Kontakt
Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Sie haben eine Eigenbedarfskündigung Ihres Vermieters erhalten? Ihr Vermieter möchte Sie aus der Wohnung vertreiben? Die Kündigungsgründe erscheinen unglaubwürdig? Legen Sie Widerspruch ein!
In vielen Fällen sind Kündigungen des Mietverhältnisses unwirksam. Als Mieter verfügen Sie über umfangreichen Rechtsschutz. Mit einem Widerspruch und überzeugenden Argumenten können Sie Ihre Mietwohnung sichern. Daher ist es essenziell, dass Sie als Mieter Ihre Rechte und Pflichten kennen. Als Rechtsanwalt im Mietrecht erkläre ich Ihnen, worauf Sie achten müssen. Mit einem Widerspruch gegen den Eigenbedarf und schlagkräftigen Argumenten gegen den Kündigungsgrund biete ich Ihnen den optimalen Kündigungsschutz. Ob als Vermieter oder Mieter – ich vertrete Sie und schütze Ihre Wohnung.
Um sich wirksam gegen eine Kündigung zu verteidigen, sollten Sie folgendes berücksichtigen:
Kündigungsgrund – die Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß begründet ist
Bei ordentlichen Kündigungen: Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nachweisen
Eigenbedarf
Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, Familienmitglieder, nahe Verwandte oder Angehörige seines Haushalts benötigen
Dazu gehören: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen
Ausgeschlossen sind: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder andere Angehörige
Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) können keinen Eigenbedarf geltend machen
Die Notwendigkeit muss bis zum Auszug des Mieters bestehen bleiben
Vertragsverletzungen: wie unpünktliche Mietzahlungen, Verletzung der Hausordnung, unerlaubtes Untervermieten oder das Halten von Haustieren ohne Zustimmung
Wirtschaftliche Gründe, wenn eine weitere Vermietung erhebliche Nachteile verursachen würde
Bei außerordentlichen Kündigungen: Der Vermieter muss begründen, warum die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist
In Härtefällen kann der Mieter der Kündigung widersprechen
Ein Härtefall liegt insbesondere vor bei mangelndem Ersatzwohnraum, geringem Einkommen, hohem Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kindern oder Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel
Überwiegen berechtigte Interessen des Mieters, verlängert sich das Mietverhältnis
Der Widerspruch muss mindestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich und eigenhändig unterzeichnet erklärt werden
Formalia – die Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie den formalen Anforderungen nicht entspricht
Die Kündigung muss dem Mieter schriftlich zugestellt werden
Der Kündigungsgrund muss konkret und darf nicht pauschal angegeben werden
Kündigungsfrist – die Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht fristgerecht erfolgt
Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs
Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses
3 Monate Frist bei einem Mietverhältnis von bis zu 5 Jahren
6 Monate Frist bei einem Mietverhältnis von 5 bis 8 Jahren
9 Monate Frist ab einem Mietverhältnis von 8 Jahren
Klageort
Es ist das Amtsgericht (AG) im Bezirk zuständig, in dem sich die Wohnung befindet
Wenn Ihre Wohnung gekündigt wird, stehe ich Ihnen zur Seite. Das Mietrecht schützt den Mieter, daher haben Kündigungen hohe Voraussetzungen. Es gelten genaue Fristen und überzeugende Argumente. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung nutzen oder als Mieter Ihre Wohnung behalten. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung im Mietrecht weiß ich, worauf es ankommt. Ich berate und vertrete Sie rund um das Thema Mietverträge und Kündigungen. Sie schildern Ihren Sachverhalt und ich überlege das weitere Vorgehen. Ich prüfe Ihre Kündigung und lege Widerspruch ein. Gerne übernehme ich die Kommunikation mit dem Vermieter, Sachverständigen und dem Gericht. Hierbei setze ich auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu schonen. Falls notwendig, setze ich Ihr Recht auch vor Gericht durch.
Informieren Sie sich jetzt in meiner kostenlosen Erstberatung.
Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen