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Alkohol am Steuer zur Weihnachtsmarktzeit - das sollten Sie wissen

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Alkohol am Steuer zur Weihnachtsmarktzeit – das sollten Sie wissen

Mit dem Beginn der Weihnachtsmärkte nehmen gesellige Abende bei Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle deutlich zu. Was dabei häufig unterschätzt wird: Schon geringe Mengen Alkohol können ausreichen, um erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen. Gerade in der Vorweihnachtszeit führt die Polizei vermehrt Verkehrskontrollen durch, insbesondere im Umfeld von Weihnachtsmärkten. Nachfolgend erfahren Sie, welche Alkoholgrenzen gelten, wann ein Fahrverbot droht und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten sollten.

Welche Alkoholgrenzen gelten im Straßenverkehr?

Die Straßenverkehrsordnung sieht in Deutschland abgestufte Promillegrenzen vor. Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit vor. In diesem Fall gilt eine Person rechtlich als nicht mehr in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen – unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen festgestellt werden.

Bereits ab 0,3 Promille kann jedoch eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB vorliegen, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder auffälliges Verhalten hinzukommen.

Für bestimmte Personengruppen gelten strengere Regeln. Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren unterliegen einem absoluten Alkoholverbot von 0,0 Promille. Radfahrer müssen ab 1,6 Promille regelmäßig mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Auch hier kann bereits ab 0,3 Promille eine Strafbarkeit bestehen, sofern Ausfallerscheinungen vorliegen.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – womit müssen Sie rechnen?

Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird in der Regel mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.

Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. In diesen Fällen drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Radfahrer gilt ab 1,6 Promille ebenfalls eine Straftat, verbunden mit der Pflicht zur MPU.

Gerade in der Weihnachtszeit ist Vorsicht geboten: Abhängig von Körpergewicht, Trinkmenge und Essverhalten kann bereits ein einzelnes alkoholisches Heißgetränk dazu führen, dass die 0,5-Promille-Grenze überschritten wird.

Welche weiteren Folgen kann Alkohol am Steuer haben?

Neben Bußgeld, Punkten und Fahrverbot können auch strafrechtliche Konsequenzen eintreten. Bei höheren Promillewerten wird häufig der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung festgesetzt. Zudem besteht das Risiko, dass Versicherungen im Schadensfall ihre Leistungen kürzen oder vollständig verweigern, wenn Alkohol im Spiel war.

Richtiges Verhalten bei einer Alkoholkontrolle

Sollte Ihnen Alkohol am Steuer vorgeworfen werden, ist ein besonnenes Verhalten besonders wichtig. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Trinkmenge oder zu Ihrem Alkoholkonsum zu machen. Das Recht zu schweigen steht Ihnen jederzeit zu.

Es empfiehlt sich, frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Eine rechtliche Prüfung kann Messfehler oder Verfahrensmängel aufdecken und unter Umständen dazu beitragen, ein Fahrverbot zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Gerade wenn der Führerschein beruflich benötigt wird, kann dies von entscheidender Bedeutung sein.

Tipps für einen sicheren Weihnachtsmarktbesuch

Wenn Sie den Weihnachtsmarkt besuchen, sollten Sie Ihr Auto nach Möglichkeit stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zurückgreifen. Alternativ können Fahrgemeinschaften mit einem nüchternen Fahrer gebildet werden. Auch alkoholfreie Alternativen wie Kinderpunsch oder alkoholfreier Glühwein sind eine sichere Option. Nicht unterschätzt werden sollte zudem der sogenannte Restalkohol am nächsten Morgen, der ebenfalls zu Sanktionen führen kann.

Fazit

Ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt soll Freude bereiten und nicht in rechtlichen Problemen enden. Bereits geringe Mengen Alkohol können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer noch fahren muss, sollte daher konsequent auf Alkohol verzichten.

Sollten dennoch ein Bußgeldbescheid oder eine Vorladung eingehen, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung sinnvoll, um die drohenden Folgen möglichst gering zu halten.

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FAQ: Alkohol am Steuer

Schon ein Glas Glühwein kann zu einem Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 führen. Aus rechtlicher Sicht empfiehlt es sich daher, nach dem Konsum alkoholischer Getränke nicht mehr zu fahren.
Der Alkoholabbau erfolgt im Durchschnitt mit etwa 0,1 Promille pro Stunde. Dieser Wert kann individuell variieren.
Ja, sie gilt für alle Fahrer in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren.
In der Regel drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
In bestimmten Fällen, etwa bei Messfehlern oder formalen Verfahrensmängeln, kann ein Fahrverbot ganz oder teilweise vermieden werden.
Nein, ein freiwilliger Atemalkoholtest kann abgelehnt werden. Verpflichtend ist lediglich eine richterlich oder staatsanwaltschaftlich angeordnete Blutentnahme.
Ja, jedoch gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Auch hier drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen oder vollständig verweigern.
Ja, bereits beim ersten Verstoß ab 0,5 Promille ist regelmäßig ein Fahrverbot vorgesehen.
Ja, auch am nächsten Morgen kann der Promillewert noch über der zulässigen Grenze liegen und zu Sanktionen führen.

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