feuerwehr oder eines Abschleppunternehmens;

    • Der Ersatz weiterer Kosten und Aufwendungen, wie beispielsweise Verwaltungsgebühren für die Ummeldung, Nebenkostenpauschale, Spritkosten bei einem leergefahrenen Tank, verpasste Termine, zusätzliche Fahrtkosten wie Taxigebühren sowie Nutzungsausfallschaden;

    • Der Ersatz der erforderlichen Heilbehandlungskosten sowie Verdienstausfall und erforderliche Umbauten der Wohnung, falls Ihre Verletzung Ihre Mobilität einschränkt;

    • Ein angemessenes Schmerzensgeld – dies richtet sich nach der Dauer und Schwere der Verletzung;

    • Die Gerichts- und Anwaltskosten sollten gerichtlich bestätigt werden, dass der Unfallgegner haftet.

  • Die Ansprüche können sich bei einem Mitverschulden um Ihren Verschuldensanteil mindern.

Sie haben Anspruch auf Ersatz der Unfallschäden. Oftmals verlieren Unfallopfer den Überblick darüber, was ihnen zusteht. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht setze ich durch, was Ihnen zusteht.

Meine Empfehlungen für das optimale Vorgehen

Um sicherzustellen, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben, ist es entscheidend, dass Sie wie folgt vorgehen:

  • Am Unfallort:

    • Geben Sie keine Zugeständnisse und unterschreiben Sie nichts.

    • Tauschen Sie die Personalien mit dem Unfallgegner aus. Notieren Sie sich das Nummernschild und verlangen Sie, dass Ihnen ein Ausweisdokument gezeigt wird. Der Unfallgegner ist verpflichtet, sich auszuweisen. Als Unfallopfer haben Sie das Recht, die Personalien zu erfahren.

    • Einige Versicherungen melden sich unmittelbar nach dem Unfall bei Ihnen. Gehen Sie nicht darauf ein und bestehen Sie darauf, zuerst mit einem Anwalt zu sprechen.

    • Bei Personenschäden oder größeren Schäden sollten Sie die Polizei verständigen.

    • Dokumentieren Sie Beweise, indem Sie Zeugenaussagen von Passanten festhalten, Fotos vom Unfallgeschehen machen und Rechnungen sowie Dokumente aufbewahren.

  • Nach dem Unfall:

    • Kontaktieren Sie einen Anwalt im Verkehrsrecht.

    • Bei höheren Schäden können Sie den Schaden durch einen Kostenvoranschlag oder gutachterlich feststellen lassen.

    • Verweisen Sie auf Ihren Anwalt, wenn Sie kontaktiert werden.

Im Falle eines Vorfalls ist es entscheidend, angemessen zu reagieren. Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen am besten zur Seite stehen, wenn Sie mir die Schadensregulierung anvertrauen.

Warum ein Rechtsanwalt für Unfallopfer von entscheidender Bedeutung ist

Als Unfallopfer sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Es gibt mehrere gute Gründe dafür:

  • Die Interessen der Versicherung des Unfallgegners stehen im Widerspruch zu Ihren eigenen. Diese werden versuchen, Ihre Ansprüche zu verneinen oder zu reduzieren.

    • Ein Rechtsanwalt informiert Sie über den vollständigen Umfang Ihrer Ansprüche.

  • Die gegnerische Versicherung hat die Schadensregulierung als Tagesgeschäft. Sie sind in dieser Hinsicht nicht so erfahren wie die Sachbearbeiter.

    • Ein Rechtsanwalt vertritt Sie auf Augenhöhe.

  • Die Kosten für den Rechtsanwalt werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

    • Bei einer Teilschuld tragen Sie einen entsprechenden Anteil selbst.

Mit einem Rechtsanwalt sind Sie bestens beraten. Ich lasse Sie nicht mit Ihrem Schaden allein.
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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Es ist vorteilhaft, einen Rechtsanwalt einzuschalten!

Viele Beteiligte eines Autounfalls zögern, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Eine Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt ist leichtfertig. Selbst wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld tragen, wird Ihnen die gegnerische Versicherung nicht von sich aus Ihre Ansprüche offenbaren.

Ich unterstütze Sie in {{ Stadt }} bei allen Anliegen rund um Ihren Verkehrsunfall. Ich kläre Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Mit meiner Beratung und Vertretung setze ich mich dafür ein, dass Sie vollen Ersatz Ihrer Ansprüche erhalten.

Mein Ziel ist die außergerichtliche Auseinandersetzung. Sollte es notwendig sein, setze ich Ihr Recht jedoch auch gerichtlich durch.

Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Ist an Ihrem und dem anderen Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden? Als Rechtsanwalt in {{ Stadt }} kläre ich Sie auf.
Im Falle eines Verkehrsunfalls kommt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten auf. Diese deckt sowohl die Schäden am gegnerischen Fahrzeug als auch die Anwaltskosten des Geschädigten.
Im Falle eines Unfalls bestehen verschiedene Ansprüche, die die gegnerische Versicherung mir als Unfallopfer erstatten muss. Dazu gehören die Kosten für Reparaturen oder die Wiederbeschaffung, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld sowie die Kosten für die Schadensregulierung sowie Anwalts- und Gerichtskosten.
Das Gericht entscheidet über die Schuldfrage unter Berücksichtigung der Beweislage. In diesem Zusammenhang sind der Unfallbericht der Polizei, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort von großer Bedeutung. Deshalb ist es für mich als Rechtsanwalt wichtig, dass Sie als Unfallopfer den Vorfall so umfassend wie möglich dokumentieren. Auf keinen Fall sollten Sie die (Teil-)Schuld anerkennen.

Nein, bei einem Auffahrunfall trägt nicht automatisch der Hintermann die Schuld. Wenn der Vorausfahrende ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung macht und ich als Hintermann nicht rechtzeitig reagieren kann, liegt die Schuld nicht bei mir. Dies sei denn, es gibt Faktoren wie Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn.

Die Schadensregulierung umfasst den gesamten Prozess nach einem Unfall, beginnend bei der Ermittlung des Schadens bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die gegnerische Versicherung wird bemüht sein, Ihre Ansprüche zu minimieren. Deshalb ist ein Rechtsanwalt von großer Bedeutung, um den Sachbearbeitern auf Augenhöhe gegenüberzutreten.
Im Falle einer Teilschuld wird Ihr Anspruch um den prozentualen Anteil Ihrer eigenen Schuld reduziert. Um festzustellen, wie hoch mein persönlicher Schuldanteil ist, werden die Umstände und Handlungen berücksichtigt, die zu dem Unfall geführt haben.
Für unachtsames und leichtfertiges Fahren können Ihnen Punkte, ein Bußgeld oder ein Fahrverbot auferlegt werden. Sollten Sie Fahrerflucht begangen oder keine Erste Hilfe geleistet haben, könnte Ihnen zudem eine Freiheitsstrafe drohen. Ähnliches gilt, wenn Sie so unachtsam gefahren sind, dass es als fahrlässige Körperverletzung eingestuft wird.
Bleiben Sie an der Unfallstelle ruhig und rufen Sie, falls erforderlich, die Polizei und Rettungskräfte. Als Unfallopfer sollte ich den Unfall so gründlich wie möglich dokumentieren und Beweise sammeln. Im Anschluss kontaktiere ich einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht und vermeide den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung.
Kontaktieren Sie mich bereits am Unfallort, denn ich kann Ihnen bei einem Autounfall stets behilflich sein. Selbst wenn Sie als Unfallopfer unschuldig sind, ist es unklug, keinen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben. Im Gegensatz zur gegnerischen Versicherung vertrete ich Ihre Interessen und setze mich für den vollen Schadensersatz ein.
Die Anwaltskosten werden vom Hauptverursacher des Unfalls getragen, also von der Person, die für den Verkehrsunfall verantwortlich ist. In der Regel kommt die Haftpflichtversicherung oder sogar die Vollkaskoversicherung dafür auf. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Schadensregulierung.

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