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Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Michael Siebel.
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Sowie nach Vereinbarung Hausbesuche möglich
Der wichtigste Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Mietrecht liegt im Zweck der Nutzung der Immobilie:
Privatmietrecht: Hier wird Wohnraum vermietet, also Räume, die zum dauerhaften Wohnen bestimmt sind.
Gewerbemietrecht: Bei der gewerblichen Vermietung werden Räume für berufliche oder unternehmerische Zwecke genutzt, etwa für Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Geschäfte oder Lagerflächen.
Sobald ein Mieter die Räume ausschließlich oder überwiegend zu geschäftlichen Zwecken nutzt, handelt es sich um ein Gewerbemietverhältnis – auch dann, wenn der Mietvertrag zunächst allgemein als „Mietvertrag“ bezeichnet wird.
Das Privatmietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besonders stark geregelt und enthält zahlreiche Mieterschutzvorschriften. Dazu gehören etwa:
Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Mieter von Wohnraum vor willkürlichen Kündigungen oder überhöhten Mieten geschützt sind.
Im Gewerbemietrecht hingegen gelten diese Schutzmechanismen nicht oder nur eingeschränkt. Gewerbemieter und Vermieter haben hier größere Vertragsfreiheit – was einerseits mehr Flexibilität bedeutet, andererseits aber auch mehr Risiko für die schwächere Vertragspartei.
Da das Gewerbemietrecht weniger gesetzlich geregelt ist, kommt es hier besonders auf den Inhalt des Mietvertrages an. Themen wie:
Im Wohnraummietrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei Eigenbedarf oder Vertragsverletzungen des Mieters.
Im Gewerbemietrecht hingegen können die Parteien frei festlegen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Fristen der Vertrag gekündigt werden kann. Oft werden befristete Mietverträge über mehrere Jahre abgeschlossen, um Planungssicherheit zu schaffen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Schriftform: Gewerbemietverträge, die länger als ein Jahr laufen sollen, müssen schriftlich abgeschlossen werden (§ 550 BGB). Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt der Vertrag automatisch als auf unbestimmte Zeit geschlossen – mit den gesetzlichen Kündigungsfristen.
Im Privatmietrecht ist die Schriftform dagegen nur empfehlenswert, aber keine Gültigkeitsvoraussetzung.
Ob privat oder gewerblich – Mietverträge sind rechtlich komplexe Vereinbarungen, die oft über Jahre hinweg erhebliche finanzielle Bedeutung haben.
Gerade im Gewerbemietrecht ist es entscheidend, die Vertragsinhalte individuell auszuhandeln und rechtssicher zu gestalten. Unklare Formulierungen oder fehlende Regelungen können im Streitfall teuer werden.
Eine anwaltliche Beratung hilft, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch klare Vertragsklauseln zu vermeiden. So lassen sich Konflikte zwischen Mieter und Vermieter schon im Vorfeld verhindern.
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