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Anhörung im Bußgeldverfahren

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Anhörung im Bußgeldverfahren – So gehe ich richtig vor!

Haben Sie ein Schreiben mit der Überschrift “Anhörung zum Bußgeldverfahren” erhalten? In diesem Dokument wird Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen, wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß. Häufig ist auch ein mehr oder weniger deutliches Lichtbild des Fahrers beigefügt.

Auf der Rückseite des Anhörungsbogens bin ich aufgefordert, anzugeben, ob ich den Verkehrsverstoß zugebe. Zudem soll ich Angaben zu meiner Person und zur Sache machen.

Bevor ich vorschnelle Entscheidungen treffe, ist es wichtig, beim Ausfüllen des Anhörungsbogens keine schwerwiegenden Fehler zu machen.

Im Folgenden erkläre ich, was zu tun ist.

Welche Folgen ergeben sich, wenn der Vorwurf bewiesen wird?

Im Falle eines Nachweises einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhebe ich, je nach spezifischem Verstoß, eine Geldbuße, es werden 1-3 Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von 1-3 Monaten ausgesprochen.

Welche Folgen treten ein, wenn ich den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalte?

Die Übersendung der schriftlichen Anhörung kennzeichnet den Beginn des Bußgeldverfahrens.

  • Dem Betroffenen wird hierbei „rechtliches Gehör“ gewährt, um sich zu seiner Person und zur Sache zu äußern.

  • Diese Anhörung dient der Behörde zur Feststellung des Fahrers, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat.

  • In Deutschland ist nicht der Halter, sondern lediglich der Fahrer für den Verkehrsverstoß verantwortlich, was von der Bußgeldbehörde ermittelt werden muss.

    • Allein Kennzeichen oder Fahrzeugtyp sind hierfür nicht ausreichend, außer bei Park- oder Halteverstößen.

  • Die Anhörung des Fahrers muss spätestens 3 Monate nach dem Verkehrsverstoß stattfinden, da sonst die Verjährung eintritt.

    • Die Unterbrechung der Verjährung erfolgt mit der Anordnung zur Zusendung der Anhörung, wodurch die Verjährungsfrist von 3 Monaten erneut beginnt.

  • Wenn der Betroffene bereits vor Ort von der Polizei angehalten wurde, entfällt eine zusätzliche Anhörung vor Erlass des Bescheides im Bußgeldverfahren, da die Anhörung bereits bei der Polizeikontrolle stattgefunden hat und die Verjährung somit unterbrochen wurde.

  • <spanErhielt der Halter lediglich einen "Zeugenfragebogen", wird die Verjährung nicht unterbrochen.

    • Es ist daher von Bedeutung, die Überschrift des Schreibens zu beachten: „Anhörungsbogen“ oder „Zeugenfragebogen“.

Was soll ich tun, wenn ich den Anhörungsbogen erhalte?

Bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren bin ich als Empfänger des Schreibens nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, auch wenn dies der Inhalt des Anhörungsbogens nahelegt.

  • Der Anhörungsbogen muss ebenfalls nicht zurückgesendet werden, es sei denn, die Personalien sind fehlerhaft.

  • Insbesondere ist es nicht erforderlich oder ratsam, bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren zu benennen, wer das Fahrzeug gefahren hat.

    • Aus dem Schweigen dürfen keinerlei negativen Schlussfolgerungen gezogen werden.

  • Daher sollte ich:

    • Schweigen, um alle Optionen für eine erfolgreiche Verteidigung durch einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht offen zu halten.

    • Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen!

Was sind die häufigsten Fragen an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bezüglich des Anhörungsbogens?

  • Welche Funktion hat der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

    • Der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren informiert mich über den vorgeworfenen Verstoß und kennzeichnet den Beginn des Verfahrens.

    • Er ermöglicht es mir, mein rechtliches Gehör (Art. 103 GG) in Anspruch zu nehmen und mich zu dem Vorwurf zu äußern.

  • Was ist im Anhörungsbogen enthalten?

    • Der Anhörungsbogen enthält Fragen zur Person und zur Sache. Ich achte darauf, zwischen diesen beiden Arten von Fragen zu unterscheiden.

    • Fragen zur Person beziehen sich auf allgemeine Angaben wie Name, Adresse und Beruf. Sie stehen nicht direkt im Zusammenhang mit dem vorgeworfenen Verstoß.

    • Fragen zur Sache hingegen betreffen den konkreten Verstoß und erfordern besondere Vorsicht.

  • Was sollte ich beantworten?

    • Ich bin nicht verpflichtet, die Fragen zur Person zu beantworten, da die Behörde in der Regel meine Identität kennt. Bei Fragen zur Sache sollte ich jedoch äußerst zurückhaltend sein.

    • Schweigen ist eine Option. Ein Schweigen kann nicht als Schuldeingeständnis interpretiert werden.

    • Die Annahme, dass ein Schweigen eine Schuld verbirgt, ist falsch!

    • Auch ein „Teilschweigen“ ist riskant. Wenn ich mich nur zu Teilen äußere, kann dies negativ ausgelegt werden.

    • Meine Empfehlung: Schweigen Sie zur Sache!

    • Es ist jedoch nicht ratsam, eine andere Person als Fahrer zu benennen, um die Punkte zu übernehmen. Dies kann ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen!

  • Muss ich den Anhörungsbogen zurücksenden?

    • Der Anhörungsbogen setzt oft eine Frist (ein bis zwei Wochen) für die Rücksendung. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann ignoriert werden.

    • Ich bin nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen zurückzusenden!

    • Erhalte ich jedoch einen Bußgeldbescheid, muss ich innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Der Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung des Betroffenen erlassen.

Was sollte ich unbedingt vermeiden, wenn ich bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren bin?

  • Telefonische Diskussion mit dem Sachbearbeiter: 

    • Es ist ratsam, den Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde nicht anzurufen, um das Geschehen zu erörtern. 

    • Gespräche werden häufig negativ dokumentiert und könnten gegen mich verwendet werden.

  • Schriftliche Entschuldigungen: 

    • Ich sollte keine schriftlichen Entschuldigungen abgeben, in denen ich den Verkehrsverstoß eingestehe. 

    • Dies könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden und sich nachteilig auf meine Verteidigung auswirken.

  • Falsche Angaben zum Fahrer: 

    • Ich sollte keine falschen Angaben machen und nicht eine andere Person als Fahrer benennen. Dies könnte zu einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung führen. 

    • Die Bußgeldbehörde überprüft regelmäßig die Identität des Fahrers anhand von Lichtbildern aus dem Anhörungsbogen und weiteren Quellen wie Bürgerämtern oder sozialen Medien.

Was sind die Unterschiede zwischen einem Anhörungsbogen und einem Zeugenfragebogen?

  • Ich erhalte per Post einen Anhörungsbogen, der mir als Fahrer einen Verkehrsverstoß vorwirft, wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß.

    • Ich achte auf die Überschrift „Anhörungsbogen“.

  • Es handelt sich hierbei nicht um einen Zeugenfragebogen.

    • Der Zeugenfragebogen ist speziell für den Halter des Fahrzeugs bestimmt und trägt die entsprechende Überschrift „Zeugenfragebogen“.

    • In diesem werde ich gefragt, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes mit dem Fahrzeug gefahren ist.

Wie kann mir ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht Unterstützung bieten?

  • Verjährung: 

    • Wenn der Fahrer nicht der Halter ist, dem der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren zugeschickt wurde, kann ich die Verjährung oft durch Verzögerungsmaßnahmen herbeiführen.

    • Die Bußgeldbehörde steht zeitlich unter Druck, da sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Verkehrsverstoß gegenüber dem Fahrer den Anhörungsbogen erlassen muss.

    • Gelingt es der Bußgeldbehörde nicht rechtzeitig, den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr gegen ihn verfolgt werden.

  • Lichtbild nicht eindeutig:

    • Wenn der Fahrer auf dem Lichtbild nicht eindeutig identifizierbar ist, kann durch Schweigen kein direkter Weg zu ihm gefunden werden.

    • Dies ermöglicht mir, einen Bußgeldbescheid durch ein entsprechendes Vorbringen abzuwenden.

  • Akteneinsicht:

    • Ich kann zudem Akteneinsicht nehmen und weitere Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung finden.

    • Je nach Messgerät müssen nach der Bedienungsanleitung spezielle Voraussetzungen für eine korrekte Messung vorliegen, bei deren Nichterfüllung Fehler auftreten können, die ich aufdecken kann.

  • Besondere Härte:

    • Ist der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen und kann ich eine sogenannte besondere Härte nachweisen.

    • Dadurch kann oft ein Fahrverbot abgewendet werden.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Haben Sie einen Führerscheinentzug erlitten? Liegt Ihnen ein hoher Bußgeldbescheid vor? Dann zögern Sie nicht und ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzu, um Einspruch gegen die Behörde einzulegen!
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