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Rechtsanwalt Verteidigung gegen Bußgeldbescheide Schwelm

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Verwaltungsrechtliche Sanktionen - und wie ich mich dagegen zur Wehr setzen kann

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Ein Geschwindigkeitsverstoß oder ein Rotlichtverstoß könnte für Sie nachteilige Folgen haben? Bußgeldbescheide, Fahrverbote und weitere Auflagen im Verkehrsordnungsrecht sind ärgerliche Mitteilungen der Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämter. Insbesondere Eintragungen im Fahreignungsregister (auch bekannt als Verkehrssünderdatei in Flensburg) sowie Fahrverbote können erhebliche Konsequenzen für Ihr privates und berufliches Leben nach sich ziehen. Daher ist es entscheidend, dass Sie sich einen kompetenten Rechtsbeistand suchen. So kann ich Ihnen helfen, erfolgreich gegen Ordnungsmaßnahmen im Straßenverkehr vorzugehen.

Als Rechtsanwalt im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht informiere ich Sie darüber, was Sie beachten müssen, um ohne Bußgeld weiterfahren zu können.

Welche Konsequenzen Ihnen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bevorstehen

Zu den häufigsten Verstößen gehören:

  • Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit

  • Überfahren von Rotlicht

  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands oder dichtes Auffahren

  • Fahren unter dem Einfluss von Cannabis und anderen Drogen

  • Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt

  • Missachtung von Lenkzeiten

Die Strafen sind durch verschiedene Verordnungen in einem festgelegten Rahmen definiert. Bei Verstößen drohen Ihnen insbesondere:

  • Verwarngelder von bis zu 55 EUR

  • Bußgelder bis zu 1.000 EUR (bei Verstößen gegen andere Gesetze können diese deutlich höher ausfallen)

  • Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Punkte in Flensburg)

  • Fahrverbote von bis zu 3 Monaten

Dies geht aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit mehreren Rechtsverordnungen hervor, die die Verkehrsordnungswidrigkeiten regeln. Darunter fallen:

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

  • Die FahrzeugZulassungsverordnung (FZV)

  • Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Zusätzlich gibt es weitere Vorschriften aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), wie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), sowie das Fahrpersonalgesetz (FPersG) mit entsprechenden Verordnungen.

Haben Sie Bedenken hinsichtlich Bußgeldern, Fahrverboten und anderen Strafen? Als Rechtsanwalt im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten.

Wie ich mich gegen Bußgelder, Auflagen und Fahrverbote wehren kann

Wenn Ihnen ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder andere Strafen drohen, ist es wichtig, dass Sie Folgendes beachten:

  • Anhörungsbogen oder Zeugenbefragungsbogen

    • Dieser dient der Ermittlung des Fahrers, wenn dessen Identität unklar ist (beispielsweise bei einem unscharfen Blitzerfoto) und der Halter nicht haftet.

    • Sie sollten – und müssen – diesen Bogen nicht ausfüllen. Geben Sie keine Angaben zur Sache preis. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst oder Angehörige zu belasten.

    • Sie müssen lediglich Ihre persönlichen Daten, wie Adresse und Namen, bestätigen.

  • Einspruch einlegen

    • Gegen Bußgelder und weitere Ordnungsmaßnahmen können Sie Einspruch einlegen.

    • Dieser muss schriftlich innerhalb von 2 Wochen bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein. Sollte die Frist ohne eigenes Verschulden (wie bei Krankheit) ablaufen, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.

    • Eine Begründung ist nicht erforderlich. Eine solche wird erst sinnvoll, wenn ein Rechtsanwalt durch Akteneinsicht die Aufzeichnungen und Beweismittel analysiert hat und dann Einspruch erhebt. Oftmals können ungenaue Messdaten und Verfahrensfehler zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

    • Die Behörden prüfen den Bescheid erneut und können entweder das Bußgeldverfahren beziehungsweise Ordnungswidrigkeitsverfahren einstellen (durch einen Abhilfebescheid) oder bestätigen.

  • Fahrverbot umgehen

    • Wenn das Fahrverbot eine besondere Härte darstellt, können Sie dies im Einspruch anführen.

    • Es ist abzuwägen zwischen der Schwere des Verstoßes, einer eventuellen Vorgeschichte von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr sowie den Auswirkungen des Fahrverbots auf Ihr Privat- und Berufsleben.

    • Besondere Umstände sind gegeben, wenn Sie als Berufsfahrer oder Außendienstmitarbeiter auf Ihr Auto angewiesen sind oder einen kranken Verwandten betreuen müssen.

  • Aussageverweigerungsrecht

    • Wichtig ist: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben und sollten sich darüber hinaus nicht zur Sache äußern.

    • Ihr Schweigen wird Ihnen nicht nachteilig ausgelegt.

    • Ein voreiliges Schuldanerkenntnis, ohne anwaltliche Rücksprache, kann im Verfahren gegen Sie verwendet werden.

  • Verjährungsfrist für die Verfolgung und Vollstreckung der Ordnungswidrigkeit

    • Nach Ablauf der Frist darf die Behörde oder das Gericht die Verkehrsordnungswidrigkeit nicht mehr ahnden, beziehungsweise die festgelegte Strafe nicht mehr verfolgen.

    • Die Länge der Frist hängt von der Schwere der Ordnungswidrigkeit und der Höhe der festgelegten Strafe ab.

    • Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt zwischen 3 Monaten und 3 Jahren.

    • Die Vollstreckungsverjährungsfrist liegt zwischen 3 und 5 Jahren.

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Wurde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet? Möchten Sie ein Fahrverbot vermeiden? Als Rechtsanwalt im Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht stehe ich Ihnen zur Seite und verteidige gegen übermäßige und rechtswidrige Maßnahmen.
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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich verteidige Sie gegen Bußgelder und andere Strafen

Wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, stehe ich Ihnen zur Seite. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung verteidige und vertrete ich Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens.

Wesentlich ist, dass Sie die Aussage verweigern und lediglich Ihre Personalien angeben. Kontaktieren Sie mich umgehend, damit Sie die kurzen Rechtsmittelfristen nicht versäumen. Ich beantrage die vollständige Akteneinsicht und berate Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, den Ordnungsbehörden sowie dem Gericht.

Sie brauchen sich keine Gedanken über Bußgelder zu machen. Mit mir bleiben Sie am Steuer.
Sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren wollen, habe ich die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Diesen kann ich, muss ihn jedoch nicht begründen. Die Frist für den Einspruch beträgt 2 Wochen.
Enthält der Bußgeldbescheid wesentliche formale Fehler, wie beispielsweise ein inkorrektes Aktenzeichen oder die Nennung von Tatort und Tatzeit, ist er unwirksam. Bei geringfügigen Formfehlern bleibt der Bescheid jedoch gültig und wird rechtskräftig sowie vollstreckbar, sofern ich nicht dagegen vorgehe.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt grundsätzlich nach drei Monaten. Nach Ablauf dieser Frist kann ich die Ordnungswidrigkeit nicht mehr mit einem Bußgeld belegen. Sollte bereits ein Bußgeldbescheid erlassen worden sein, kann auch die Vollstreckbarkeit verjähren. Diese Frist beträgt, abhängig von der Höhe des Bußgeldes, bis zu 3 Jahre.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann ich Einspruch erheben. Dies ist sinnvoll, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Einspruch erfolgreich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Messungen bei Geschwindigkeitsverstößen ungenau waren oder die Beweismittel fraglich sind. Eine Begründung muss dem Einspruch nicht beigefügt werden.
Im Falle eines Fahrverbots sind Sie verpflichtet, Ihren Führerschein innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel 4 Wochen) abzugeben. Nach Ablauf des Verbots (das zwischen 1 und 6 Monaten dauern kann) wird Ihnen der Führerschein zurückgegeben. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Sperrfrist festgelegt werden, nach der Sie zunächst eine MPU absolvieren müssen.
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn die Möglichkeit besteht, dass er erfolgreich ist. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide haben besonders gute Erfolgsaussichten, wenn zum Beispiel Messungen bei Geschwindigkeitsverstößen ungenau oder Beweismittel fragwürdig sind. Um die Chancen auf Erfolg zu steigern, sollte ich den Einspruch ausführlich begründen.
Bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot verhängt werden. Hierbei wird der Führerschein entzogen oder muss bei der zuständigen Polizeidienststelle abgegeben werden. Entscheidend sind die spezifischen Umstände des Einzelfalls, wie zum Beispiel: Verfügt der Fahrer über Punkte im Fahreignungsregister oder befand er sich unter Alkoholeinfluss?
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ich ein Fahrverbot für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten anordnen, während es bei Verkehrsstraftaten bis zu 6 Monate betragen kann. Der Entzug des Führerscheins erfolgt dauerhaft. In diesem Zusammenhang wird eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt, die in Ausnahmefällen auch lebenslang sein kann.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einem Leistungstest, einer medizinischen Untersuchung sowie einem psychologischen Gespräch. Ich empfehle Ihnen dringend, sich umfassend auf die MPU vorzubereiten.
Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) hat jeder Beschuldigte das Recht, die Aussage zu verweigern. Niemand ist verpflichtet, bei seiner eigenen Verurteilung mitzuwirken. Auch Zeugen haben ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht. Ich empfehle Ihnen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, da alles gegen Sie verwendet werden kann und als zugestanden gilt.

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