Rechtsanwalt Michael Siebel - Schnell. Digital. Nah.

Sicher unterwegs in Herbst und Winter - worauf Autofahrer jetzt achten sollten

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Sicher unterwegs in Herbst und Winter – worauf Autofahrer jetzt achten sollten

Mit sinkenden Temperaturen und kürzeren Tagen verschlechtern sich die Bedingungen auf deutschen Straßen spürbar. Regen, Nebel, Glätte und frühe Dunkelheit erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Umso wichtiger sind ein technisch einwandfreies Fahrzeug, die passende Bereifung und eine angepasste Fahrweise. Der folgende Überblick zeigt, welche rechtlichen Vorgaben gelten, welche Konsequenzen drohen können und wie Autofahrer rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.

Winterreifen: Keine Stichtage, sondern situative Pflicht

Eine kalendarische Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Maßgeblich ist vielmehr § 2 Abs. 3a StVO, der eine situative Winterreifenpflicht vorsieht.

Das heißt: Sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen – etwa bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – dürfen Fahrzeuge nur mit geeigneten Reifen geführt werden. Zulässig sind Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke).

Wichtig zu wissen:

  • Ausschließlich Reifen mit Alpine-Symbol erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

  • Reifen mit reinem M+S-Kennzeichen sind nur noch zulässig, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden – diese Übergangsregelung endete am 30.09.2024.

  • Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm Profiltiefe. Für ausreichende Bodenhaftung im Winter werden jedoch mindestens 4 mm dringend empfohlen.

Bußgeld, Punkte und Haftungsfallen

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür werden in der Regel 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister verhängt. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöhen sich die Sanktionen entsprechend.

Besonders problematisch wird es bei einem Unfall. Versicherungen können ihre Leistungen kürzen oder im Einzelfall ganz verweigern, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet war. Selbst bei einem Unfall, der überwiegend durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde, kann eine Mithaftung entstehen, wenn beispielsweise mit ungeeigneten Reifen gefahren wurde.

Schlechte Sicht und Dunkelheit: Technik und Fahrweise sind entscheidend

Mit der Umstellung auf die Winterzeit verschlechtern sich die Sichtverhältnisse oft erheblich. Viele Unfälle passieren, weil Fahrzeuge, Fußgänger oder Radfahrer zu spät erkannt werden.

Eine funktionierende Beleuchtung, saubere Scheinwerfer und eine korrekte Einstellung sind daher ebenso wichtig wie eine leistungsfähige Batterie, deren Kapazität bei Kälte deutlich abnimmt. Auch Scheibenwischer und Frostschutz sollten rechtzeitig überprüft werden, da freie Sicht im Winter besonders schnell eingeschränkt ist. Ergänzend dazu ist eine defensive Fahrweise unerlässlich: Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand sollten stets an die Sicht- und Straßenverhältnisse angepasst werden.

Unfall bei winterlichen Bedingungen: richtig handeln

Trotz sorgfältiger Vorbereitung lassen sich Unfälle im Winter nicht immer vermeiden. In einem solchen Fall sollte zunächst die Unfallstelle abgesichert werden, etwa durch Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck. Bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage ist die Polizei zu verständigen.

Zur späteren Beweisführung empfiehlt es sich, Fotos von den beteiligten Fahrzeugen, den Schäden, der Umgebung und möglichen Bremsspuren anzufertigen. Auf Schuldeingeständnisse sollte verzichtet werden. Gerade bei Glätte oder nicht geräumten Straßen ist die Haftungsfrage häufig komplex. Eine rechtliche Beratung kann helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder eigene Ansprüche durchzusetzen.

Fazit: Vorbereitung reduziert Risiken

Die dunkle Jahreszeit stellt besondere Anforderungen an Autofahrer. Wer rechtzeitig auf geeignete Bereifung achtet, sein Fahrzeug technisch überprüft und defensiv fährt, kann viele Gefahren vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Unfall, ist es entscheidend, die eigene rechtliche Position zu kennen und frühzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Häufige Fragen zum Autofahren im Winter

Bewährt hat sich die Faustregel „O bis O“, also von Oktober bis Ostern.
Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen.
Über die DOT-Nummer an der Reifenflanke. Die Angabe „3521“ steht beispielsweise für die 35. Kalenderwoche 2021.
Nein. Bereits bei drohender Glätte, Schneematsch oder Reifglätte sind Sommerreifen unzulässig.
Mindestens 4 mm, da darunter die Haftung deutlich nachlässt.
Ja, insbesondere bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Fahren mit Sommerreifen auf Schnee.
Unter bestimmten Voraussetzungen die zuständige Kommune, allerdings nur bei einer Verletzung der Streupflicht.
Nein, eine witterungsgerechte Bereifung wird jedoch dringend empfohlen.
Der Anbieter ist für die vorschriftsmäßige Bereifung verantwortlich.
Die Unfallstelle sichern, die Polizei verständigen, Beweise sichern und rechtlichen Rat einholen.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht-mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Michael Siebel.

Adresse

An der Rennbahn 52
58332 Schwelm

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 9:00 bis 14:00 Uhr & 15:00 bis 19:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich