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Untermiete nicht erlaubt - Was tun, wenn der Vermieter widerspricht?

Fachbeitrag im Mietrecht

Untermiete nicht erlaubt – Was tun, wenn der Vermieter widerspricht?

Viele Mieter stehen vor der Frage, ob sie ein freies Zimmer oder ihre ganze Wohnung weitervermieten dürfen, zum Beispiel um Kosten zu sparen oder während längerer Abwesenheit. Oft erteilt der Vermieter jedoch keine Zustimmung. Dieser Beitrag erklärt einfach und verständlich, welche Rechte und Pflichten Sie als Hauptmieter haben, wann der Vermieter berechtigt widersprechen darf und welche Schritte Ihnen in solchen Fällen offenstehen.

1. Wann ist Untermiete grundsätzlich erlaubt?

Mieter dürfen ihre Wohnung nicht ohne Erlaubnis des Vermieters an Dritte weitergeben. Das regelt § 540 BGB ausdrücklich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch nach § 553 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung.

  • Anspruch auf Untervermietung besteht, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

  • Solche Interessen sind etwa eine beruflich bedingte vorübergehende Ortsverlagerung, finanzielle Engpässe nach Trennung oder Arbeitslosigkeit oder ein neuer Partner zieht bei Ihnen ein.

  • Das Interesse muss nachvollziehbar und nicht außergewöhnlich sein – bereits eine spürbare wirtschaftliche Entlastung genügt.

2. Wann darf der Vermieter die Untervermietung verweigern?

Ein pauschales „Nein“ des Vermieters ist unzulässig. Er darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder die Wohnung durch den Untermieter unzumutbar überbeansprucht würde.

  • Wichtiger Grund in der Person des Untermieters, etwa mangelnde Bonität oder frühere Mietverstöße.
  • Überbelegung, wenn die vereinbarte Wohnfläche deutlich überschritten würde.
  • Unzumutbare Nutzung, zum Beispiel lärmintensive Musikproben oder gewerbliche Tätigkeiten.

3. Welche Rechte haben Mieter bei unberechtigter Verweigerung?

Lehnt der Vermieter ohne triftigen Grund ab, können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

  • Schadensersatz: Erstattung finanzieller Nachteile, wenn Sie infolge der verweigerten Untervermietung höhere Kosten tragen.
  • Zustimmung einklagen: Gerichtlich feststellen lassen, dass die Untervermietung zu gestatten ist.
  • Außerordentliche Kündigung: Bei existenzieller Unzumutbarkeit kann eine verkürzte Kündigungsfrist möglich sein.

4. Typische Fehler und Risiken bei unangemeldeter Untervermietung

Untervermietung ohne Vermieter-Zustimmung kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

  • Abmahnung oder fristlose Kündigung bei unberechtigter Weitergabe der Wohnung.
  • Risiko von Schadensersatzforderungen, wenn der Untermieter Schäden verursacht.
  • Ungültigkeit von Untermietverträgen und mögliche Ausweisung des Untermieters.

5. Praxistipps zur rechtssicheren Untermiet-Vereinbarung

Planen Sie eine Untervermietung, beachten Sie folgende Punkte, um Streit zu vermeiden:

  • Antrag schriftlich stellen und begründetes Interesse darlegen.
  • Untermieter namentlich benennen sowie Dauer und Umfang der Untermiete genau angeben.
  • Klären Sie Mietzins und Nebenkostenbeteiligung transparent im Untermietvertrag.
  • Fristgerecht auf die Vermieter-Antwort achten, um spätere Rechtsnachteile zu vermeiden.

6. Wie kann ich Ihnen behilflich sein?

Ich prüfe Ihren Untermietungsantrag, formuliere rechtssichere Schreiben an den Vermieter und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – außergerichtlich und vor Gericht. So schützen Sie sich vor Abmahnungen, Kündigung und unangenehmen Überraschungen. Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Termin zu vereinbaren.

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