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Gegen Kündigung der Wohnung wehren

Rechtsbeitrag im Mietrecht

Einspruch - Schützen Sie sich vor unrechtmäßigen Kündigungen!

Sie haben eine Eigenbedarfskündigung Ihres Vermieters erhalten? Ihr Vermieter möchte Sie aus der Wohnung vertreiben? Die Kündigungsgründe erscheinen unglaubwürdig? Legen Sie Widerspruch ein!

In vielen Fällen sind Kündigungen des Mietverhältnisses unwirksam. Als Mieter verfügen Sie über umfangreichen Rechtsschutz. Mit einem Widerspruch und überzeugenden Argumenten können Sie Ihre Mietwohnung sichern. Daher ist es essenziell, dass Sie als Mieter Ihre Rechte und Pflichten kennen. Als Rechtsanwalt für Mietrecht erkläre ich Ihnen, worauf Sie achten müssen. Mit einem Widerspruch gegen den Eigenbedarf und schlagkräftigen Argumenten gegen den Kündigungsgrund biete ich Ihnen den optimalen Kündigungsschutz. Ob als Vermieter oder Mieter – ich vertrete Sie und schütze Ihre Wohnung.

Einspruch – darauf sollte geachtet werden

Um sich wirksam gegen eine Kündigung zu verteidigen, sollten Sie folgendes berücksichtigen:

  • Kündigungsgrund – die Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß begründet ist

    • Bei ordentlichen Kündigungen: Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nachweisen

      • Eigenbedarf

        • Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, Familienmitglieder, nahe Verwandte oder Angehörige seines Haushalts benötigen

        • Dazu gehören: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen

        • Ausgeschlossen sind: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder andere Angehörige

        • Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) können keinen Eigenbedarf geltend machen

        • Die Notwendigkeit muss bis zum Auszug des Mieters bestehen bleiben

      • Vertragsverletzungen: wie unpünktliche Mietzahlungen, Verletzung der Hausordnung, unerlaubtes Untervermieten oder das Halten von Haustieren ohne Zustimmung

      • Wirtschaftliche Gründe, wenn eine weitere Vermietung erhebliche Nachteile verursachen würde

    • Bei außerordentlichen Kündigungen: Der Vermieter muss begründen, warum die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist

    • In Härtefällen kann der Mieter der Kündigung widersprechen

      • Ein Härtefall liegt insbesondere vor bei mangelndem Ersatzwohnraum, geringem Einkommen, hohem Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kindern oder Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel

      • Überwiegen berechtigte Interessen des Mieters, verlängert sich das Mietverhältnis

      • Der Widerspruch muss mindestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich und eigenhändig unterzeichnet erklärt werden

  • Formalia – die Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie den formalen Anforderungen nicht entspricht

    • Die Kündigung muss dem Mieter schriftlich zugestellt werden

    • Der Kündigungsgrund muss konkret und darf nicht pauschal angegeben werden

  • Kündigungsfrist – die Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht fristgerecht erfolgt

    • Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs

    • Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses

      • 3 Monate Frist bei einem Mietverhältnis von bis zu 5 Jahren

      • 6 Monate Frist bei einem Mietverhältnis von 5 bis 8 Jahren

      • 9 Monate Frist ab einem Mietverhältnis von 8 Jahren

  • Klageort

    • Es ist das Amtsgericht (AG) im Bezirk zuständig, in dem sich die Wohnung befindet

Wie kann ich Ihnen behilflich sein?

Wenn Ihre Wohnung gekündigt wird, stehe ich Ihnen zur Seite. Das Mietrecht schützt den Mieter, daher haben Kündigungen hohe Voraussetzungen. Es gelten genaue Fristen und überzeugende Argumente. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung nutzen oder als Mieter Ihre Wohnung behalten. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung im Mietrecht weiß ich, worauf es ankommt. Ich berate und vertrete Sie rund um das Thema Mietverträge und Kündigungen. Sie schildern Ihren Sachverhalt und ich überlege das weitere Vorgehen. Ich prüfe Ihre Kündigung und lege Widerspruch ein. Gerne übernehme ich die Kommunikation mit dem Vermieter, Sachverständigen und dem Gericht. Hierbei setze ich auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu schonen. Falls notwendig, setze ich Ihr Recht auch vor Gericht durch.

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