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Ihr Rechtsanwalt Michael Siebel.
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Das Vertragsrecht umfasst sämtliche juristischen Regelungen, die mit Verträgen in Zusammenhang stehen. Jedoch ist das Vertragsrecht nicht einheitlich geregelt. Besondere Vorschriften gelten insbesondere in speziellen Konstellationen, wie etwa bei Verträgen zwischen Unternehmen, im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder bei Verträgen mit internationalem Bezug. Dieses Rechtsgebiet lässt sich grob in drei Bereiche unterteilen:
Fragen zum Zustandekommen des Vertrags, einschließlich des Vertragsschlusses und der Vertragsgestaltung
Bestimmungen zur Vertragsabwicklung, die die Erfüllung der einzelnen Vertragsinhalte betreffen.
Regelungen zu den Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen, einschließlich der Bestimmungen zu Verboten und Vertragsstrafen.
Die Grundlage: Ein Vertrag
Der zentrale Anknüpfungspunkt im Vertragsrecht ist der Vertrag, für den sämtliche Regelungen im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt sind. Diese allgemeinen Regelungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich der besonderen Verträge im Schuldrecht und dinglichen Verträge im Sachenrecht. Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze für Händler, wie das Handelsgesetzbuch (HGB), und für Aktiengesellschaften, wie das Aktiengesetz (AktG).
Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich mindestens zwei Parteien durch übereinstimmende Willenserklärungen einigen. Diese Einigung muss jedoch nicht immer schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Es ist jedoch ratsam, Verträge schriftlich abzuschließen, um die spätere Beweisführung zu erleichtern. Die Vertragsparteien müssen in jedem Fall geschäftsfähig sein, was von der Volljährigkeit abhängt. Minderjährige können jedoch in einem bestimmten Rahmen Geschäfte abschließen, während geistige Krankheiten die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen können.
Sollte eine Vertragspartei nicht geschäftsfähig sein oder andere Hindernisse bestehen, können sich die Parteien vertreten lassen. Der Stellvertreter schließt den Vertrag dann für und gegen den Vertretenen ab.
Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Vertragsgestaltung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich berate Sie und erstelle Ihren Vertrag, um rechtliche Risiken durch klare Regelungen zu vermeiden.
Durch den Abschluss eines Vertrags entsteht ein Schuldverhältnis, das durch die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmt wird. Beim Kauf eines Brötchens hat der Käufer die Pflicht, den Kaufpreis zu entrichten, während er das Recht auf die Übereignung des Brötchens erhält. Aufgrund der Privatautonomie können die Parteien frei entscheiden, ob und wie sie sich vertraglich binden möchten. Der genaue Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die Vereinbarung der Vertragsparteien festgelegt, gemäß der Vertragsfreiheit. Dennoch hat der Gesetzgeber im Besonderen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmte Vertragstypen geregelt, an denen man sich orientieren kann. Dazu zählen:
Veräußerungsverträge wie Kauf, Tausch und Schenkung
Gebrauchsüberlassungsverträge wie Miete, Pacht, Leihe und Darlehen
Dienstleistungs- und Herstellungsverträge wie Dienst, Werk und Geschäftsbesorgung
Sicherungsverträge wie Bürgschaft, Anerkenntnis und Vergleich
Je nach Art des Vertrags bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Erfüllung. Ein Kaufvertrag wird beispielsweise durch die Übereignung des Kaufgegenstands erfüllt, während ein Werkvertrag durch die Fertigstellung des Werks erfüllt wird. Die Parteien können jedoch hinsichtlich Zeit und Ort der Leistungserbringung flexibel abweichen.
Komplizierte Vertragskonstellationen? Wenn verschiedene Verträge miteinander verzahnt sind, kann es herausfordernd sein, den Überblick über die eigenen vertraglichen Rechte und Pflichten zu behalten. Kontaktieren Sie mich jetzt, um Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und -analyse zu erhalten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Bestimmte Vereinbarungen können unwirksam sein, insbesondere wenn der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (insbesondere gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei „Schwarzarbeit“) oder wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht gültig sind. Die Rechtsprechung zu AGB greift immer dann, wenn vorformulierte Vertragsbedingungen in einen Vertrag aufgenommen werden. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn sie eine Partei unangemessen benachteiligen. Dies ist besonders wichtig im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Der Gesetzgeber hat hierzu im Bürgerlichen Gesetzbuch einen Katalog einschlägiger, unzulässiger Klauseln festgelegt.
Nichteingehaltene Vereinbarungen: Worauf bei Leistungsstörungen zu achten ist
Die Regelungen des Sachenrechts bilden einen wesentlichen Teil des Zivilrechts und regeln die Rechtsbeziehungen in Bezug auf Sachen, einschließlich deren Nutzung und Veräußerung. Die grundlegenden Bestimmungen hierzu sind im BGB verankert und werden durch spezielle Gesetze wie das WEG ergänzt. Dabei wird zwischen beweglichen Sachen (z.B. Brötchen), unbeweglichen Sachen (wie Grundstücke), grundstücksgleichen Rechten (z.B. Wohneigentum) sowie Rechten wie Nießbrauch und Pfand unterschieden. Diese unterliegen den sogenannten PASTA-Grundsätzen:
Publizität
Absolutheit
Spezialität
Typenzwang
Abstraktion
Eigentum im Vergleich zu Besitz
Zwischen Eigentum und Besitz besteht ein Unterschied. Eigentum bedeutet, dass man das Recht an der Sache hat, während Besitz bedeutet, dass man die Sache tatsächlich innehat. Beispielsweise kann der Sohn das Auto des Vaters nutzen, wenn er es fährt, doch der Eigentümer bleibt der Vater, sofern das Auto auf ihn zugelassen ist. Ebenso ist zwischen der vertraglichen und dinglichen Einigung beim Vertragsabschluss zu unterscheiden. Wenn man etwa ein Brötchen beim Bäcker kauft, wird man nicht sofort Eigentümer. Der Verkäufer muss es zunächst übergeben. Die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer hängen von den vertraglichen Bedingungen ab. Insbesondere gehören dazu:
das Nießbrauchrecht
das Pfandrecht
das Anwartschaftsrecht
das Sicherungsrecht
das Hypothekenrecht
die Grundschuld
Verträge mit internationaler Reichweite
In einer zunehmend globalisierten Welt haben Verträge oft einen internationalen Bezug. Die Rechtsordnung eines ausländischen Landes kann aus verschiedenen Gründen relevant sein, etwa aufgrund der Herkunft der Vertragsparteien, dem Ort der Leistung oder anderen Umständen. Das internationale Privatrecht bestimmt, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Dabei sind europäische Gesetze wie die Römischen Verträge (Rom I-III), die EuGVO/Brüssel-I-VO oder das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie internationales Recht wie das UN-Kaufrecht (CISG) zu berücksichtigen. Wenn die betroffenen Länder der Konvention beigetreten oder den bilateralen Vertrag ratifiziert haben, ist das internationale Recht direkt vollstreckbar. Es kann jedoch kompliziert werden, da formelle Regelungen und inhaltliche Bestimmungen möglicherweise unterschiedlichen Gesetzen unterliegen können. Bei der Abwicklung von Verträgen können auch verschiedene Rechtsordnungen für einzelne Aspekte relevant sein. Dies erhöht das Haftungsrisiko erheblich.
Meine Beratung unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung im internationalen Handel, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Wie läuft die rechtliche Durchsetzung ab?
Die Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen erfolgt im Rahmen eines Zivilprozesses vor den ordentlichen Gerichten. Der Instanzenzug beginnt je nach Streitwert vor dem Amtsgericht (AG) oder Landgericht (LG) und führt über die Oberlandesgerichte (OLG). Das höchste Zivilgericht ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Zivilprozess sind sowohl Kläger als auch Beklagter die Herren des Verfahrens und können dieses durch einen Vergleich vorzeitig beenden. Bei einem Urteil stehen mehrere Rechtsbehelfe wie Berufung und Revision zur Verfügung. Alternativ kann ein Streit auch außergerichtlich beigelegt werden, etwa durch ein Mahnverfahren oder die Einschaltung einer Schlichtungsstelle. Erhält der Kläger durch das Urteil einen vollstreckbaren Titel, ist dieser durch das Vollstreckungsverfahren durch staatliche Vollstreckungsorgane, wie beispielsweise den Gerichtsvollzieher, durchzusetzen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen benötigen oder eine ungerechtfertigte Forderung erhalten haben und einen Beschluss anfechten möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Aus meiner Erfahrung habe ich festgestellt, dass es in der Gerichtsbarkeit ständig zu Auseinandersetzungen über Verträge kommt. Kürzlich musste der Bundesgerichtshof (BGH) über die Geschäftspraxis mehrerer Banken entscheiden und urteilte, dass die Gebührenanpassung durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden unzulässig ist. Somit haben Bankkunden das Recht auf Rückzahlung überhöhter Entgelte.
Der VW-Dieselskandal bleibt auch weiterhin ein kontroverses Thema. Mehrere Eigentümer von gebrauchten VW-Fahrzeugen hatten geklagt, aber der BGH entschied, dass ihre Ansprüche verjährt seien. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren war bereits vor Einreichung der Klage abgelaufen. Es war entscheidend, wann die einzelnen Kläger Kenntnis von ihrem Anspruch erlangten. Es muss dabei zwischen Neuwagenkäufern und Gebrauchtwagenbesitzern unterschieden werden.
Falls Sie sich fragen, ob ein neues Grundsatzurteil auch auf Ihren Fall anwendbar ist oder Fragen zur Gültigkeit Ihrer bestehenden Verträge haben, kann ich Ihnen möglicherweise weiterhelfen.
Mein Tätigkeitsbereich im Zivilrecht umfasst die umfassende Beratung und Vertretung in allen Belangen dieses Rechtsgebiets. Aufgrund der ständigen Aktualisierung von Verordnungen, Reformen und Rechtsprechung gestaltet sich das Verwaltungsrecht oft dynamisch und unübersichtlich. Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Sie auf der rechtlich sicheren Seite stehen.
Generelle Aufgaben
Prüfung der Wirksamkeit von Verträgen
Erstellung von Verträgen
Verfassen und Überprüfung von AGB
Vorgehen gegen vertragliche Pflichtverletzungen
Klärung der Rechtslage bei Nichterfüllung von Verträgen
Prüfung von Schadenersatzansprüchen
Geltendmachung von Verzugsschäden
Überprüfung der Vertretungsberechtigung
Geltendmachung von vertraglichen Sach- und Rechtsmängeln
Rückabwicklung von Verträgen
Klärung von Haftungsfragen bei Sachmängeln
Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung
Überprüfung von Herausgabeansprüchen
Schuldrecht
Veräußerungsverträge
Schenkungsvertrag
Tauschvertrag
Kaufvertrag
Gebrauchsüberlassungsverträge
Mietvertrag
Pachtvertrag
Leihvertrag
Darlehen
Leasing
Leistung von Diensten und Herstellung von Gewerken
Dienstvertrag
Werkvertrag
Geschäftsbesorgungsvertrag
Sichernde Verträge
Bürgschaft
Anerkenntnis
Vergleich
Erstellung von AGB
Sachenrecht
Verfügungsvertrag
Familienrecht
Eheverträge
Partnerschaftsverträge
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Erbrecht
Testament
Erbvertrag
Wirksamkeit von Verträgen nach dem Tod
Finanzwesen
Finanzkontrakt
Kreditvertrag
Sicherungsvertrag
Versicherungsvertrag
Internationale Verträge
Meine Angebote im Bereich des Vertrags- und Zivilrechts unterstützen Sie dabei, das Beste aus Ihren Verträgen und anderen relevanten Gebieten herauszuholen. Sie müssen sich nicht selbst in die jeweiligen Sachverhalte vertiefen. Ich arbeite gemeinsam mit Ihnen und erarbeite auf Basis Ihrer Vorstellungen und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze die gewünschten Regelungen. So können Sie sicher sein, dass Sie das Optimum aus Ihren Verträgen und anderen Rechtsbereichen herausholen.
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