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Rechtsanwalt Unfall Schwelm

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Vom Schock zum Verlust - Was ich nach einem Unfall unternehmen sollte

Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Ist Ihr Auto stark beschädigt? Unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind – der Schock sitzt immer tief. Doch ich empfehle, am Unfallort einen klaren Kopf zu bewahren, denn es müssen wichtige Fragen geklärt werden. Dabei steht nicht nur die Schadensregulierung im Fokus; dem (vermeintlichen) Unfallverursacher können auch Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot drohen.
Viele Autofahrer scheuen sich aus Kostengründen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Doch ohne rechtliche Unterstützung kann die Situation für Sie viel schlimmer ausgehen. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und unrechtmäßige Forderungen abzuwehren. So bleiben Ihnen höhere Unfallkosten oder sogar ein strafrechtliches Verfahren erspart.

Unfallkosten - wer was und wie viel zu zahlen hat

Nach einem Verkehrsunfall ist es entscheidend, die Schadensregulierung ordnungsgemäß zu erledigen. Dabei sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen: Die Kostenübernahme hängt von der Unfallbeteiligung ab!

  • Wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld tragen

    • Sie müssen keine Kosten übernehmen

    • Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haftet für Schäden sowie für Ihre Anwaltskosten

    • Der gesamte Prozess der Schadensregulierung erfolgt über die KFZ-Haftpflichtversicherung

  • Wenn Sie eine Teilschuld haben

    • Die Schuld wird entsprechend des individuellen Verschuldungsgrades auf die Parteien verteilt

    • Schaden- und Anwaltskosten werden anteilig erstattet

  • Wenn Sie die volle Schuld am Unfall tragen

    • Ich empfehle, einen Anwalt einzuschalten

    • Dieser kann unrechtmäßige Forderungen abwehren und die Kosten senken

    • Unter keinen Umständen sollten Sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben

    • Bei schweren Unfällen wird ein Strafverfahren eingeleitet

      • Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht

      • Geben Sie lediglich Ihre Personalien an

      • Ihre eigene Versicherung muss für den Schaden aufkommen, der am Fahrzeug des Unfallgegners entstanden ist

      • Bei Vollkasko-Versicherung sind auch die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgedeckt

    • Unfallbeteiligte können sich bei Verkehrsunfällen strafbar machen:

      • Unfallflucht

      • Unterlassene Hilfeleistung

      • Fahrlässige Körperverletzung

      • Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, Fahrverbote und Punkte in Flensburg

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Anwalt einschalten lohnt sich!

Viele Beteiligte eines Autounfalls zögern, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Anwaltskosten und hohen Versicherungsausgaben sind abschreckend. Doch es lohnt sich für Sie! Ich unterstütze Sie in Berlin bei allen Anliegen rund um Ihren Verkehrsunfall. Ich kläre Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Egal, ob Sie unschuldig sind, eine Teilschuld tragen oder als (vermeintlicher) Unfallverursacher beschuldigt werden. Ich helfe Ihnen, mit sämtlichen Anschuldigungen und Forderungen umzugehen. Dabei bin ich konsequent in der Abwehr und der Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Ich erstelle professionelle Gutachten, um die Schuldfrage zu klären und die Abwicklung mit der Versicherung so einfach wie möglich zu gestalten. Sind Sie in einen Unfall geraten? An Ihrem und dem anderen Fahrzeug ist erheblicher Schaden entstanden? Sie wissen nicht, wer die Schadensregulierung übernimmt? Ich kläre Sie auf und unterstütze Sie bei der Abwehr und Einforderung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen!
Im Falle eines Verkehrsunfalls kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die entstandenen Schäden auf. Diese deckt sowohl die Schäden am Fahrzeug des Geschädigten als auch die Anwaltskosten, die ihm entstehen. Eigene Schäden werden jedoch nicht erstattet. Eine Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt sämtliche Schäden.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, hängt die Kostenübernahme von der Schuldfrage ab. Sollten Sie als Verursacher des Unfalls komplett schuldig sein, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden am anderen Fahrzeug sowie für die Anwaltskosten des Geschädigten aufkommen. Besitzen Sie eine Vollkaskoversicherung, wird diese ebenfalls für Ihren eigenen Schaden aufkommen.
Fallen Sie hingegen unschuldig aus dem Unfall, sind Sie nicht für die Kosten verantwortlich. Tragen Sie jedoch eine Teilschuld, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.
Um die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall zu klären, verwende ich in der Regel einen Unfallbericht, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort. Sollte dies nicht möglich sein oder die Polizei war nicht anwesend, habe ich die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen, der ein professionelles KFZ-Gutachten der Fahrzeuge erstellt. Eine eindeutige Klärung der Schuldfrage ist von großer Bedeutung für die Versicherung.
Nein, bei einem Auffahrunfall trägt nicht automatisch der Hintermann die Schuld. Wenn der Vorausfahrende ohne erkennbaren Grund plötzlich eine Vollbremsung macht und ich als Hintermann nicht rechtzeitig reagieren kann, liegt die Verantwortung nicht bei mir. Es sei denn, es gibt Umstände wie Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn.
Bei einem Unfall umfasst der Prozess die Schadensregulierung sowie die Auszahlung von Schadensersatz, um sicherzustellen, dass die nicht schuldtragende Partei in ihren ursprünglichen Zustand vor dem Unfall zurückversetzt wird. Dieses Ziel strebe ich an, um eine Waffengleichheit zwischen den Parteien zu gewährleisten.
Im Falle einer Teilschuld werden die Anwaltskosten anteilig zurückerstattet. Jede Partei übernimmt die Kosten, für die sie entsprechend der Haftungsquote verantwortlich ist. Dies betrifft sowohl die Anwaltskosten als auch die Schadensersatzkosten für Fahrzeuge oder Personen.
Unachtsames und nachlässiges Fahren kann zu Punkten, Bußgeldern oder einem Fahrverbot führen. In Fällen von Fahrerflucht oder unterlassener Erster Hilfe kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe, wenn mein unvorsichtiges Fahren als fahrlässige Körperverletzung eingestuft wird.
Bleiben Sie an der Unfallstelle ruhig. Erbringen Sie, falls erforderlich, erste Hilfe oder rufen Sie einen Krankenwagen. Lassen Sie die Polizei Ihre Informationen am Unfallort aufnehmen. Aber beachten Sie: Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab! Dies könnte Ihnen schaden. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Kontaktieren Sie mich bereits am Unfallort, denn ich kann Ihnen bei einem Autounfall stets behilflich sein. Unabhängig davon, ob Sie als Unschuldiger, Mitschuldiger oder (vermeintlicher) Hauptverursacher an dem Vorfall beteiligt sind. Ich unterstütze Sie bei der Abwehr und Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen.
In der Regel übernimmt der Hauptverursacher des Unfalls die Kosten für einen Anwalt im Verkehrsrecht, also die Person, die für den Unfall verantwortlich ist. In den meisten Fällen werden diese Kosten von der Haftpflichtversicherung oder gegebenenfalls von der Vollkaskoversicherung getragen. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht kann ich Ihnen bei der Regulierung von Schäden behilflich sein.

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