Couchsurfing ist keine Untervermietung – kostenlose Überlassung ohne Zustimmungspflicht
Kurzfristige, kostenlose Übernachtungen – auch über Plattformen wie Couchsurfing – gelten rechtlich nicht als Untervermietung. Entscheidend: kein Geld, kein Vorteil, nur kurze Dauer. Erst bei Zahlungen oder regelmäßiger Nutzung ist die Zustimmung des Vermieters Pflicht.
Mieterhöhung nach energetischer Sanierung – Tatsächlicher Energieverbrauch nicht maßgeblich
Viele Vermieter erhöhen die Miete nach einer energetischen Modernisierung – oft orientiert an den gesunkenen Heizkosten. Der BGH hat jedoch klargestellt: Maßgeblich ist nur die zu Beginn erstellte Prognose über die erwartete Energieeinsparung, nicht der spätere tatsächliche Verbrauch.
Mietmangel erkennen und durchsetzen: Ihre Rechte als Mieter
Mietmangel wie Schimmel, Heizungsausfall oder Lärm? Als Anwalt im Mietrecht setze ich Ihre Rechte als Mieter durch. Jetzt unverbindlich prüfen lassen!
Hilfe bei Mieterhöhungen – Rechtsanwalt Schwelm
Mieterhöhung erhalten? Viele Verlangen sind unwirksam. Als Anwalt im Mietrecht prüfe ich die Rechtmäßigkeit und wehre sie ab. Jetzt unverbindlich anfragen!
Gegen Kündigung der Wohnung wehren
Kündigung durch den Vermieter? Außerordentlich, fristlos, unbegründet? Wenn Sie Ihre Wohnung verlieren könnten, ist es entscheidend, dass Sie Recht behalten. Als Rechtsanwalt im Mietrecht berate ich Sie darin, sich gegen eine Kündigung zu wehren.
Michael Siebel
Nichtbezahlte Nebenkosten – Rechtsanwalt Schwelm
Nichtbezahlte Nebenkosten können schnell zu Streitigkeiten führen. Als Anwalt im Miet- und Wohneigentumsrecht setze ich Ihre Ansprüche durch.
Räumung einer Mietsache
Informieren Sie sich detailliert über Räumungsklagen, Räumungstitel und Zwangsvollstreckungen. Eine Räumung beinhaltet zahlreiche komplexe rechtliche Aspekte. Das Entfernen eines unzuverlässigen Mieters kann sich als zeitaufwendig und teuer herausstellen. Bei mir erhalten Sie umfassende Informationen zu diesem Thema!
Hilfe bei Eigenbedarfskündigung
Durch Eigenbedarfskündigungen haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, Ihre Wohnung bei Bedarf zurückzuerhalten. Allerdings besteht die Gefahr, dass der Mieter widerspricht. Ich berate Sie dabei, Ihren Eigenbedarf rechtswirksam geltend zu machen und Ihre Wohnung zurückzubekommen.