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Cannabis am Steuer

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Cannabis-Legalisierung: Neuer THC-Grenzwert für Fahrer

Die endgültige Verabschiedung der Cannabis-Legalisierung steht nun fest. Auch wenn ein neuer THC-Grenzwert eingeführt werden soll, bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis nach wie vor mit dem Risiko verbunden, den Führerschein zu verlieren.

Cannabis: Einführung eines neuen THC-Limits

Am Donnerstag, dem 28. März, hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Dieser Wert wird als relevant für die Verkehrssicherheit angesehen und könnte in naher Zukunft gesetzlich verankert werden. Bislang existiert kein gesetzlicher Grenzwert für Cannabis am Steuer, jedoch wird ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum in der Rechtsprechung als Maßstab betrachtet, ab dem mit Sanktionen zu rechnen ist.

Der vorherige Grenzwert bleibt vorerst bestehen.

Für die Einführung des vorgeschlagenen Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich. Nach dem Beschluss des Bundestags am 6. Juni ist die Gesetzesänderung jedoch noch nicht wirksam. Dies wird voraussichtlich frühestens im Juli 2024 der Fall sein, sobald der Bundesrat das Gesetz erörtert hat. Bis eine mögliche Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes erfolgt, bleiben die aktuellen strengeren Richtlinien weiterhin in Kraft.

Wenn die Gesetzesänderung umgesetzt wird, könnte das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, insbesondere bei gleichzeitiger Einnahme von Alkohol, als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Dies könnte mit Bußgeldern ab mindestens 1000 Euro geahndet werden, bei Wiederholung sogar bis zu 3500 Euro.

ADAC setzt sich für die Implementierung neuer Messmethoden ein.

Selbst im Falle einer möglichen Gesetzesänderung bin ich der Überzeugung, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollten.

Der Konsum von Cannabis kann die Konzentration und Aufmerksamkeit beeinträchtigen sowie die Reaktions- und Entscheidungszeit verlängern, was zu schweren Unfällen führen kann. Daher halte ich eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Risiken für unerlässlich und sollte möglichst frühzeitig stattfinden.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob alternative Messverfahren, wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geeignet sind, um eine akute Beeinträchtigung durch den Cannabiskonsum zeitnah zum Straßenverkehr zu bewerten oder nachzuweisen. Die Wirksamkeit neuer Messmethoden sollte jedoch vor ihrer Anwendung gründlich evaluiert werden.

Aus diesem Grund bespreche ich den Grenzwert.

Seit Jahren besteht in der Rechtswelt Uneinigkeit über die Angemessenheit des THC-Grenzwerts für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis. Ich habe wiederholt eine Anhebung des aktuellen THC-Werts im Blut empfohlen.

Ich argumentiere, dass der derzeitige THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm so niedrig ist, dass er lediglich den Konsum von Cannabis nachweist. Dieser Grenzwert erlaubt jedoch keinen eindeutigen Schluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung.

1. April: Legalisierung von Cannabis

Seit dem 1. April wird Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel angesehen. Als Erwachsener darf ich nun bis zu 25 Gramm Cannabis legal besitzen und mitführen. In meinen privaten Räumlichkeiten sind ebenfalls bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen erlaubt, sowie bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum. Darüber hinaus ist der Anbau und die Abgabe von Cannabis in speziellen Vereinen möglich.

Die angedachten Cannabis-Geschäfte, in denen Rauschprodukte frei verkauft werden können, werden vorerst nicht eingeführt. Der Verkauf wird zunächst in Deutschland im Rahmen von Modellprojekten erprobt, allerdings erfordert dies ein separates Gesetz, das zurzeit noch nicht vorliegt.

Wurden Sie mit einem erhöhten THC-Wert am Steuer angehalten? Droht Ihnen nun der Entzug Ihres Führerscheins? Ich überprüfe Ihren Fall als erfahrener Rechtsanwalt und unterstütze Sie bei der Abwehr sämtlicher Anschuldigungen.

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